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Aadhaar: Biometrische Identifikationsdaten in Indien vorerst gesetzeswidrig

Gepostet am Sep 29, 2013

Fingerabdrücke werden für das UID-Programm Aadhaar gesammel

Fingerabdrücke werden für das UID-Programm Aadhaar gesammel

Aadhaar, das Biometrie-Projekt der Unique Identification Authority of India (UIDAI) von 2009, sollte den 1.2 Milliarden Menschen in Indien eigentlich Segen bringen, steht jedoch seit dieser Woche unter juristischem Beschuss. Das Oberste Gericht beschloss jetzt einstweilig, dass die Identifikationsdaten nicht mehr im Gegenzug für staatliche Sozialeistungen verlangt werden dürfen.

Bereits bei der Einführung 2009 wurde das Aadhaar-Projekt in Indien scharf kritisiert. Der Nutzen der Sammlung von biometrischen Daten aller indischen Bürger ? unter einer zwölfstelligen Nummer dann zusammengefasst und vergeben – durch die Unique Identification Authority of India (UIDAI) wurden über die Jahre immer wieder in Frage gestellt. Letzte Woche nun hat das Oberste Gericht in einer Interim-Entscheidung verlauten lassen, Sozialleistungen des Staates müssen auch für Personen ohne eine Aadhaar-Nummer zugänglich sein.

Staatliche Leistungen gegen Aadhaar-Nummer

Dabei war diese ursprünglich als Generalausweis für alle Transaktionen des Lebens gedacht und sollte u.a. beispielsweise die Bankkarte ablösen. Von der UIDAI heißt es, die Beteiligung am Aadhaar ? zu übersetzen mit ?Unterstützung? – sei von ihrer Seite aus auf freiwilliger Basis. Einige Staaten und Institutionen haben aber versucht, das Programm und die damit verbundene Identifikationsnummer verbindlich zu machen für Subventionen, die auch die indische Mittel- oder Oberschicht betreffen.

So habe der Staat Maharashtra es sich zum Ziel gesetzt, als erster alle LPG-Zuschüsse (?liquid petroluem gas?) abhängig von der Aadhaar-Nummer zu machen ? und zwar für alle Bezirke. Derart geben Bürger ihre ganz persönlichen Daten wie den Geburtstag, Fingerabdrücke, Irisscans und die biometrische Erfassung des eigenen Gesichts preis um weiterhin Zugang zu Fördermitteln für Propangas zu haben.

„No person should suffer for not getting the Aadhaar card inspite of the fact that some authority had issued a circular making it mandatory,“ verkündete das Oberste Gericht zu diesen Vorgängen. Eine endgültige juristische Entscheidung lässt aber noch auf sich warten.

UIDAI-Vorsitzender Nandan Nilekani ließ ebenso noch keine Aussagen zu dem vorläufigen Beschluss verlauten.

Aadhaar, das ehemals als Programm des Premierministers Manmohan Singh und der UPA-Vorsitzenden Sonia Gandhi ins Leben gerufen wurde, geht nachweislich auf keine Berechtigung durch die indische Regierung zurück und kann so juristisch angefochten werden, erklärt Pavan Duggal, Experte für Cybergesetze am Obersten Gericht. Bedenkt man, dass es auch das größte Datensammel-Projekt der Welt ist, sollte es die indische Information Technology Verordnung nicht verletzten dürfen, die den Prozeß um sensible Daten regelt im Namen der Grundrechte und des Rechts auf Datenschutz und Privatsphäre.

 

Momentan ensteht der Anschein, dass Subventionen und Leistungen immer mehr von der Aadhaar-Identifikationsnummer abhängig wird und das dürfe so nicht weitergehen, betont Duggal.

 

Die Regierung hätte sich verstärkt von Anfang an um die jusristische Seite und die Missbrauchgefahr sowie Fehler in der Durchführung beim Datensammeln und danach kümmern müssen, so Pranesh Prakash, Leiter des Centres of Internet and Society in Bangalore. Solange sei Aadhaar keine Option für alle Belange des Lebens und schon gar kein Ersatz für die herkömmlichen Personalausweise.
 

Bild-Quellen: wikipedia.org

Text-Quellen: computerworld.com

Marisa Nipatsiripol am Sonntag, 29.09.2013 10:49 Uhr

Tags: indien biometrische daten uid aadhaar

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