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Blizzard geht gegen mutmaßlichen Bot-Verkäufer vor

Gepostet am Nov 15, 2015

Der Spielehersteller Blizzard geht rechtlich gegen einen mutmaßlichen Verkäufer von Cheat-Software vor. Nach Ansicht des Konzerns stellt der kommerzielle Vertrieb sogenannter Bots einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Angeklagte verkauft im großen Stil Tools, die Nutzern bei World of Warcraft, Diablo und Heroes of Storm automatisch ungerechte Vorteile verschaffen.

Blizzard Entertainment ist der Hersteller mehrerer enorm populärer Online-Spiele. Millionen von Nutzern vertreiben sich täglich mit Titeln wie World of Warcraft und Heroes of Storm die Zeit. Um sich einen Vorteil gegenüber anderen Teilnehmern der Gaming-Communities zu verschaffen, greifen einige Personen auf Cheat-Software zurück. In der Regel handelt es sich dabei um Programme, die bestimmte Abläufe im Spiel manipulieren oder automatisieren, um dem Nutzer das virtuelle Leben zu erleichtern.

Der Milliardenkonzern Blizzard geht nun gegen mehrere Verkäufer derartiger Cheats vor. Wie Torrentfreak schreibt, hat die Firma vor einem kalifornischen Gericht unter anderem Anklage gegen einen gewissen James Enright erhoben, der angeblich die populären Bots ?HonorBuddy,? ?DemonBuddy? und ?StormBuddy? vertreibt. Diese Behauptung entspricht offensichtlich nicht der Wahrheit. Nach Bekanntwerden des Prozesses meldete sich die deutsche Firma Bossland GmbH zu Wort und verkündete gegenüber mehreren Medien, dass sie für die verschiedenen Tools verantwortlich sei. Mit dem Angeklagten Enright habe man nie etwas zutun gehabt, so der Geschäftsführer der Firma Zwetan Letschew. Bossland ist auf deutschem Boden bereits mehrmals rechtlich mit Blizzard aneinandergeraten und musste den Funktionsumfang seiner Programme für deutsche Kunden mittlerweile beschränken.

Über den Ausgang des Verfahrens kann derweil nur spekuliert werden. Blizzard behauptet, die Verbreitung von Bots sorge für Frustration bei allen ehrlichen Spielern, wodurch diese das Interesse am betroffenen Titel verlieren würden. Kommerzielle Anbieter derartiger Programme verstoßen nach Ansicht des Milliardenkonzerns gegen das Urheberrecht. An einer eindeutigen Gesetzeslage fehlt es derweil sowohl in Deutschland als auch in Amerika.

Bild-Quellen: blizzard

Julian Wolf (g+) am Freitag, 13.11.2015 15:11 Uhr

Tags: blizzard world of warcraft

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