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Bundestag muss Informationen zu außerirdischem Leben offen legen

Gepostet am Jun 29, 2015

Alle offiziellen Informationen rund um UFOs müssen offengelegt werden.

Alle offiziellen Informationen rund um UFOs müssen offengelegt werden.

Es hört sich wie Science Fiction an und doch hat der Bundestag Informationen über mögliche UFOs und Außerirdische gesammelt. Diese Daten müssen nun offengelegt werden. Es würde das Informationsfreiheitsgesetz greifen, nach dem jeder Bürger das Recht habe, amtliche Informationen einzusehen. Bisher weigerte sich der Bundestag, entsprechende Dokumente herauszugeben.

Vielleicht sind Außerirdische bereits unter uns, vielleicht gibt es aber auch gar keine. Fakt ist, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages entsprechende Nachforschungen anstellte und diese müssen nun offengelegt werden.

Was weiß der Bundestag über UFOs?

Aliens unter uns? Es hört sich wie ein schlechter Science-Fiction-Film an. Oder sind wir doch alleine und damit die einzigen intelligenten Wesen im All? Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ging allen Hinweisen rund um Außerirdische und UFOs nach und sammelte diese. Journalisten wollten schon früher Einblick in diese Daten haben, doch bisher weigerte sich der Bundestag, die Informationen herauszugeben. Aber warum? Schließlich handelt es sich um eine informationspflichtige Behörde, wie ein Gericht nun entschieden hat. Damit müssen diese Informationen an die Bürger weitergegeben werden.

Dem Bundestag gefällt die Entscheidung des Gerichts allerdings absolut nicht. Niemand hätte Anspruch darauf, dass diese Daten herausgegeben werden müssten. Mit einer Herausgabe würde gegen das Urheberrecht verstoßen werden. Das Informationsfreiheitsgesetz würde nicht greifen. Das Bundesverwaltungsgericht jedoch will dies nicht gelten lassen. Die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung hätten keine Rechte an den Informationen, da sie diese durch ihre Arbeit an den Bundestag abgetreten hätten. Damit würde das Informationsfreiheitsgesetz greifen und der Bundestag muss alle gesammelten Informationen rund um Außerirdische und UFOs an Anfragende herausgeben. Dieses Urteil ist nun sogar rechtskräftig, da es sich beim Bundesverwaltungsgericht um die letzte Instanz in diesem Verfahren gehandelt hat.

Wer also wissen möchte, ob Aliens schon unter uns sind und ob es tatsächlich UFOs gibt, der muss eine formelle Anfrage an den Bundestag richten und sollte entsprechend mit den Dokumenten versorgt werden. /ab

Bild-Quellen: Interdimensional Guardians / FlickR

News Redaktion am Sonntag, 28.06.2015 16:13 Uhr

Tags: ufo bundestag urteil

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