Die Bundesbeauftragte für Datenschutz soll künftig nicht mehr der Kontrolle des Innenministeriums unterstehen. Ihr Amt erhält den Status einer obersten Bundesbehörde.

Andrea Voßhoff Bundesdatenschutzbeauftragte

Die Bundesbeauftragte fu?r Datenschutz, Andrea Voßhoff, am 6. Mai in Berlin   |  © Hannibal/dpa

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) soll künftig unabhängig vom Bundesinnenministerium arbeiten. Das Kabinett beschloss eine Gesetzesänderung, wonach das Amt voraussichtlich ab 1. Januar 2016 eigenständig und weisungsfrei agieren wird. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.  

Voßhoffs Amt bekommt damit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde ? wie etwa der Bundesrechnungshof, der eine selbstständige externe Finanzkontrolle des Bundes betreibt. Die Datenschutzbeauftragte soll künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen. Bislang ist ihr Amt an das Innenressort angebunden. Das Ministerium hat die Dienstaufsicht über die Behörde, und die Bundesregierung die Rechtsaufsicht.

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Voßhoff und ihr Vorgänger Peter Schaar hatten den Status des Amtes schon lange infrage gestellt. Voßhoff hatte im Februar eine geplante Umstrukturierung ihrer Behörde angekündigt. Die obersten EU-Richter hatten ebenfalls mehr Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsicht eingefordert.