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DNA-Test von Ancestry.com: Unternehmen hat Besitzrecht an DNA-Proben

Gepostet am Mai 27, 2017

Ahnenforschung mit versteckter Falltür: AncestryDNA

Ahnenforschung mit versteckter Falltür: AncestryDNA

Ancestry.com ist seit fast 20 Jahren am Netz und versucht bestehende, aber vergessene Familienbande aufzudecken. Mit AncestryDNA bietet die Seite eine Identifikation einer möglichen Familienzugehörigkeit über eine DNA-Probe an. Wer sich darauf einlässt, sollte aber besser die Geschäftsbedingungen lesen, denn Ancestry.com räumt sich selbst Besitzrechte an den eingeschickten Proben ein.

Die Geschäftsbedingungen von Ancestry.com haben es in sich und zwar so richtig. Grundsätzlich besteht das Angebot namens AncestryDNA darin, dass interessierte Kunden für 99 US-Dollar eine Speichelprobe einschicken und untersuchen lassen können. Das Unternehmen versucht dann anhand der Probe, die ethnische Zugehörigkeit sowie nahe Verwandte zu identifizieren. Im Gegenzug räumt sich Ancestry.com jedoch das Recht ein, die DNA des Kunden unbefristet lange selbst nutzen zu können, ohne ihn dafür zu vergüten oder gar davon in Kenntnis zu setzen. Selbst die Weitergabe der Probe sowie der gewonnenen Informationen ist laut den Geschäftsbedingungen möglich. Darin heißt es, dass der Kunde ?AncestryDNA und den Ancestry-Group-Unternehmen eine unbefristete, gebührenfreie, weltweite und übertragbare Lizenz an seiner DNA und allen DNA-Proben von jedweder Person, die vom Kunden mit seiner Einwilligung eingesendet wurden? überlässt. Auch die Weitergabe an Dritte ist darin klar geregelt. Ancestry.com behält sich außerdem die Veröffentlichung der Daten durch jedwedes Medium oder Technologie vor – auch zu DNA-Proben, die nicht direkt vom Kunden stammen, sondern mit dessen rechtlicher Einwilligung an AncestryDNA gesendet wurden.

Einverständnis kann Ancestry.com entzogen werden

In den Geschäftsbedingungen lassen die Betreiber der Ahnenforschungs-Webseite kaum etwas offen und können auf dieser Grundlage die DNA sowohl für Forschungszwecke als auch zum Verkauf nutzen, zum Beispiel an Versicherungsunternehmen, die sich für mögliche genetische Veranlagungen und deren Häufigkeit interessieren. Es besteht immerhin die Möglichkeit, Ancestry.com das Einverständnis dazu zu entziehen, wie ThinkProgress auf Medium.com schreibt. Allerdings hat sich das Unternehmen auch für diesen Fall große Freiheiten herausgenommen. Sobald Daten in laufenden oder veröffentlichten Forschungen eingebunden sind, ist ein Widerspruch nicht mehr möglich. Ist das nicht der Fall, behält sich die Firma einen Zeitraum von 30 Tagen vor, bevor die Daten in der Forschung nicht länger genutzt werden. Doch selbst bei erfolgreichem Widerspruch bleibt die DNA-Probe in den Händen von Ancestry.com. Für eine Zerstörung der Probe muss der Kunde sich anschließend noch per Telefon für ?zusätzliche Schritte? melden, die jedoch nicht näher beschrieben sind.

Update (25. Mai 2017): Ancestry hat inzwischen eine Stellungnahme veröffentlicht, in der unter anderem darauf hingewiesen wird, dass die AGB angepasst worden sind. Darin heißt es nun, dass AncestryDNA keine Besitzansprüche auf eingereichte DNA stellt und dass die Proben nicht an Dritte (wie Versicherungen, Angestellte und Vermarkter) weitergegeben werden. /nf

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Bild-Quellen: IBBL

News Redaktion am Dienstag, 23.05.2017 16:30 Uhr

Tags: dienstleister internet allgemeine geschäftsbedingungen dna dna-analyse agb forschung dna-probe

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