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Schadenersatz: Fitnesstracker soll Unfallopfer vor Gericht helfen

Gepostet am Dez 10, 2014

Eine Kanadierin klagt nach einem Unfall auf Schadenersatz. Um zu beweisen, dass sie körperlich beeinträchtigt ist, trägt sie für mehrere Monate ein Fitbit-Armband.

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Fitbit-Armband und die dazugehörige App  |  © Justin Sullivan/Getty Images

Fitnesstracker sollen zu mehr Bewegung und Selbstdisziplin zu motivieren. Nutzer können mit den Armbändern und Apps aber auch Geld verdienen ? oder verlieren. Der Versicherungskonzern Generali etwa hat kürzlich angekündigt, hierzulande ein Rabattmodell einzuführen, das die Träger von Fitnessarmbändern und -Apps für ihre sportlichen Aktivitäten belohnt.Und in Kanada soll jetzt ein Fitnesstracker zum Beweismittel in einem Schadenersatzprozess werden.

Viele Details des Verfahrens sind nicht öffentlich bekannt. Aber so viel ist klar: Eine junge Kanadierin wurde vor vier Jahren bei einem Unfall verletzt. Früher hatte sie als Fitnesstrainerin gearbeitet, seit dem Unfall hat sie gesundheitliche Probleme. Sie klagte deshalb auf Schadenersatz, das Verfahren läuft noch. Ihr Anwalt Simon Muller von McLeod Law in Calgary will nun mithilfe eines Fitbit-Armbands beweisen, dass die Frau nicht mehr so aktiv sein kann wie andere in ihrem Alter, also an Lebensqualität eingebüßt hat. „Einzigartig“ nennt Muller den Versuch im Gespräch mit Forbes.

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Seit einigen Tagen trägt die Frau den Fitnesstracker des Unternehmens aus San Francisco. Er misst Schritte, zurückgelegte Strecke, angeblich verbrannte Kalorien und Schlafphasen. Insgesamt soll sie mehrere Monate  Daten über ihr Leben sammeln. Die Firma Vivametrica wird sie auswerten und mit denen von anderen Nutzern vergleichen. Es soll nicht der einzige Beweis für die eingeschränkte Lebensqualität der Frau sein, sagt Muller, der Vergleich soll nur „untermauern, was sie gesagt hat“.

Bisher beurteilt in solchen Fällen nur ein ärztlicher Gutachter, ob jemand gesundheitlich beeinträchtigt ist oder nicht. Die Untersuchung kann kurz ausfallen, das Ergebnis ist abhängig vom Arzt. Die Fitbit-Messung erstrecke sich dagegen über einen langen Zeitraum und liefere „harte Daten“, sagt Muller.

Aber genau da geht es los mit den Problemen dieses Ansatzes. Selbst wenn man ein Fitnessarmband Tag und Nacht trägt, heißt das nicht, dass es alle Bewegungen richtig interpretiert und ein präzises Bild von der Aktivität zeichnet. Ein Beschleunigungssensor zum Beispiel kann nicht unterscheiden, ob jemand eine Hantel anhebt oder eine Tüte Chips.

Außerdem kann die Frau das Armband einfach ab- und ihrer bettlägerigen Oma anlegen. Oder sie kann für ein paar Monate ihre sportlichen Aktivitäten stark einschränken. Wenn es im Schadenersatzprozess um viel Geld geht, ist der Gedanke keineswegs abwegig. ZEIT ONLINE hat Anwalt Muller per E-Mail darum gebeten, zu erklären, wie seine Klientin ihre Inaktivität gerichtsfest belegen will. Bisher hat er nicht geantwortet.

Absehbar dagegen ist, dass in ähnlichen Fällen künftig auch die Gegenseite versuchen wird, mit den Daten aus Fitnesstrackern zu arbeiten. Jedenfalls dann, wenn es sich um ein strafrechtliches Verfahren handelt, sagt der Rechtsanwalt Udo Vetter im Gespräch mit ZEIT ONLINE. Geht es zum Beispiel um einen Verdacht auf Versicherungsbetrug, kann der Staatsanwalt einen Anbieter wie Fitbit mit einem richterlichen Beschluss zur Herausgabe von Nutzerdaten zwingen. Sollte daraus hervorgehen, dass ein angebliches Unfallopfer trotz gegenteiliger Behauptungen weiterhin sportlich, gesund und aktiv ist, würde das den Verdacht auf Betrug bestätigen oder mindestens erhärten. Vetter vergleicht das mit der Beschlagnahme eines Smartphones oder eine E-Mail-Kontos. „Die Versicherung selbst kann die Daten auf keinen Fall herausklagen“, stellt Vetter klar. „Es muss ein Straftatvorwurf vorliegen.“

Das Szenario beschränkt sich nicht auf Fitnessarmbänder. Wenn im kommenden Frühjahr die Apple Watch auf den Markt kommt, werden möglicherweise Millionen Menschen plötzlich ein Gerät am Handgelenk tragen, das im Nachhinein Auskunft über ihren Lebensstil geben kann: Es misst die Herzfrequenz, Schritte und Aktivität. Verbunden mit dem GPS am iPhone ergibt das ein sehr genaues Bild davon, was jemand wo und wann getan hat ? und das kann vor Gericht gegen ihn verwendet werden.

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