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EU-Urheberrecht: Noch so ein Sieg, und wir sind verloren

Gepostet am Dez 13, 2016

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  1. Seite 1 ? Noch so ein Sieg, und wir sind verloren
  2. Seite 2 ? Die Lage könnte sich verschlimmern

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Noch so ein Sieg, und wir sind verloren. Dieser Satz, König Pyrrhos I. von Epirus ? nach einem mühsam errungenen Kampf gegen die Römer ? zugeschrieben, hätte auch von einem Verleger aus Deutschland stammen können. Gerade hat EU-Digitalkommissar Günther Oettinger seine Reformpläne für das Urheberrecht vorgestellt, mitsamt dem in Deutschland bereits gescheiterten Leistungsschutzrecht. Wer diesen Vorschlag als Sieg für den Qualitätsjournalismus feiert, hat nichts aus den nationalen Experimenten gelernt.

Drei Jahre nach der Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger in Deutschland beschränkt sich seine Funktion darauf, Gerichte und Anwälte in Berlin, Bonn und München zu beschäftigen. Wie vom Gesetzgeber erhofft fließt dabei auch Geld, allerdings nicht in die Finanzierung von Journalismus: Mit Millionensummen müssen Verlagshäuser die bislang erfolglosen Klagen ihrer eigenen Verwertungsgesellschaft finanzieren. Die von der aktuellen Koalitionsregierung vereinbarte Evaluation des Gesetzes ist bisher aus einem so einleuchtenden wie selbstentlarvenden Grund unterlassen worden: Mangels Anwendung gibt es noch nichts, das es zu evaluieren lohnt.

Auch in Spanien kam es zum Lobbyismus-Totalschaden, gefolgt vom Ende genau jener Dienste, von denen man sich Einnahmen erhofft hatte. Besonders kleinere Verlage leiden, wenn Besucher wegbleiben, die von diesen Diensten einst auf ihre Verlagsangebote geleitet wurden. Über Parteigrenzen hinweg wird Widerspruch gegen Oettingers Pläne laut, das geplante Leistungsschutzrecht ist so weit gefasst, dass selbst Privatpersonen beim Verlinken von Nachrichtenartikeln damit in Konflikt geraten können.

Journalistische Inhalte sind ein Vehikel

Qualitätsjournalismus zu finanzieren war nie einfach, der direkte Verkauf journalistischer Inhalte hat selten ausgereicht. Tragfähige Modelle sind traditionell daher Mischgeschäfte, aufwändige Recherchen werden neben dem Kaufpreis für Zeitungen und Zeitschriften vor allem durch lukrativere Geschäfte querfinanziert: Klein- und Stellenanzeigen, den Abdruck von amtlichen Mitteilungen, primär aber durch Werbung. Noch griffiger beschreiben es die Anwälte des Hauses Axel Springer in einer Klageschrift: „Das Kerngeschäft der Klägerin [Axel Springer SE] ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen“. Das ist legitim und in einer pluralistischen Medienlandschaft zumindest solange nicht problematisch, wie Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen ebenfalls ihre Arbeit leisten können.

Julia Reda

ist Politikerin der Piratenpartei. Seit 2014 ist sie Mitglied des Europäischen Parlaments. Zudem ist sie Gründungsvorsitzende der Young Pirates of Europe.

Durch die Digitalisierung ist dieses Geschäftsmodell unter Druck geraten ? mit dem Urheberrecht hat das aber nichts zu tun. Wenn eBay den Kleinanzeigenmarkt, StepStone die Stellenanzeigen und SeLoger den Wohnungsmarkt aufmischen, wird keine Änderung des Urheberrechts das Publikum und seine Aufmerksamkeit zurück an eine Zeitung binden und die Mischkalkulation vergangener Tage wiederaufleben lassen. Gerade Axel Springer, der Verlag, der am lautesten für das Leistungsschutzrecht trommelt, hat das auch erkannt und intensiv in diese neuen Onlineplattformen investiert. Gleichzeitig hat das Internet den Wettbewerb um die Aufmerksamkeit des Publikums drastisch verschärft.

Online konkurrieren mitunter selbst Lokalzeitungen aus unterschiedlichen Orten für das gleiche Publikum. Der größere Wettbewerb hat auch die Abozahlen zurückgehen lassen. Die Preise für Werbung sind gefallen, weil mehr Möglichkeiten für gezielte Werbung auch außerhalb der Verlagsangebote zur Verfügung stehen. Den Verlagen sind also binnen weniger Jahre gleich mehrere Einnahmequellen weggebrochen, aber keine davon lässt sich auf einen mangelnden Schutz der Artikel selbst zurückführen. Die Artikel werden von den meisten Verlagen kostenfrei ins Netz gestellt, weil eben nicht ihr direkter Verkauf an die Leserinnen und Leser das Geschäft finanziert. Deshalb ist es illusorisch zu glauben, eine Stärkung des Schutzes der Artikel könne die gute alte Zeit zurückbringen.

Weitere Hinweise hilfreiche Ressourcen