Aktuelle Nachrichten & Meldungen

Größtenteils harmlos? Von wegen!

Gepostet am Okt 16, 2015

Inhalt

  1. Seite 1 ? Größtenteils harmlos? Von wegen!
  2. Seite 2 ? Richtervorbehalt ist reine Theorie

Auf einer Seite lesen

Wer nicht paranoid ist, muss verrückt sein. Unter diesem Titel hat der US-Schriftsteller Walter Kirn gerade einen lesenswerten Aufsatz über den Alltag in Zeiten einer mal mehr, mal weniger subtilen Überwachung veröffentlicht. Er schreibt darin über die mitunter gruseligen Analysefähigkeiten von Internetunternehmen, aber auch über das gigantische Rechenzentrum der NSA in Utah. „In unseren Maschinen stecken so viele Geister ? ihr genauer Aufenthaltsort so versteckt, ihre Methoden so raffiniert, ihre Motive so undurchsichtig ? dass man nicht wach sein kann, wenn man sich nicht von ihnen verfolgt fühlt“, findet Kirn.

Dieses Gefühl kann auch die Vorratsdatenspeicherung auslösen, die heute vom Bundestag als „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ beschlossen wurde. Denn sobald das Gesetz in Kraft tritt, müssen die Telekommunikationsanbieter in Deutschland das Kommunikationsverhalten aller Bürger protokollieren, egal, ob sie einer Straftat verdächtig sind oder nicht. Die schwarz-rote Koalition bemüht sich, die Auswirkungen des Gesetzes kleinzureden und trifft auf Verständnis bei jenen, die ohnehin glauben, dass sie nichts zu befürchten haben. Doch viele der Verharmlosungen stimmen schlicht nicht oder nur eingeschränkt:

Das ist doch gar keine Überwachung.

Technisch richtig, sinngemäß aber geradezu gefährlich verfälschend. Ein Unionspolitiker im Rechtsausschuss des Bundestages hat gesagt, man solle vorsichtiger sein mit Begriffen im Zusammenhang mit Vorratsdaten, das sei „keine Überwachung“. Die Vorratsdaten werden bei den Anbietern gesammelt, also bei der Telekom, Vodafone et cetera. Solange sie nur dort liegen, findet tatsächlich keine Überwachung statt. In dem Moment aber, in dem jemand darauf zugreift und sie nutzt, ändert sich das.

Streng genommen ist die Vorratsdatenspeicherung also die Basis, um eine flächendeckende Überwachung aller Bürger erst zu ermöglichen. Zu behaupten, sie wäre „keine Überwachung“, ignoriert die Gefahr, die allein schon in der Datensammlung liegt. Und die Aussage leugnet, dass es ohne Vorratsdaten diese Überwachung gar nicht geben könnte.

Es sind doch nur Metadaten.

Falsch. Erstens stimmt es faktisch nicht, weil die Mobilfunkanbieter ? aus derzeit nicht zu ändernden technischen Gründen, wie sie sagen ? mit den SMS-Verbindungsdaten auch die Inhalte der SMS speichern. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung heute. Einziger Trost: Diese Inhalte dürfen sie Strafverfolgern im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung nicht aushändigen.

Zweitens kann von „nur“ keine Rede sein. Metadaten verraten, wer wann mit wem kommunizierte, wo und wie lange. So werden Netzwerke, Beziehungen und Tagesabläufe ? sprich: Profile ? sichtbar. Nicht umsonst sind Metadaten auch für Geheimdienste wie die NSA die wertvollsten Daten.

Die Strafverfolger brauchen die Vorratsdatenspeicherung.

Unklar. Es gibt keine empirischen Belege dafür. Nicht in Deutschland und auch nicht in irgendeinem anderen EU-Staat. Politiker von Union und SPD nennen immer wieder Einzelfälle, in denen die Vorratsdatenspeicherung geholfen hat oder hätte ? und immer wieder stellt sich heraus, dass ihre Behauptungen falsch sind.

Patrick Beuth

Patrick Beuth ist Redakteur im Ressort Digital bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Außerdem gibt es durchaus Strafverfolger, die dem Instrument kritisch gegenüber stehen, ja die sogar sagen, sie brauchen es nicht. Denn bei schweren Straftaten hat der Staat längst diverse Möglichkeiten, auf Daten zuzugreifen und tut das ausgiebig. So ausgiebig, dass die Ermittler mit der Auswertung der gesammelten Daten oft völlig überfordert sind.

Die schwarz-rote Koalition will in eineinhalb Jahren anfangen, das Gesetz zu evaluieren. Der zuständige Sachverständige soll vom Bundestag bestellt werden, also mit der Regierungsmehrheit. 

Wer nichts verbrochen hat, hat doch nichts zu verbergen.

Falsch. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht. Wer nichts verbrochen hat, muss deshalb noch lange nicht offenlegen, was er getan hat oder mit wem er kommuniziert. Ein gutes Gleichnis dafür, wie gefährlich diese Behauptung ist, hat Edward Snowden geliefert. Wer so argumentiere, sagte er, der könne auch behaupten: Ich brauche keine Meinungsfreiheit, ich habe ja nichts zu sagen.

Es wird doch nur zehn bzw. vier Wochen lang gespeichert.

Einerseits richtig. Strafverfolger hätten gerne längere Speicherfristen. Andererseits ist auch dieses „nur“ irreführend. Nach zehn beziehungsweise vier Wochen sind ja nicht alle Daten weg. Ein Datensatz, der ein präzises Bewegungs- und Kommunikationsprofil ergibt, ist jederzeit gespeichert. Wer seine Kommunikationspartner und seinen Bewegungsradius einigermaßen konstant hält ? was für die meisten Menschen gelten dürfte ? hat keinen Vorteil durch die kurze Speicherfrist.

Die Daten dürfen doch nur zur Aufklärung „besonders schwerer Straftaten“ verwendet werden.

Richtig. Im Gesetzentwurf enthalten ist eine Liste von Straftaten, die nicht alles umfasst, was im eigentlich zugrundeliegenden Paragrafen 100a StPO Absatz 2 aufgezählt wird. Es fehlen zum Beispiel die in der Strafprozessordnung genannten Betrugsdelikte.

Allerdings zeigt die Erfahrung, dass es nicht lange dauern wird, bis erste Rufe nach einer Ausweitung zu hören sein werden. Die gab es sowohl nach der ersten Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland 2007 als auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten als Reaktion auf die mittlerweile vom EuGH gekippte Vorratsdatenrichtlinie. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte die Ausweitung der heute beschlossenen Vorratsdatenspeicherung bereits im Sommer gefordert.

Continue Reading Weiter

passend zum Thema