Wegen eines Online-Kommentars haben Ermittler einen Durchsuchungsbeschluss gegen die „Echo“-Zeitung erwirkt. Die Redaktion sollte den Namen eines Nutzers preisgeben.

Echo Zeitung Darmstadt

Das „Echo“-Verlagsgebäude  |  © Darmstädter Echo/Guido Schiek/dpa

Mit einem Durchsuchungsbeschluss haben Ermittler von Staatsanwaltschaft und Polizei verlangt, dass die Darmstädter Zeitung Echo ihnen persönliche Daten eines Nutzers herausgibt. Die Daten seien übergeben worden, alles andere hätte die Tageszeitung und den Onlineauftritt gefährdet, hieß es am Mittwoch auf Echo Online. „Die Alternative wäre gewesen, dass man die Redaktion wirklich durchsucht und Hardware mitgenommen hätte“, sagte der stellvertretende Chefredakteur und Online-Chef Alexander Schneider. Das Medienhaus wolle gegen die Aktion Beschwerde einlegen. 

Der Nutzer, der ein Pseudonym verwendete, soll in einem Kommentar auf der Echo-Website Verwaltungsmitarbeiter der südhessischen Gemeinde Mühltal beleidigt haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt sagte, das Vorgehen der Ermittler sei verhältnismäßig und nicht übertrieben gewesen. Die Ermittler hatten nach eigenen Angaben den Verlag zunächst gebeten, die Daten des Nutzers zu übermitteln. Da dies abgelehnt worden sei, hätten sie einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt.

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Die Redaktion hatte sich zunächst geweigert, die Daten herauszugeben, und auf das Presserecht verwiesen. Sie löschte allerdings den Kommentar. „Wir stehen auch heute noch zu dieser Entscheidung“, sagte Vize-Chefredakteur Schneider. „Wir akzeptieren auf unserer Plattform weder Verleumdungen noch Beleidigungen. Nach einer Überprüfung sind wir auch bereit, grenzwertige Äußerungen zu beseitigen. Aber wir fühlen uns der Meinungsfreiheit verpflichtet und nehmen den Schutz der Daten unserer Leser sehr ernst.“

Die Staatsanwaltschaft habe argumentiert, dass es sich nicht um einen Bereich der Zeitung handele. Denn die Leserbeiträge würden nicht redaktionell aufbereitet.

Journalistenverbände verurteilten das Vorgehen der Darmstädter Ermittler. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) sprach von einem „ungeheuerlichen Vorgang“. Pressefreiheit und der Schutz von Informanten seien ein wertvolles Gut, das nicht gefährdet werden solle.