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Leistungsschutzrecht: Verlage knicken vor Google ein

Gepostet am Okt 23, 2014

Das Leistungsschutzrecht ist vorerst gescheitert: Die meisten in der VG Media organisierten Verlage wollen keine verkürzte Darstellung ihrer Links bei Google riskieren.

Screenshots von Google Deutschland

Screenshots von Google Deutschland  |  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im Streit mit zahlreichen deutschen Verlagen um das Leistungsschutzrecht hat Google sich vorerst durchgesetzt. Wie die Verwertungsgesellschaft (VG) Media in der vergangenen Woche bereits angedeutet hatte, wollen die meisten in ihr organisierten Verlage keine verkürzte Darstellung ihrer Artikel in Googles Suchergebnissen hinnehmen. Die Presseverleger hätten die VG Media daher „ganz überwiegend angewiesen, ab dem 23. Oktober 2014 gegenüber Google eine widerrufliche ‚Gratiseinwilligung‘ in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären“, teilte die VG Media am Mittwoch mit. Die Verleger „sehen sich angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen“, hieß es in der Erklärung weiter.

Unklar war zunächst, welche der 230 vertretenen Websites die Einwilligung abgegeben haben. Die VG Media vertritt auch große Verlage wie Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg.

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Hintergrund der Erklärung sind die Pläne von Google, bei sämtlichen Artikeln der derzeit von der VG Media vertretenen Medien nur noch die Überschrift in den Suchergebnissen anzuzeigen. Zunächst wollte Google zum 9. Oktober 2014 diesen Schritt umsetzen, verschob auf Bitte der Verlage den Termin aber auf den 23. Oktober 2014.

Google hatte den Medien klare Bedingungen gestellt, unter denen die Snippets und Vorschaubilder in allen Diensten wieder vollständig angezeigt werden sollen. Die Verlage sollten „ausdrücklich und unzweifelhaft“ bestätigen, dass „Sie in die Anzeige von Snippets und Vorschaubildern in unseren Diensten einwilligen“ und weder selbst noch über die VG Media eine Vergütung verlangen.

Die VG Media rechnete in der vergangenen Woche bereits damit, dass „voraussichtlich auch die Presseverleger, die der VG Media ihre Rechte übertragen haben, dem wirtschaftlichen Druck nicht standhalten können“. Die Gesellschaft beschwerte sich beim Bundeskartellamt darüber, dass Google seine Marktmacht missbrauche.

Bitte um „Waffenruhe“ abgelehnt

Google wiederum will den kartellrechtlichen Streit um das Leistungsschutzrecht formell beendet wissen. Dazu bat der Suchmaschinenkonzern in einem Schreiben an das Bundeskartellamt um die Feststellung, dass die Behörde in der Auseinandersetzung nicht tätig wird. Die VG Media forderte Google daher nach eigenen Angaben auf, zunächst eine endgültige Entscheidung abzuwarten und bis dahin eine „Waffenruhe“ einzugehen. Diesem Wunsch habe Google am Mittwochmittag eine Absage erteilt.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hatte ohnehin den Verlegern wenig Hoffnungen auf Lizenzzahlungen gemacht. „Es lässt sich nur schwer aus dem Leistungsschutzgesetz ableiten, dass Google die Verlagsinhalte mehr zu nutzen hat und dafür Geld zahlen muss“, sagte der Behördenchef am Mittwoch auf einer Veranstaltung der Medientage München.

Mundt räumte am Mittwoch jedoch auch ein, dass angesichts starker Player in der Digitalökonomie die grundsätzliche Frage gestellt werden dürfe, ob die Instrumente der Kartellwächter ausreichend seien und „ob wir schnell genug sind“.

Ob und wann die Verlage jemals ihre „Gratiseinwilligung“ widerrufen werden, ist derzeit unklar. Die VG Media ist nicht nur kartellrechtlich, sondern auch zivilrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt gegen Google vorgegangen. Für Mai/Juni 2015 wird laut VG Media zunächst eine Entscheidung der dortigen Schiedsstelle erwartet. Die endgültige Entscheidung durch die Gerichte könnte jedoch Jahre auf sich warten lassen.

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