Es war die zweite wichtige netzpolitische Entscheidung am letzten Sitzungstag dieser Legislaturperiode: Der Bundestag hat nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auch ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Betrieb offener WLAN-Netze in Deutschland gefördert werden soll.
Kern des Gesetzes: Wer anderen einen Internetzugang anbietet, soll nicht mehr dafür haften müssen, wenn Nutzer darin gegen das Recht verstoßen, etwa indem sie illegal Filme oder Musik herunterladen. Die Anbieter von WLAN-Hotspots sollen diese auch nicht mehr verschlüsseln müssen. Café- oder Hotelbesitzer wie auch Geschäfte und Privatpersonen sollen Hotspots also gefahrlos zur Verfügung stellen können, ohne die Angst vor Abmahnungen.
Union und SPD besserten damit ein Gesetz nach, das erst im Juni vergangenen Jahres verabschiedet worden war. Bisher konnten Anbieter von Internetzugängen unter Umständen dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Nutzer über das Netzwerk zum Beispiel nicht lizenzierte Inhalte ins Internet stellen. WLAN-Anbieter konnten bislang verpflichtet werden, alle im Zusammenhang mit einem Unterlassungsanspruch entstehenden Kosten zu tragen, etwa die Abmahnkosten.
Passwortschutz ist freiwillig
Die Neuregelung sieht vor, dass die WLAN-Betreiber nicht von einer Behörde dazu verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passworts zu verlangen oder das Anbieten des Dienstes bei Rechtsverstößen durch Dritte einzustellen. Auf freiwilliger Basis dürfen die Anbieter aber eigene Sicherheitsmaßnahmen wie etwa ein Passwort nutzen.
Rechteinhaber etwa von Musiklizenzen können allerdings von einem Hotspot-Anbieter verlangen, bestimmte Websites für sein Netzwerk zu sperren, damit sich beispielsweise das illegale Herunterladen nicht wiederholt. Eine richterliche Anordnung müssen sie dazu nicht vorlegen. Der Abgeordnete Konstantin von Notz von den Grünen beklagte, mit diesen Netzsperren bleibe eine Rechtsunsicherheit bestehen. Die Koalition lasse hier „den Bäcker an der Ecke und den Freifunker“ im Regen stehen.
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