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O2-Kunden aufgepasst: Gebührenfreies EU-Roaming erfordert Eigeninitiative

Gepostet am Jul 13, 2017

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt davor, dass für O2-Kunden weiterhin Roaming-Gebühren anfallen können. Zwar wurden die zusätzlichen Gebühren durch die EU im Juni abgeschafft, schwammige Formulierungen erlauben es Anbietern jedoch, die Gebühren weiterhin zu erheben, sofern die Kunden nicht selbst aktiv werden.

Eigentlich sind Roaming-Gebühren in der Europäischen Union ein Ding der Vergangenheit. Am 15. Juni 2017 wurde von der EU beschlossen, dass Verbraucher im Ausland zu den gleichen Konditionen telefonieren, Textnachrichten verschicken und im Netz surfen, wie im heimischen Mobilfunktarif festgelegt. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen jedoch nun festgestellt hat, funktioniert das nicht so reibungslos wie erwartet. Der Anbieter O2 nutzt demnach die ?teils schwammigen Formulierungen der Verordnung?, wie es die Verbraucherzentrale nennt, um trotzdem zusätzliche Gebühren zu erheben. ?Kunden mit alternativen Roaming-Tarifen, die per Vertrag eine bestimmte Roaming-Option festlegen, müssen bei O2 aktiv wechseln und werden nicht automatisch auf den regulierten EU-Roaming-Tarif umgestellt?, so Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen. Nur Kunden im regulären Tarif würden automatisch umgestellt.

Auch andere Anbieter könnten Schlupfloch ausnutzen

Doch nicht nur O2, auch andere Anbieter könnten dieses Schlupfloch ausnutzen, warnt die Verbraucherzentrale. Daher wird dazu geraten, selbst beim eigenen Anbieter nachzufragen, ob das EU-Roaming im eigenen Tarif weiterhin Bestand hat oder ob ein Wechsel zu einem anderen Tarif notwendig ist, bevor man in den Urlaub fährt. Was mit der Verordnung nicht günstiger geworden ist, sind Anrufe vom Heimatland ins Ausland, selbst innerhalb der EU.

Die neue Roaming-Regelung gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in Staaten, die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums sind. Ausgenommen von der Regelung sind Andorra, San Marino, Monaco und die Schweiz. Eigentlich gilt die Verordnung für alle Verträge, die in EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen wurden. Sollte der gebuchte Tarif jedoch gesonderte Konditionen für EU-Roaming enthalten, ist die Eigeninitiative der Verbraucher gefragt./nf

Bild: Foto von Hamza Butt
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izenziert unter einer Creative Commons Lizenz
https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/


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News Redaktion am Montag, 10.07.2017 17:30 Uhr

Tags: provider mobiltelefon smartphone o2 mobile telefongesellschaft europäische union telefonanbieter roaming smartphones

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