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Algorithmen: Maas schlägt digitales Antidiskriminierungsgesetz vor

Gepostet am Jul 4, 2017

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  1. Seite 1 ? Maas schlägt digitales Antidiskriminierungsgesetz vor
  2. Seite 2 ? Reicht nicht einfach das Datenschutzrecht?

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Handydaten, die beeinflussen, ob jemand einen Kleinkredit bekommt. Software in der US-Justiz, die das künftige Verhalten von verurteilten Straftätern vorhersagt und dabei nach Ansicht von Kritikern Schwarze benachteiligt. Ein Programm, das Sozialhilfebetrüger in Australien erkennen soll, aber häufig Unschuldigen gigantische Rechnungen schickt. Es gibt viele Beispiele für automatisierte Entscheidungsfindungen, die längst Realität sind und manchmal haarsträubende bis beängstigende Folgen für die Betroffenen haben. Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) plädiert deshalb für ein staatliches Eingreifen. Auch wenn die von ihm selbst genannten Beispiele in Deutschland so gar noch gar nicht möglich, weil schlicht nicht erlaubt wären.

Auf einer Veranstaltung seines Ministeriums schlug Maas am Montag drei Neuerungen vor: erstens ein „digitales Antidiskriminierungsgesetz“, um zu verhindern, dass Teile der Bevölkerung durch Softwareentscheidungen benachteiligt werden. Zweitens ein Transparenzgebot für Algorithmen, also Erklärungen der Anbieter oder Betreiber über ihre Personalisierungsmechanismen, „damit Nutzer selbst entscheiden können, welche Filter sie akzeptieren und welche nicht“. Drittens die Gründung einer Digitalagentur, „um im Austausch mit Wissenschaft, Wirtschaft und Verbrauchern mehr Expertise zu erlangen ? über Algorithmen, über das Internet der Dinge und das Leben in der digitalen Welt“.

Spiegel Online hatte vorab unter Berufung auf das Redemanuskript berichtet, Maas verlange auch „eine behördliche Kontrolle, um die Funktionsweise, Grundlagen und Folgen von Algorithmen überprüfen zu können“. Diese Aufgabe könne die Digitalagentur übernehmen. Das wäre gleichbedeutend mit einer Aufsichtsbehörde, der Unternehmen wie Google Einblick in ihre Quellcodes und damit Geschäftsgeheimnisse geben müssten. Vor Ort sagte Maas diese Sätze allerdings nicht, und auch im offiziellen Manuskript stehen sie nicht.

Seit Jahren redet Maas darüber

Seine Vorschläge für Gesetze und Gebote bleiben deshalb äußerst vage. Maas hat aber bereits mit dem inhaltlich umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz gezeigt, dass er willens ist, die Regulierung von Internetunternehmen zu verschärfen. So ist wohl auch sein neuer Vorstoß zu verstehen: „Bis zu welchem Grad sind wir bereit, unsere Handlungsfreiheit durch Algorithmen beschneiden zu lassen?“, fragte er am Montag, nachdem er die Antwort zuvor schon selbst gegeben hatte: „Menschen dürfen nicht von Technik beherrscht werden.“

Sein Timing allerdings und ein Seitenhieb auf die Kabinettskollegen verraten, dass die Bundesregierung insgesamt noch keinen allzu dringenden Handlungsbedarf sieht. Denn schon vor drei Jahren hatte Maas mehr Transparenz von Unternehmen wie Google angemahnt. Und Ende 2015 schrieb er dann in einem Gastbeitrag für die ZEIT: „Wir brauchen einen Algorithmen-TÜV, der die Lauterkeit der Programmierung gewährleistet und auch sicherstellt, dass unsere Handlungs- und Entscheidungsfreiheit nicht manipuliert wird.“ 

Maas: „Die nächste Bundesregierung sollte …“

Nun aber ist die Legislaturperiode praktisch beendet und ein Vorstoß des Gesetzgebers ist ausgeblieben. Maas stellte am Montag fest: „Die nächste Bundesregierung sollte sich mit der Gründung einer Digitalagentur ernsthaft auseinandersetzen. Das hat die jetzige auch schon getan.“ Was den unausgesprochenen Vorwurf enthält, dass dieses Auseinandersetzen zu nichts Greifbarem geführt hat.

Forscher und Aktivisten, die sich mit dem Thema beschäftigen, freuen sich prinzipiell über die neue Aufmerksamkeit für ihr Anliegen. Aber Matthias Spielkamp von der Initiative Algorithm Watch befürchtet, dass Maas mit seinen vagen Vorschlägen nur Wahlkampf macht. „Was nicht passieren darf“, sagt Spielkamp, „ist, dass plötzlich ‚der Algorithmus‘ an allem schuld ist.“ Denn nicht eine Software diskriminiere, sondern immer das Unternehmen, das sie einsetzt. Und da es bereits ein Antidiskriminierungsgesetz gebe, sehe er nicht, warum das unbedingt ins Digitale übertragen werden müsse. Es würde reichen, das bestehende auch gegen Internetunternehmen durchzusetzen. Ebenso hielte er „eine Bundesalgorithmenprüfungsanstalt“, wie er es ausdrückt, für den falschen Weg.

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