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Betrachten eines Videostreams keine Urheberrechtsverletzung

Gepostet am Jan 8, 2014

Justizministerium sieht Videostreaming nicht als Urheberrechtsverletzung an.

Justizministerium sieht Videostreaming nicht als Urheberrechtsverletzung an.

In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung baten Abgeordnete der Partei Die Linke um eine Klärung der Frage, ob Videostreaming eine Urheberrechtsverletzung darstelle. Zwar bleibt eine gewisse Unsicherheit bestehen, grundsätzlich heißt es jedoch, dass das reine Betrachten keine Vervielfältigung sei und es sich somit um keine Urheberrechtsverletzung handele.

Die Abmahnwelle der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen hat im Dezember des vergangenen Jahres große Wellen geschlagen. Zu tausenden verschickte die Kanzlei Abmahnungen an deutsche Bürger in Höhe von 250 Euro mit der Begründung, die Adressaten hätten eine Urheberrechtsverletzung begangen, indem diese einen Porno-Film auf der Streaming-Plattform Redtube angeschaut hätten. Mittlerweile herrschen große Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Abmahnungen. Besonders die Frage danach, ob Urmann + Collegen beziehungsweise deren Mandant, die Firma The Archive AG, auf legalem Weg an die IP-Adressen der angeblichen Porno-Nutzer gekommen ist, bleibt weiter ungeklärt.

In einer Kleinen Anfrage wollten Abgeordnete der Linkspartei die Haltung der Bundesregierung in diesem Fall erfragen und bekamen nun auch Antwort, wie Spiegel Online berichtet. Demnach halte die Bundesregierung „das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung“, schreibt das Justizministerium. Diese Aussage steht im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen, die im temporären Herunterladen eines Videos den Umstand einer Raubkopie gegeben sehen.

Die finale Entscheidung muss der Europäische Gerichtshof liefern

„Ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, ist allerdings bislang noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden“, schreibt das Justizministerium weiter. Eine rechtskräftige und allgemein gültige Klärung der Frage könne nur durch den Europäischen Gerichtshof erbracht werden. Selbst tätig wird das Justizministerium in dieser Angelegenheit wohl nicht. Zwar heißt es in der Antwort an die Abgeordneten, dass die Bundesregierung das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen wolle und dabei die digitalen Nutzerpraktiken berücksichtigen werde, mit einer Evaluierung des Gesetzes sei aber erst 2015 zu rechnen.

Den Fall Redtube behandelt die Antwort des Justizministeriums nicht genauer. In dem Schreiben wird allerdings auf das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verwiesen, so Spiegel Online. Zwar bleibt eine Unsicherheit für die Bürger bestehen, ist die Gesetzeslage doch nicht final geklärt, es kann jedoch getrost davon ausgegangen werden, dass bis zu einen Grundsatzurteil alle Abmahnungen im Fall von Videostreaming erfolgreich angefochten werden können. /hb

 

Bild-Quellen: wikimedia.org

Text-Quellen: spiegel.de

News Redaktion am Mittwoch, 08.01.2014 15:53 Uhr

Tags: bundesjustizministerium videostreaming redtube urmann + collegen abmahnwelle

6 Reaktionen zu dieser Nachricht

  • machineH3aD am 08.01.2014 19:27:11

    Was haben nur immer alle mit streamen? Für nen vernünftigen Stream in HD benötige ich bei meiner Leitung gut 5std. Da lohnt sich streaming also gar nicht, falls überhaupt irgendwo streaming in Full-HD angeboten wird. Filme Uncut sind, wie ich mal vermute, auch eher Mangelware, der nächste Minuspunk …

  • Tomatentoeter am 08.01.2014 19:10:43

    ?Im digitalen Zeitalter ist das „Mindesthaltbarkeitsdatum“ für Content durch die Hightech-Wiedergabegeräte begrenzt“ Ziemlicher Blödsinn, oder? Warum sollte das begrenzt sein? Die Zeiten der DVD sind praktisch vorbei. ?Ein Produkt, das nicht kaputtgeht, ist der Albtraum des K …

  • lll360 am 08.01.2014 19:01:21

    ..Diese Entwicklung finde ich grundsätzlich begrüßenswert. Und ich gebe auch THor2101 recht, wenn er sagt, dass Gerechtigkeit im Internet immer mit Kompromissen verbunden ist; auf beiden Seiten. Das Problem der Content-Anbieter ist das PRODUKT selber! …

  • mister_unknown am 08.01.2014 17:57:31

    Um die Künstler, die echten Urheber und Schaffenden schützendswerter Werke, – darum geht´s schon lange nicht mehr; nur um´s pralle Geldsäckle von Content-Konzernen und deren Rechtsverdrehern. Wobei man sagen muss, dass man selbst in Deutschland inzwischen mit Watcheve …

  • printy am 08.01.2014 17:48:36

    Das ein kostenloses Anschauen eines Filmes, der normalerweise Geld kostet, auch eine Urheberrechtsverletzung darstellen müsste! Auch wenn es keine Kopie in diesem Sinne ist, betrügt es den Rechteinhaber um die Entlohnung für sein Werk. Hallo THor2101, sehr schön ge …

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