Frauen-Basketballbundesliga: Rutronik Stars siegen auch beim USC Freiburg
Sterne-Coach Christian Hergenröther hat zuvor noch gewarnt: ?Einfach wird es so oder so in Freiburg nicht.? Es kam dann doch anders. Im ersten Viertel wurden die Freiburgerinnen total überrascht. Mit 21:10 machten die Sterne schon zu Beginn alles klar. In den drei weiteren Vierteln lagen sie jeweils vier bis fünf Punkte vorne. Die Freiburgerinnen, so zeigt es das Scoreboard, hatten keine Chance, die Rutronik Stars kontrollierten das Spiel. Allein schon die Dreier-Quote spiegelt die Überlegenheit des Teams aus Keltern. Während den Freiburgerinnen kein einziger Dreipunktewurf gelang, gelang dies den Sternen gleich sechs Mal bei einer Quote von 28 Prozent. Beste Werferinnen bei Keltern waren Mara Hjelle mit 16 Punkten und Kendall Kenyon mit 13 Punkten. Mit dem Ziel ?Klassenerhalt? waren die Rutronik Stars in der Frauen-Bundesliga angetreten. Der könnte jetzt nach dem achten Sieg eigentlich schon abgehakt werden. Und wenn es so weitergeht, dürfen sich die Rutronik Stars am Ende der Saison vielleicht sogar einen Spitzenplatz ausrechnen. Mehr über den...
MehrStörerhaftung: Bundesrat fordert Änderungen am WLAN-Gesetz
Der Bundesrat will, dass Betreiber öffentlicher WLAN-Netzwerke ein weiterreichendes Haftungsprivileg erhalten, ähnlich wie Internet Service Provider, die auch nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Der derzeitige Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Telemediengesetzes geht der Länderkammer nicht weit genug, er würde die Probleme vergleichsweise weniger öffentlicher WLAN-Hotspots in Deutschland nicht beheben. Mehrere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Thüringen und auch Rheinland-Pfalz, hatten in den Ausschussberatungen entsprechende Änderungen an dem umstrittenen Entwurf gefordert. Den Anträgen der Länder folgte jetzt die Mehrheit des Bundesrates im Wesentlichen. Angemessene Sicherungsmaßnahmen nicht zumutbar Eine Verpflichtung der Betreiber offener Netzwerke, „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ wie die Verschlüsselung des Netzwerkes vorzunehmen, soll es nach dem Willen des Bundesrats nicht geben: „Wenn die Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots erhöht werden soll, kann nicht zwischen unberechtigten und berechtigten Zugriffen unterschieden werden. Ein öffentlicher WLAN-Hotspot richtet sich an die nicht näher eingegrenzte Öffentlichkeit. Von der Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots sind keine nachteiligen Effekte auf die Strafverfolgung zu erwarten“, heißt es im Antrag der Länder. Die Begründung basiert auf Praxiserfahrungen: Bei den von Kabel Deutschland betriebenen öffentlichen Hotspots habe es von 2012 bis Anfang 2015 keine IP-Adressabfragen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gegeben. Ein weiterreichender Antrag des Landes Thüringen, der eine vollständige Gleichsetzung der Privilegien von ISPs mit Betreibern aller Art, ob privat oder gesetzlich, forderte, fand allerdings keine Mehrheit. Vermutungsregel als Gefahr für Medien- und Meinungsfreiheit Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, die geplante „Vermutungsregel“ zu streichen. Diese würde die Haftungsregeln für „gefahrengeneigte Dienste“ wie Filehoster verschärfen. Der Bundesrat sieht in den geplanten Regelungen eine Einschränkung der Medien- und Meinungsfreiheit. Ebenfalls in der heutigen Sitzung beschloss der Bundesrat, dass Bestands- und Nutzungsdaten von Telemedienanbietern auch zur „Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten“ herausgegeben werden sollten. Damit könnten Auskunftsansprüche wegen Mobbings oder Hetze in sozialen Netzwerken wie Facebook bearbeitet werden. Jetzt ist der Bundestag am Zug, über das Gesetz zu beraten. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig, könnte eine Regelung also nicht verhindern. Zumindest verzögern könnte die Länderkammer des Parlaments das Gesetz aber, wenn die Abgeordneten den Einwänden nicht folgen würden. Alle Anträge finden sich in der Beschlussempfehlung der Ausschüsse. gehen Sie...
MehrBundesrat will WLAN-Anbieter weitgehend von der Störerhaftung befreien
(Bild: Heise) Die Länderkammer fordert, mit dem geplanten WLAN-Gesetz Hotspot-Anbieter grundsätzlich von der Störerhaftung auszuschließen. Auch einen Auskunftsanspruch bei Online-Hetze soll es künftig geben. Der Bundesrat macht sich für umfangreiche Korrekturen am umstrittenen WLAN-Gesetzentwurf der Bundesregierung stark. Hotspot-Betreiber sollen demnach deutlich weitgehender vom Damoklesschwert der Störerhaftung befreit werden, als es das Bundeskabinett bisher geplant hat. Die Anbieter drahtloser Internetzugänge dürften laut einer am Freitag von der Länderkammer angenommenen Stellungnahme nicht verpflichtet werden, „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ wie eine Routerverschlüsselung vorzunehmen. Sie sollen Nutzer auch nicht dazu verdonnern müssen, in Vertragsbedingungen etwa über das Setzen eines Häkchens einzuwilligen. Landespolitiker unter anderem aus Thüringen oder Nordrhein-Westfalen hatten sich vorab für entsprechende Änderungen stark gemacht und die Position in den Ausschussberatungen weitgehend festgezurrt. Thüringen ging der Kompromiss aber noch nicht weit genug, drängte in eigenen Anträgen kurzfristig darauf, Provider aller Art bei der Haftung ganz gleichzustellen und auch private Anbieter einzubeziehen. Dafür fand sich aber keine Mehrheit. Vermutungsregel könnte Medienvielfalt und Meinungsfreiheit einschränken Seine Initiative begründet der Bundesrat damit, dass die Bundesregierung unbestimmte Rechtsbegriffe einführe, die weiterhin durch die Gerichte ausgelegt werden müssten. So werde die derzeitige Rechtslage nicht verbessert und das Ziel nicht erreicht, mehr öffentlichen WLAN-Zugängen den Boden zu bereiten. Dagegen seien nachteilige Auswirkungen auf die Strafverfolgung genauso wenig zu erwarten wie eine Zunahme von Urheberrechtsverletzungen, denn die Bedeutung von Filesharing sei gesunken. Die Störerhaftung soll dem Gremium zufolge für den Fall nicht ausgeschlossen werden, wenn ein Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Eine solche Kooperation sei nicht schutzwürdig. Der Bundesrat plädiert ferner dafür, die geplante neue „Vermutungsregel“ zu streichen, da sich diese negativ auf die Medienvielfalt und die Meinungsfreiheit auswirken könnte. Mit der Klausel will die Bundesregierung die Haftung für „gefahrgeneigte Dienste“ wie Filehoster oder Cloud-Dienste generell verschärfen, was die Internetwirtschaft scharf kritisiert. Kritiker warnen: Anonyme Internetnutzung vor dem Aus Die Länderchefs stimmten auch für einen Vorstoß des Rechtsausschusses, wonach Anbieter von Telemediendiensten Bestands- und Nutzungsdaten auch zur „Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten“ herausgeben sollen. Sie setzen darauf, mit einem solchen neuen Auskunftsanspruch Hassbotschaften, Hetze oder Mobbing vor allem in sozialen Netzwerken und Online-Foren bekämpfen zu können. Kritiker warnen hier aber vor einem Aus für die anonyme oder pseudonyme Internetnutzung und einem unverhältnismäßigen Einschnitt in die Meinungsfreiheit. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) betonte, dass der Regierungsentwurf in die richtige Richtung gehe, „aber leider nicht weit genug“. Ein umfangreicher Ausbau von WLAN-Hotspots in den Kommunen werde damit nicht befördert. Offene drahtlose Netzwerke seien aber auch für Flüchtlinge wichtig, die häufig Smartphones besäßen. Störerhaftung ein „sehr deutsches Phänomen“ Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) bezeichnete die Störerhaftung als „Bremsklotz“ für die digitale Gesellschaft und „sehr deutsches Phänomen, das die Regierung nur verschlimmbessern wolle“. Ein Vertreter der Bundesregierung kritisierte dagegen, dass die Länder nun alle Funknetze einschließlich etwa von Mobilfunk und Richtfunkstrecken von der Haftung ausnehmen wollten. Die Gesetzesinitiative geht jetzt in den Bundestag. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig, könnte das Vorhaben in der zweiten Runde aber zumindest noch ausbremsen, wenn die Abgeordneten seinen Wünschen nicht folgen. (kbe) Unsere...
MehrWichtige Heimspiele und ein Badenliga-Derby
Zwei Stunden zuvor, um 18 Uhr, steigt an gleicher Stelle das Badenliga-Derby zwischen der SG Pforzheim/Eutingen II und dem HC Neuenbürg. Erstmals auf der Neuenbürger Bank sitzt dabei Roni Mesic als neuer Trainer, der die Buchberger nach dem Fehlstart mit 1:11-Punkten aus dem Tabellenkeller führen soll. Ebenfalls um 18 Uhr wird in der Fritz-Erler-Halle das Spiel der 3. Liga der Frauen zwischen der HSG TB/TG 88 Pforzheim und dem ESV Regensburg angepfiffen. Nachdem der Pforzheimer Saisonauftakt mit 4:8-Punkten hinter den Erwartungen gebliebenen ist, gilt es für die Schützlinge von Matthias Cullmann gegen die Oberpfälzerinnen den ersten Heimsieg unter Dach und Fach zu bringen. gl. Und...
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