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EU-Gutachten: SPD stellt Vorratsdatenspeicherung infrage

Gepostet am Dez 13, 2013

Der EU-Generalanwalt hat die Vorratsdatenspeicherung gerügt und eine Überarbeitung der Richtlinie gefordert. Wird die Koalition nun warten? Die SPD zumindest wünscht das.

"Freiheit statt Angst" - Protest gegen Überwachung in Berlin

„Freiheit statt Angst“ – Protest gegen Überwachung in Berlin  |  © Rainer Jensen/dpa

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Meinung des EU-Generalanwaltes gegen die Privatsphäre und andere Grundrechte. In seinem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof fordert der Generalanwalt daher, die Richtlinie zu überarbeiten und die Speicherung und Verwendung der Daten einzuschränken.

In Deutschland diskutiert die neue Bundesregierung seit einiger Zeit darüber, die derzeit ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Hat das EU-Gutachten Einfluss auf diese Pläne?

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„Das Gutachten ist starker Rückenwind für alle, die die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ablehnen“, sagt Lars Klingbeil, der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. „Ich bin mir sicher, mit dem EuGH-Urteil muss die EU-Richtlinie überarbeitet werden. Das sollten wir in Deutschland abwarten.“ Kanzlerin Angela Merkel hatte bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags deutlich gemacht, dass sie Einführung der Vorratsdatenspeicherung eine der ersten Handlungen der neuen Regierung sein wird. „Das wird es mit uns nicht geben“, sagt Klingbeil jetzt. 

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht sich durch das Gutachten bestätigt. „Das Votum des Generalanwaltes zeigt, dass die mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einhergehenden weitreichenden Eingriffe in die Rechte sämtlicher Nutzer von Telekommunikationsdiensten gegen europarechtlich verbürgte Grundrechte verstoßen und somit nicht mehr haltbar sind.“

Verzicht alternativlos, glaubt Beckedahl

Andere Gegner der Datenhortung gingen in ihrem Urteil noch weiter. Es sei ein „guter Tag für die Netzpolitik“, erklärte der Verein Digitale Gesellschaft, der sich gegen die Vorratsdatenspeicherung engagiert. „Wir freuen uns über dieses Plädoyer für die Grundrechte und eine freiheitliche Gesellschaft in Europa“, sagt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins. Der Generalanwalt belege, „dass die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Gefahren in krassem Missverhältnis zu dem kaum nachweisbaren Nutzen für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr stehen“.

Beckedahl glaubt daher, ein Verzicht auf die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Große Koalition sei „alternativlos“. Schaar sieht das ähnlich. Das Gutachten sei für die neue Bundesregierung ein „eindeutiger Hinweis aus Luxemburg, der nicht ignoriert werden kann“.

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Vorratsdatenspeicherung schnell wieder einzuführen, dabei aber die Speicherfrist auf wenn möglich drei statt sechs Monate zu beschränken. Schaar sagte dazu, die Wiedereinführung „auf Basis einer offensichtlich europarechtswidrigen Richtlinie“ dürfe nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

Es dürfe jetzt keine Schnellschüsse geben, sagte Klingbeil dazu. Und dass zumindest Teile der SPD dagegen sind, die EU-Richtlinie nun schnell umzusetzen. Aber Klingbeil schränkte ein: „Ich bin weiterhin gegen die Vorratsdatenspeicherung, aber die SPD ist da geteilter Meinung.“ Thomas Oppermann, der für die SPD die Verhandlungen zur Innenpolitik geleitete hat, schweigt noch. Und SPD-Chef Sigmar Gabriel verteidigt die Vorratsdatenspeicherung bislang.

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