Wikipedia zieht gegen die NSA vor Gericht.
Wikipedia darf nun doch eine Klage gegen die NSA vorbringen. 2015 war eine solche von einem Bezirksgericht in den USA abgelehnt worden. Weitere Klagen wie beispielsweise von Amnesty International wurden nicht zugelassen. Konkreter Streitpunkt ist das NSA-Überwachungsprogramm ?Upstream?, das angeblich weltweit den Datenverkehr, der durch Glasfaserleitungen läuft, abgreift und auswertet.
Die massenhafte Schnüffelei der NSA soll nicht ungestraft bleiben, findet Wikipedia und zieht gegen den US-Geheimdienst vor Gericht. Im Oktober 2015 wurde eine Klage im ersten Anlauf abgewiesen. Ein Berufungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben und der Argumentation von Wikipedia zugestimmt. Die Anwälte der Wissensplattform argumentieren, dass sie dermaßen viel Traffic produziert, dass die Möglichkeit, dass die NSA Teile davon überwacht oder überwacht hat, durchaus gegeben ist. Das Berufungsgericht ist zudem der Ansicht, dass nicht nur ein möglicher Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre vorliegt, sondern auch das Recht auf freie Meinungsäußerung durch das Vorgehen der NSA möglicherweise massiv eingeschränkt wurde. Nach dem Bekanntwerden der NSA-Überwachungsprogramme durch die Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden hat Wikipedia komplett auf elektronische Kommunikation verzichtet.
Gesetz, das Massenüberwachung erlaubt, läuft aus
Die NSA sieht ?Upstream? als rechtlich abgesichert, muss sich aber dennoch mit der Problematik befassen. Denn Ende dieses Jahres läuft das Gesetz, das dem Geheimdienst die massenhafte Überwachung überhaupt erst erlaubt, aus. Ein Sieg vor Gericht könnte der NSA dabei helfen, auch weiterhin gewaltige Mengen an Daten abzugreifen und auszuwerten. Davon einmal abgesehen zeigt sich die Bürgerrechtsorganisation ACLU erst einmal begeistert von der Entscheidung des Berufungsgerichts und nennt es einen ?entscheidenden Sieg? gegen ?anlassloses Spionieren?.
Wikipedia ist allerdings eine Ausnahme. Acht weitere Kläger, darunter Amnesty International, wurden vom Berufungsgericht abgewiesen. Der Traffic der Organisationen sei zu gering, um eine Klage zu rechtfertigen, so die Richter./nf
Die besten Angebote bei ebay finden!
Bild-Quellen: Nohat / Andre Riemann / Mandavi
News Redaktion am Donnerstag, 25.05.2017 09:53 Uhr
Weitere interessante News
Get More Info Erhalten Sie mehr Informationen