Die UN ernennen einen Sonderberichterstatter zum Datenschutz in der digitalen Welt. Er bekommt kein Gehalt und keine Befugnisse. Trotzdem soll er etwas verändern.
Der UN-Menschenrechtsrat ernannte zum Abschluss seiner Sommersitzung in Genf am Freitag erstmals einen Sonderberichterstatter für Datenschutz und Privatheit in der digitalen Welt. Für das dreijährige Mandat ausersehen ist der maltesische Rechtsprofessor und Datenschutzexperte Joseph Cannataci. Er schlug dabei auf dem letzten Meter noch die von Estland favorisierte Juristin Katrin Nyman Metcalf. Der deutsche Präsident des Menschenrechtsrats, Joachim Ruecker, hatte nach Bedenken verschiedener Regionalgruppen und Nicht-Regierungsorganisationen die zunächst Erstplatzierte nicht berücksichtigt.
Die Liste der Bewerber war durchaus glanzvoll. Ein ehemaliger Whistleblower der NSA, Thomas Drake, stand ebenso darauf wie der Ex-Bundesdatenschützer Peter Schaar. Aus dem Kreis der Bürgerrechtsorganisationen warf Marc Rotenberg, Mitbegründer des Electronic Privacy Information Center (EPIC) seinen Hut in den Ring. Am Ende behielt Joseph Cannataci, Professor an gleich vier Universitäten auf drei Kontinenten und laut seiner Vita ein echtes Sprachgenie, die Nase vorn.
Dabei wirkt der Posten nicht eben sehr attraktiv. Gehalt? Keines. Der Sonderberichterstatter braucht zusätzlich einen Broterwerb. Finanzielle Mittel für die Arbeit? Bescheiden. Es gibt lediglich einen Topf für Reisekosten, minimale Aufwandsentschädigungen und ein kleines Sekretariat. Schließlich, rechtliche Werkzeuge? Keine verbindlichen, sondern das neuerdings viel gerühmte Soft Law ?Berichte zu Entwicklungen und Verstößen der Datenschutzrechte, Empfehlungen und Rügen für Mitgliedsstaaten. Das war es auch schon.
Kann man in so einer Position überhaupt etwas erreichen?
Reaktion auf Snowdens Enthüllungen
Verbindlich ist nicht, was er erarbeitet, erklärt Rolando Gomez, Sprecher des Menschenrechtsrats in Genf auf Anfrage. Die Sonderberichterstatter werfen ? wie praktisch alle Beauftragten des Menschenrechtsrates ? aber ein „erhebliches moralisches Gewicht“ in die Waagschale. Im März hatten die Mitglieder des Menschenrechtsrates beschlossen, dass der Datenschutz in der digitalen Welt einen eigenen Sonderberichterstatter braucht. „Für viele Staaten war das wichtig“, sagt Gomez.
Zu den Regierungen, die das Mandat auf den Weg gebracht haben, gehört auch die Bundesregierung. Gemeinsam mit Brasilien hatten deutsche Diplomaten das Thema nach den Enthüllungen von Edward Snowden über die anlasslose und massenhafte Ausspähung der Bürger durch die Geheimdienste auf die Agenda der Vereinten Nationen gesetzt.
Während man sich mit der echten Aufklärung von Grundrechtsverletzungen hierzulande schwer tut und der deutsche Auslandsgeheimdienst BND längst die Zusammenarbeit mit den Diensten der Five Eyes-Länder einräumen musste, schwingt die deutsche Diplomatie in Genf und New York ein Datenschutzfähnchen, könnte man meinen. Von „tiefer Besorgnis“ über die Folgen der allgegenwärtigen Abhörpraktiken ist die Rede, von der Gefahr der Profilbildung durch Metadaten und von der Notwendigkeit, die Prinzipien der Rechtmäßigkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Überwachung zu überprüfen.
Mahnungen werden oft überhört
So recht zusammenpassen wollen diese hehren Worte nicht mit den aktuellen Entwicklungen in der deutschen Politik, allen voran den Initiativen zu einer neuen Vorratsdatenspeicherung. Die hatte auch schon ein früherer Abgesandter der Vereinten Nationen gerügt. Frank La Rue, bis 2014 Sonderberichterstatter für das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit, hatte die Gefahren der ausufernden Geheimdienstaktivitäten schon vor den ersten Veröffentlichungen von Snowdens Dokumenten entschieden angeprangert. Die staatlich verordnete Vorratsdatenhaltung sorge für mehr staatliche Überwachung, riskiere mehr Grundrechtseingriffe und versorge letztlich illegale Akteure mit einem handlichen Zugriff auf persönliche Daten, sagte La Rue.
Die Nachfrage an das Auswärtige Amt, ob die Bundesregierung denn auf entsprechende Kritik des neuen Sonderberichterstatters reagieren werde, wird schmallippig beantwortet: „Deutschland arbeitet konstruktiv mit dem Menschenrechtsrat und seinen unterschiedlichen Gremien zusammen. Dies wird auch für den Sonderberichterstatter zum Thema Datenschutz gelten.“ La Rues vorausschauenden Bericht haben sich bundesdeutsche Politiker jedenfalls nicht zu Herzen genommen. Aber ein zusätzliches Mandat für den unabhängigen Datenschutzexperten des Menschenrechtsrats haben sie geschaffen.