Deutschlands oberste Datenschützerin ist nicht so einfach zu erreichen. Eine erste Bitte um ein Gespräch lehnt Andrea Voßhoff zunächst ab, bevor sie es sich Wochen später anders überlegt. Unter drei Bedingungen: Fragen sollen zehn Arbeitstage vorher schriftlich eingereicht werden. Gefragt werden dürfe nur Fachliches, nichts Persönliches. Nach 60 Minuten sei Schluss. Es folgen Telefonate, E-Mails und Verhandlungen über die ungewöhnlichen Vorgaben. Und obwohl man sich schließlich einigt und für Ende Juni verabredet, sagt Voßhoff zwei Tage vor dem geplanten Treffen ab. Terminprobleme.
Kann ja vorkommen. Neue Telefonate, neue Verhandlungen, ein neuer Termin für Ende Juli. Wieder eine kurzfristige Absage. Dritter Versuch im August. Nein, doch nicht, da ist Urlaub. Danach aber gerne. Nur nicht im September oder Oktober. Wobei, in diesem Jahr wird das wohl nichts mehr. Vielleicht im Januar? Aber nur unter Vorbehalt. Zusagen könne man leider gar nichts.
Dann eben nicht. Dann eben so.
Andrea Voßhoff ist ein sich selbst hütendes Geheimnis. Öffentlich praktisch unsichtbar. Dabei hat die 57-Jährige seit bald zwei Jahren als Bundesdatenschutzbeauftragte eines der bedeutendsten Ämter im Land inne. Sie muss kontrollieren, ob Bundesbehörden, Polizei, Zoll und Nachrichtendienste sich an die Datenschutzgesetze halten. Bisher wird ihre Amtszeit begleitet von der NSA-Affäre, millionenfach gehackten E-Mail-Konten, einem Spähangriff auf das Netz des Bundestags, der Spionageaffäre des Bundesnachrichtendienstes und der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung durch das Parlament.
In Berlin präsentierte sie im Sommer ein 316 Seiten dickes Behördentagebuch
Es gäbe also viel mit Voßhoff zu besprechen. Nur möchte sie leider nicht sprechen, sie beantwortet bis kurz vor Redaktionsschluss bloß einige Fragen per E-Mail. „Auch wenn ich in meiner täglichen Arbeit den Wünschen einiger Medien nicht immer nachkomme, zu tagesaktuellen Themen des Datenschutzes habe ich mich bisher geäußert und werde das auch künftig tun“, schreibt sie. Trotzdem bleibt weitgehend offen, wer sie ist. Was sie tut. Und was sie will.
Von Amts wegen ist Voßhoff auch für die Bürger da. An sie kann sich jeder wenden, der glaubt, dass deutsche Behörden sein Persönlichkeitsrecht oder sein Recht auf Informationszugang nicht ausreichend beachten oder gar ignorieren.
In wenigen Tagen, zum 1. Januar, wächst die Bedeutung der Datenschutzbeauftragten noch einmal, zumindest auf dem Papier. Dann wird ihr Haus eigenständig. Oberste Bundesbehörde darf es sich dann nennen. Das wird auch einen Widerspruch auflösen: Voßhoffs Haus wird dann nicht mehr der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums unterliegen, das es gleichzeitig, wie alle anderen Bundesbehörden, kontrolliert. Wenn die Behörde nun unabhängig wird, dann ist das also in etwa so, als würde ein Kind volljährig, dessen Eltern ihm auch bisher nicht ernsthaft etwas verbieten konnten, ohne sich dabei vor aller Welt lächerlich zu machen.
Ob die neue Unabhängigkeit den Datenschutz in Deutschland voranbringt, ist allerdings fraglich. In Fernsehtalkshows, Zeitungs- und Radiointerviews zu Datenschutzthemen taucht bis heute fast immer nur Voßhoffs Amtsvorgänger Peter Schaar auf. Der mischt sich gern auch ungefragt ein und verkörpert das Gegenteil von Voßhoff ? die sich offenbar erst einmal um das Innenleben der Institution kümmern wollte. Bei Amtsantritt habe sie „eine in Teilbereichen mangels Personal nicht oder nur begrenzt funktionsfähige Aufsichtsbehörde vorgefunden“, schreibt sie.