Justizminister Heiko Maas hält an seinem Gesetzentwurf für das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz fest. Nicht nur Journalisten, Unternehmerverbände, Bürgerrechtler und Netzaktivisten warnen vor der angeblich ausgelagerten Justiz, auch Facebook äußert sich nun kritisch, wenngleich das angesichts der hohen Geldstrafen, die Betreibern sozialer Medien drohen, nicht verwunderlich ist.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Heiko Maas sieht vor, dass strafbare Beiträge und geteilte Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung aus sozialen Netzwerken gelöscht werden. Ist die Lage nicht so offensichtlich, werden den Providern immerhin sieben Tage Zeit eingeräumt. Bei Versäumnissen drohen laut Gesetzentwurf Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Das schmeckt Facebook selbstverständlich gar nicht. Die Betreiber des Netzwerks teilen die Ansicht anderer Kritiker, dass die Bundesregierung die Durchsetzung bestehenden Rechtes nicht privaten Unternehmen überlassen könne.
?Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen?, heißt es in einer Stellungnahme, die der Redaktion von Wirtschaftswoche vorliegt. ?Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf?, so das Unternehmen weiter. Zu den Bußgeldern heißt es, diese seien unverhältnismäßig und stünden nicht im ?Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten?. Doch selbst bei einwandfreier Einhaltung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes drohen Facebook horrende Ausgaben. Der Branchenverband Bitkom geht davon aus, dass soziale Netzwerke etwa 530 Millionen Euro jährlich investieren müssten, um eine entsprechende Infrastruktur aus Anwälten und Mitarbeitern, die sich ausschließlich um diesen Aspekt kümmern, unterhalten zu können. In der Stellungnahme heißt es laut Wirtschaftswoche, dass Facebook diese Ansicht teilt und die Zahlen für ?realistisch? hält.
Ob das Netzwerkdurchsetzungsgesetz tatsächlich Einzug in die deutsche Gesetzgebung findet, entscheidet sich wohl noch vor der Sommerpause. Bis dahin will Heiko Maas den Entwurf im Bundestag diskutiert und durchgewunken haben. Sollte ihm das nicht gelingen, ist der Plan vorerst vom Tisch, ist derzeit doch nicht davon auszugehen, dass die SPD in der kommenden Bundestagswahl wieder in der Regierung sitzt./nf
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Bild-Quellen: Flickr / JouWatch
News Redaktion am Montag, 29.05.2017 14:07 Uhr
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