Der preisgekrönte Fotograf Kristin Pierson geht gerichtlich gegen Twitter vor. Nach Angaben des Künstlers ist das soziale Netzwerk einer Aufforderung nicht nachgekommen, wonach ein illegal über die Plattform verbreitetes Bild gelöscht werden sollte. Nun verlangt Pierson vor einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Kalifornien die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 150.000 US-Dollar.
Wie auch viele andere Webseiten, besteht die soziale Nachrichtenplattform Twitter zum größten Teil aus nutzergenerierten Inhalten. Entsprechend hoch ist die Gefahr, dass sich unter den Nutzerbeiträgen auch urheberrechtlich bedenklicher Content befindet. Für die Betreiber der Webseite ist das rechtliche Risiko zunächst nicht relevant. Dies gilt jedoch nur, insofern das verantwortliche Unternehmen vom Copyright-Inhaber als illegal gemeldete Inhalte vollständig löscht.
Im Fall des preisgekrönten Fotografen Kristin Pierson ist Twitter der Aufforderung zur Löschung eines urheberrechtsverletzendes Inhaltes nicht nachgekommen und muss nun die rechtlichen Konsequenzen fürchten. Ursprünglich hatte sich Pierson im März an die Nachrichtenplattform gewandt und die Entfernung eines Bildes gefordert. Ein vom Künstler angefertigtes Foto, das den Gitarristen der Band Herman Li zeigt, war ohne Erlaubnis von einem Twitter-Nutzer veröffentlicht worden. Aus bislang ungeklärten Gründen ignorierte der US-Konzern die Beschwerde jedoch.
In einer Klage fordert Pierson vor einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Kalifornien nun eine finanzielle Entschädigung. Der von Twitter verursachte Schaden wird auf rund 150.000 US-Dollar geschätzt.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Social Media Plattform sich für derartige Vergehen verantworten muss. In der Regel gelingt es den Anwälten des Konzerns, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, über deren genauen Inhalt in aller Regel geschwiegen wird.
Julian Wolf (g+) am Freitag, 31.07.2015 18:16 Uhr
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