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Hasskommentare: Regierung nur zu minimalen Zugeständnissen bereit

Inhalt Seite 1 ? Regierung nur zu minimalen Zugeständnissen bereit Seite 2 ? Die Regierung erkennt keinen Verstoß gegen EU-Recht Auf einer Seite lesen Die große Koalition will das geplante Gesetz gegen rechtswidrige Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten im Internet in einigen Punkten überarbeiten. Das geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung auf die umfangreiche Kritik des Bundesrates an dem Gesetzentwurf hervor. Demnach will die Regierung prüfen, ob mit zusätzlichen Klarstellungen im Gesetz ein sogenanntes Overblocking verhindert werden kann. Grundsätzlich sieht sie jedoch keine Gefahr, dass mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die Informations- und Meinungsfreiheit beschränkt wird. Eine solche Einschränkung hatte zuletzt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten gesehen. Mit den vorgesehenen Regelungen werde in das Recht auf freie Meinungsäußerung eingegriffen. Schon bei der Definition von Hatespeech und Fake News gebe es Probleme. „Wenn es keine allgemeingültige Definition von Fake News gibt, lassen sich deren Wirkungen – insbesondere destruktive – kaum nachweisen“, heißt es in dem Papier. Orientierungshilfen, Beispiele oder Hinweise auf ausgewählte Beispiele für offensichtlich rechtswidrige, rechtswidrige oder strafbare Inhalte würden im Gesetzentwurf nicht angegeben. Was auch daran liegen dürfte, dass das Justizministerium keine Beispiele kennt. Prüffrist könnte verlängert werden Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz Das NetzDG Das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgeschlagene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll eine Maßnahme gegen Hass, Hetze und gezielte Falschdarstellungen im Internet sein. Es würde die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube verpflichten, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden“ nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Für nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte hätten sie sieben Tage Zeit. Bei wiederholten Verstößen droht ? wenn auch eher theoretisch ? ein Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro. Die Unternehmen müssten außerdem einen Ansprechpartner in Deutschland für Justiz, Bußgeldbehörden und Betroffene nennen. Betroffene bekämen einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nach der Identität des Täters. Ein Richtervorbehalt ist im vom Kabinett verabschiedeten Entwurf nicht explizit vorgesehen.  Nach Ansicht der Bundesregierung sind „Kollateralschäden für die Kommunikationsfreiheiten durch sogenanntes Overblocking nicht zu befürchten“. Dies liege auch daran, dass „nicht ein einzelnes (fehlerhaftes) Nichtlöschen bußgeldbewehrt ist, sondern nur systemisches Versagen“. Das wäre der Fall, wenn es überhaupt kein Beschwerdemanagement gäbe. Dennoch werde geprüft, ob „weitere Mechanismen“ zum Schutz vor einem zu starken Löschen sinnvoll seien. Dazu könnte auch gehören, die Frist von sieben Tagen bei der Prüfung „schwieriger Grenzfälle“ auszudehnen. Zudem will die Regierung prüfen, „ob Ergänzungen notwendig sind, um die Wiederherstellung zu Unrecht gelöschter Inhalte abzusichern“. In diesem Zusammenhang hatte der Bundesrat die Einrichtung einer Clearingstelle gefordert. Denkbar für die Bundesregierung wäre „ein Monitoring des Umgangs der sozialen Netzwerke mit Wiederherstellungsansprüchen von Nutzerinnen und Nutzern, wenn diese darauf hinweisen, dass ihre Inhalte zu Unrecht gelöscht wurden und Wiedereinstellung der Inhalte begehren“. CSU will „Zensurgesetz“ stoppen Die geplante Ausweitung der Bestandsdatenauskunft für betroffene Personen soll jedoch nicht gestrichen werden. Hier soll lediglich geprüft werden, „ob zum Schutz vor Missbrauch und vor übereilten Entscheidungen der Diensteanbieter die Einfügung eines Richtervorbehalts“ erforderlich erscheine. Einem Bericht der Frankfurter Rundschau zufolge soll vor allem die Union auf diese Ausweitung gedrängt haben. Damit könnten Betroffene die Namen anonymer Nutzer erfahren, die sich auf Bewertungsplattformen negativ über Ärzte geäußert hätten. Denn Ärzte seien Unionsklientel. Aus SPD-Kreisen verlaute, dass sich CDU und CSU damit ihre Zustimmung abkaufen lassen wollten. Allerdings gab es zuletzt vor allem aus der CSU Kritik an den Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). So...

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Kein Patch für Denial-of-Service-Lücke in Windows Server

Im Windows Internet Name Service (WINS) von Windows Server klafft eine Denial-of-Service-Lücke, die Microsoft nicht patchen wird ? der Aufwand sei zu groß. Wer den Dienst noch nutzt, soll stattdessen auf DNS ausweichen. Der Windows Internet Name Service (WINS) dient der Namensauflösung im lokalen Netz und wird nur noch zur Unterstützung alter Anwendungen und Hardware eingesetzt. Sicherheitsforscher von Fortinet entdeckten in der WINS-Implementierung von Windows Server 2008 bis 2016 einen Fehler in der Speicherzuordnung, den Angreifer dazu ausnutzen können, um WINS zum Absturz zu bringen. Wiederholte Replikationsanfragen Für den Angriff müssen lediglich mehr als drei Replikationssitzungen mit dem Befehl WREPL_REPL_UPDATE2 eröffnet werden. In der Folge versucht der Dienst, eine Speicherzuordnung mehrfach freizugeben, was zum Programmabbruch und damit zum Ausfall der Namensauflösung führt. Es handelt sich um einen Denial-of-Service-Angriff auf den betroffenen Dienst ? weitere Sicherheitsprobleme entstehen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht. Fehler zu tief im Code Die Fortinet-Forscher stießen nach eigenen Angaben bereits im Dezember 2016 auf das Problem und meldeten es an Microsoft. Die finale Antwort mit der Entscheidung, wie der Windows-Hersteller damit umgeht, ließ bis Juni 2017 auf sich warten. Laut Fortinet schreibt Microsoft: „Ein Fix würde eine komplette Überarbeitung des Codes notwendig machen, um als vollständig angesehen werden zu können.“ Die Funktionalität von WINS sei von DNS vollständig ersetzt worden. Diese Aussage deckt sich mit den Anweisungen in Microsofts Technet: „Wenn Sie WINS noch nicht einsetzen, rollen Sie es nicht aus. […] Wenn Sie es einsetzen, migrieren Sie zu DNS.“ (jam) Holen Sie sich die Fakten Verwandte...

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So bunt, so gut, so spaßig: 271 Sportler aus dem Turngau Pforzheim-Enz beim Turnfest in Berlin

Unter den 80 000 Sportlern waren auch 271 aus dem Turngau Pforzheim-Enz gemeldet, um Sport zu treiben ? aber nicht nur. Darüber hinaus jubelten sie in den sieben Tagen in Berlin auch der deutschen Turnelite zu, gestalteten den Festzug mit, schauten Showveranstaltungen wie die Stadiongala im Olympiastadion an, absolvierten Lehrgänge bei der Turnfestakademie, feierten bis in die Morgenstunden beim Badischen Abend und genossen das kulturelle Leben der Bundeshauptstadt. In den über 700 Wettkämpfen erzielten viele Turner aus der Region sehr gute Erfolge. In vier Konkurrenzen ging gar der Turnfestsieg in der nur alle vier Jahre ausgetragenen größten Breitensportveranstaltung der Welt in den Enzkreis. Am erfolgreichsten waren die Ringtennisspieler des TV Kieselbronn. Im Doppel der Freizeitklasse siegten Andrea Kolonko und Petra Stöhrer, im Pokalturnier der weiblichen Jugend 15-18 konnte keine weitere Spielerin der amtierenden Schülermeisterin Kaja Stöhrer Paroli bieten. Mit ihrer Partnerin Lydia Paulin Schidelko (SG Suderwich) erspielte sich Janine Schmied mit dem Moosgummi-Ring im Doppel der Allgemeinen Klasse eine weitere Goldmedaille für den TV Kieselbronn. Die Titelverteidigung knapp verpasst hat Timo Hufnagel mit Rang zwei im Pokalturnier Meisterklasse. Ebenso gewannen Andrea und Ingomar Kolonko im Mixed der Freizeitklasse Silber. Den Medaillensatz der Kieselbronner komplettierten Elisa Kolonko und Kaja Stöhrer im alternierenden Doppel-Pokalturnier der weiblichen Jugend 15-18 mit dem Gewinn der Bronzemedaille. Weitere Top-Platzierungen gelangen Carina Mezger und Achim Schmied (Rang vier, Mixed-Pokalturnier 40+) sowie Achim Schmied und Ingomar Kolonko (Rang vier, Doppel-Pokalturnier 40+). Jakob Rupperts Coup Das Herz des Deutschen Turnfestes sind seit jeher die Wahlwettkämpfe (WWK), in denen oft mehrere Hundert Athleten pro Altersklasse antreten und aus den Bereichen Geräteturnen, Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Trampolin und Ropeskipping ihre Übungen wählen. Mit dem Turnfestsieg von Jakob Ruppert unter 84 Teilnehmern gelang dem Nöttinger Talent der große Coup nach den Disziplinen Boden, Sprung, Weitsprung und Minitrampolin. Weitere Podest-Plätze mit dem Gewinn der Silbermedaille gelangen Britta Tepe (TV Kieselbronn) im WWK Schwimmen AK 50-54 sowie Susanne Hittler (TSG Niefern) im WWK gemischt. Bronze gingen in verschiedenen WWK an Kevin und Torben Tepe (beide TV Kieselbronn), Tamara Heck (TV Nöttingen). Äußerst knapp haben mit Rang vier Ute Girrbach (TV Eutingen), Priska Hittler (TSG Niefern) das Siegertreppchen verpasst. Jürgen Nolthenius vom TB Pforzheim sowie Cindy Kaufmann und Frank Westphal überzeugten mit jeweils fünften Plätzen in ihrer Alters- und Leistungsklasse ebenfalls. In die Top 10 kamen auch Janine Pilasch (Rang sechs, TV Eutingen), Michael Dressler (Rang sieben, TB Königsbach), die Achtplatzierten Lara Scheiba (TV Eutingen), Max Grum (TV Nöttingen), Lisa-Marie Henning, (TV Nöttingen), Denise Hugl (TV Nöttingen), die Neuntplatzierte Jennifer Schneider (TV Huchenfeld, Rang neun) und die Zehntplatzierten Jana und Nina Olschweski (beide TG Dietingen), Hendrik Schittenhelm (TV Engelsbrand), Jan Friess (TV Ersingen) und Tobias Müller (TV Eutingen). Bei Deutschen Meisterschaften gelang den Sportlern aus dem Turngau Pforzheim-Enz zwar kein Platz auf dem Siegerpodest. Doch mit siebten Plätzen warteten Ellen Felkl (TSG Niefern, Deutsche Seniorenmeisterschaften Gerätturnen, 75 Jahre und älter), Michelle Bodemer (TV Nöttingen, Jahn-Neunkampf bestehend aus Gerätturnen, Leichtathletik und Schwimmen) und Ian Hettmanczyk (TV Eutingen, Steinstoßen, M20+) auf. In den Pokalwettkämpfen ging weiteres Edelmetall in den Turngau Pforzheim-Enz. In einem guten Wettkampf Kür Gerätturnen M 15-16 erturnten sich Mika Sarochan und Nick Wolfinger mit einigen neuen Elementen Silber und Bronze. Ebenfalls Bronze gewann Denise Hugl, TV Nöttingen, im Finale Trampolinturnen W 12/13. In den weiteren Turn-Wettkämpfen warteten Oliver Rottweiler und Martin Schuler vom TV...

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Bethesda: Neuer Anlauf für kostenpflichtige Mods für Fallout 4 und Skyrim

Der Creation Club verspricht vor allem eines: einen gewaltigen Shitstorm. Bethesda versucht einen zweiten Anlauf, um aus der Modding-Szene Profit für das eigene Unternehmen zu generieren. Auf der Plattform Creation Club werden Mods für „Fallout 4“ und „Skyrim“ angeboten, die ihr gegen Bezahlung nutzen könnt. Die Mods stammen sowohl aus der Feder von privaten Entwicklern als auch von Bethesda selbst. Die Plattform soll noch dieses Jahr an den Start gehen. Modding ist in der PC-Gaming-Community ein integraler Teil der Langlebigkeit von populären Spielen. Die Modding-Szene ist gewaltig und wird auch von vielen Entwicklerstudios unterstützt, weiß man doch um den gewaltigen Mehrwert von kostenlosen, nicht selbst erstellten Inhalten für die eigenen Spiele. So manches Unternehmen hat sich allerdings schon daran versucht, auch diese Kuh zu melken. Über den Steam Workshop werden beispielsweise für einige Spiele bezahlte Mods oder Skins angeboten. Ein Aufreger ist das schon lange nicht mehr. Bethesda stellt Creation Club als Mod-Plattform vor Anders ist das im Fall von Bethesda. Das US-Unternehmen profitiert enorm von der Modding-Szene, wie beispielsweise „The Elder Scrolls 5: Skyrim“ und dessen Langlebigkeit zeigen. Wie Bethesda nun im Zuge der E3 in Los Angeles angekündigt hat, sollen Mods für die eigenen Spiele künftig auf einer Plattform gebündelt und gegen Bezahlung angeboten werden. Creation Club heißt die Plattform und soll im Sommer 2017 live gehen. Laut Bethesda sollen die Inhalte, die sowohl von dem Publisher selbst als auch von externen Entwicklern erstellt werden, konstant auf Funktionalität überprüft werden, wobei alte Mods weiterhin kostenfrei bleiben sollen, wie Kotaku berichtet. Doch damit nicht genug: Bethesda führt außerdem eine eigene virtuelle Währung ein, die auf der Plattform zur Bezahlung genutzt wird. Diese Ingame-Credits können via Steam, PlayStation Network und Xbox Live gegen echtes Geld eingetauscht werden. Kritiker merken seit Jahren an, dass diese Taktik ausschließlich dazu dient, tatsächliche Preise zu kaschieren und den Nutzer zur Kasse zu bitten, ohne dass der genau merkt, wie viel er oder sie eigentlich gerade ausgibt.  Ein vorprogrammierter Shitstorm? Zweifelsohne. Zumal Bethesda vor zwei Jahren schon einmal versucht hat, die Modding-Szene zu melken, dafür von Fans derart hart angegangen wurde, dass man versprach, dergleichen nicht noch einmal zu versuchen. Auf der Pressekonferenz kündigte Bethesda zudem „The Evil Within 2“, „Wolfenstein 2: The New Colossus“, das „The Elder Scrolls: Legends“-Add-on „Heroes of Skyrim“ sowie neue Inhalte für den kostenlosen Arena-Shooter „Quake Champions“ an./nf Die besten Angebote bei ebay finden! Bild-Quellen: Bethesda Softworks News Redaktion am Montag, 12.06.2017 18:08 Uhr Tags: e3 fallout 3 fallout gaming modding user mods modifikation bethesda the elder scrolls 5: skyrim skyrim bethesda softworks games fallout 4 Weitere interessante News Schauen Sie sich dieses Vollständiger...

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Filesharing: The Pirate Bay verletzt laut EuGH Urheberrechte

Filme, Musik, Software: Die Filesharingseite The Pirate Bay ermöglicht das kostenlose Herunterladen von Dateien, die zum großen Teil geschützt sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun erstmals entschieden, dass die Website eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Die Onlineplattform verteidigte sich bisher mit der Argumentation, dass die geschützten Werke durch die Nutzer online gestellt würden und Pirate Bay lediglich eine Art Suchmaschine sei, um die Dateien zu finden. Durch das EuGH-Urteil wird die Onlineplattform in den Niederlanden vermutlich gesperrt werden. Dort hat eine Stiftung geklagt. Die in Schweden gegründete Plattform The Pirate Bay beschäftigte in der Vergangenheit immer wieder Gerichte. Die Tauschbörse ermöglicht es Nutzern, Dateien, die sich auf ihren Rechnern befinden, in Fragmente (torrents) zu stückeln und zum Download anzubieten. Aktuelle Kinofilme, neu erschienene Musikalben oder teure Computerprogramme lassen sich somit unkompliziert und schnell herunterladen ? ohne, dass die Urheber der Werke ihr Einverständnis gegeben haben. Stichting Brein, eine niederländische Stiftung, die die Interessen der Urheber vertritt, klagte vor dem obersten Gerichtshof der Niederlande ? allerdings nicht direkt gegen The Pirate Bay, sondern die beiden Internetanbieter Ziggo und Xs4all. Der Kläger fordert  die Provider auf, den Domainnamen und die IP-Adressen von The Pirate Bay zu sperren. Der oberste Gerichtshof fragte daraufhin den EuGH, wie die Urheberrechtslinie in diesem Fall ausgelegt werden muss. Konkret ging es um die Frage, ob The Pirate Bay geschützte Werke „öffentlich wiedergibt“ und dadurch gegen das Urheberrecht verstößt. Der EuGH hat das bejaht. Als Grund nannte der Gerichtshof unter anderem, dass die Filesharingseite darüber informiert wurde, dass sie Zugang zu geschützten Werken anbiete. Die Betreiber von solchen Seiten argumentieren in der Regel, dass sie nicht wüssten, ob und welche Dateien urheberrechtlich geschützt seien. Darüber hinaus würden die Betreiber von The Pirate Bay in den auf der Website verfügbaren Blogs und Foren ausdrücklich ihr Ziel kundtun, den Nutzern geschützte Werke zur Verfügung zu stellen und sie animieren, die Dateien zu kopieren. Ist das Urteil eine Grundsatzentscheidung? Sebastian Dramburg, Fachanwalt für Medienrecht, überrascht das Urteil nicht. Ähnlich entschieden auch deutsche Gerichte, als Kino.to gesperrt wurde. Die Website ermöglichte den kostenlosen Stream von Kinofilmen. Die Betreiber argumentierten, dass die Filme nicht auf ihren Servern hochgeladen seien. Zudem würden sie lediglich Links anbieten, die zu den Filmen führen. Kino.to wurde gesperrt, allerdings gibt es bereits eine Kopie der Website mit einem leicht veränderten Domainnamen.  Dramburg geht davon aus, dass die niederländischen Internetprovider dem EuGH-Urteil folgen und die Website von The Pirate Bay sperren werden. Er hält es für möglich, dass der Gerichtshof in Luxemburg eine Grundsatzentscheidung gefällt hat. „Es ist denkbar, dass dann auch in Deutschland Urheber, deren Werke betroffen sind, von der Telekom verlangen werden, den Zugang zur Onlineplattform zu sperren.“ Bisher versuchten die Kläger, eher direkt gegen die Betreiber von The Pirate Bay vorzugehen. „Das ist viel umständlicher, da die Rechteinhaber dann gegen komplizierte Infrastrukturen der Filesharingseite und einzelne Nutzer vorgehen müssen“, sagt Dramburg. diese Seite Ein ganz toller...

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Live-Test: iPad Pro 10.5 ? so schnell ist das Apple-Tablet!

Erst letzte Woche auf der Entwicklerkonferenz WWDC vorgestellt, gibt’s das neue Tablet-Topmodell iPad Pro mit 10,5 Zoll von Apple jetzt schon zu kaufen. Zeit für den Test von COMPUTER BILD! Was das neue iPad Pro vom Vorgänger unterscheidet, welche Stärken und Schwächen es hat, das klärt der Live-Test von COMPUTER BILD. iPad Pro 10.5: Mehr Kerne, mehr Tempo Wie üblich spendiert Apple der neuen Generation einen stärkeren Prozessor ? den A10X. Die Besonderheit dabei: Der neue Prozessor hat sechs Rechenkerne. Bislang setzte Apple bei den iPads auf Prozessoren mit zwei Rechenkernen. Der A10X soll für 30 Prozent mehr Tempo sorgen als der A9X, den Apple im iPad Pro 9.7 verbaute. Die zusätzlichen Kerne im Prozessor sind aber eher aufs Stromsparen als auf maximale Power ausgelegt, ähnlich wie die beiden zusätzlichen Kerne des A10-Prozessors im iPhone 7 und iPhone 7 Plus. Unter der Code-Bezeichnung ?iPad7,4? schnitt das iPad in einem ersten Benchmark-Test von Geekbench mit sehr guten Werten ab. Mit einem Single-Core-Wert von 3.832 und einem Multi-Core-Wert von 9.091. Zum Vergleich: Das iPhone 7 Plus mit einem A10-Chip kommt in den Tests nicht über einen Multi-Core-Wert von 6.000 hinaus und das iPad Pro 9.7 mit A9X-Chip liegt etwas über 5.000. iPad Pro 10.5: Erste Bilder vom neuen Tablet 13 Bilder iPad ansehen iPad Pro 10.5: Technische Details Der Akku hält laut Apple genau wie in den anderen iPad-Pro-Modellen zehn Stunden. Im neuen iPad steckt die gleiche Kamera wie in der aktuellen iPhone-Generation. Die Frontkamera löst mit 12 Megapixel auf, die Selfie-Kamera mit 7 Megapixel. Das iPad Pro besitzt vier Lautsprecher. Optional gibt es das Pro in einer LTE-Variante mit SIM-Slot. Das iPad ist USB-3-kompatibel und schnellladefähig. Das Display ist wie beim iPad Pro 9.7 ein True-Tone-Display, das die Farbdarstellung in Abhängigkeit von der Umgebung anpasst. WWDC 2017: Die Highlights der Apple-Messe 45 Bilder Zur Bildergalerie iPad Pro unter iOS 11 Ab Werk kommt das iPad mit iOS 10. Mit dem Betriebssystem iOS 11 bekommt das iPad Pro neue Funktionen. So lassen sich im Split View zwei Apps zugleich anzeigen und bedienen. Eine neue App macht das iPad fast zum Computer: Die Files-App ermöglicht den Zugang zu Dateien, selbst auf Cloud-Dateien nicht nur von iCloud, sondern auch von Dropbox sowie Google Drive und anderen. Das Betriebssystem iOS 11 veröffentlicht Apple im Herbst 2017. » Apple iOS 11 im Praxis-Check: Funktionen, Release, Kompatibilität iPad Pro: Die Serie Mit dem 12,9 Zoll großen iPad Pro stellte Apple im September 2015 ein Tablet vor, das mit dem optional erhältlichen Zubehör wie dem Pencil vor allem für kreative Menschen wie Fotografen und Designer gedacht ist. Im März 2016 folgte mit dem iPad Pro 9.7 der kleine Bruder des Tablet-Riesen. Und erst im März 2017 präsentierte der Konzern die Einsteiger-Version des normalen iPad 9.7. Wie Apple am 5. Juni ankündigte, kommen als nächstes eine Neuauflage des iPad Pro 12.9 und das neue iPad Pro in 10,5 Zoll. iPad Pro: Preis und Verfügbarkeit Das iPad Pro 10,5 kostet in der Wi-Fi-Variante 729 Euro in der 64-Gigabyte-Version, 829 Euro in der 256-Gigabyte-Variante und 1.049 Euro als 512-Gigabyte-Modell. Die Cellular-Version mit SIM-Slot kostet 160 Euro Aufpreis. Das iPad Pro ist über die Apple-Homepage vorbestellbar. Der angegebene Lieferzeitraum ist die Woche vom 22. Juni (Stand: 8. Juni 2017). iPad Pro ? Apples Riesen-Tablet im Detail 15 Bilder Zur Bildergalerie great...

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Kieser Training wieder beim Citylauf

Stammgäste beim SWP-Citylauf, der am Sonntag, 25. Juni, über die Bühne geht, sind die Läuferinnen und Läufer von Kieser Training Pforzheim.In diesem Jahr werden mehr als 50 Teilnehmer am Start sein, die sich in einem Lauftreff wöchentlich im Enzauenpark vorbereiten. Außerdem gibt es zweimal pro Woche spezielles Krafttraining für Jogger und Läufer im Studio an der Maximilianstraße. ?Das ist die ideale Kombination: Ausdauer- und gesundheitsorientiertes Krafttraining?, sagt Regine Schlossnickel, die Geschäftsführerin von Kieser Training in Pforzheim. Bis zum 15. Juni kann man sich noch ohne Nachmeldegebühr für den Citylauf melden. Online-Anmeldungen sind im Internet unter www.ws-pforzheim.de bis zum 24. Juni möglich. pm privat gehen Sie hier gehen...

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Minecraft: Cross-Plattform auf Xbox One, Switch und PC plus Server-Browser

Microsoft hat auf der E3 in Los Angeles offengelegt, wie die Zukunft von Minecraft aussieht. Demnach arbeitet das Unternehmen daran, plattformübergreifendes Spielen möglich zu machen. Doch offenbar vergisst Microsoft einen ganz wichtigen Aspekt bei der Weiterentwicklung des Sandbox-Spiels: Ein Großteil der Spieler sind Kinder und für die brechen problematische Zeiten an. Das Phänomen „Minecraft“ war Microsoft 2,5 Milliarden US-Dollar wert. So viel zahlte der Konzern an Entwickler Mojang für die Übernahme. Nun muss die Kohle auch wieder rein und der Weg dorthin scheint nicht über weitere Spieleverkäufe zu verlaufen. Vielmehr kündigte Microsoft bereits vor einigen Wochen an, dass „Minecraft“ künftig einen Marketplace bieten wird, auf dem Spieler und Modder Skins, Maps und Spielwelten hoch- und runterladen können. Der Haken an der Sache? Die Downloads kosten Geld. Was in der Gaming-Branche bereits Gang und Gäbe ist, war in der „Minecraft“-Welt bisher nicht vorhanden: die Möglichkeit, im Spiel weiter Geld auszugeben. Eine weitere Ankündigung auf der E3 untermauert das Gefühl, dass das Sandbox-Spiel Stück für Stück seine Unschuld verliert und Eltern künftig ein waches Auge auf ihre Kinder haben müssen, wenn sie in den Block-Welten unterwegs sind. Das Stichwort lautet Multiplayer. Server-Browser kommt Online-Spielwelten auf dedizierten Servern sind schon lange Teil von „Minecraft“, waren aber bislang nicht sonderlich leicht zugänglich. Eltern fanden diesen Gedanken eigentlich immer ganz beruhigend, ob der vielen Meldungen über versuchten Kindesmissbrauch via Online-Chat in den virtuellen Welten. Mit dem ?Better Together?-Update, das Microsoft für diesen Sommer angekündigt hat, soll „Minecraft“ um einen Server-Browser erweitert werden, mit dem die Suche nach und das Verbinden mit Servern deutlich einfacher werden soll. Zum Start des Features hat sich Microsoft mit etablierten „Minecraft“-Communitys wie „Lifeboat“ und „CubeCraft“ zusammengetan, um den Server-Browser mit Leben zu füllen, wie cnet.com berichtet. Auf der Pressekonferenz zur E3 kündigte Microsoft außerdem an, dass „Minecraft“ mit dem Update im Sommer Cross-Plattform wird. Spieler auf PC, Xbox One und Nintendo Switch sollen auf die gleichen Server joinen können und die gleichen Items im Marketplace angeboten bekommen. Gekaufte Inhalte und Spielstände werden laut Microsoft ebenfalls auf allen Plattformen verfügbar sein, sofern der gleiche Xbox-Account verwendet wird./nf Die besten Angebote bei ebay finden! Bild-Quellen: Microsoft News Redaktion am Montag, 12.06.2017 18:06 Uhr Tags: microsoft xbox live messe spielemesse pc e3 switch gaming pressekonferenz xbox minecraft games xbox one open world games nintendo switch Weitere interessante News weitere Infos...

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Angular 4.2 sorgt für besser steuerbare Animationen

An animierten Elementen interessierte Entwickler können sich aufgrund zahlreicher Neuerungen besonders über Version 4.2 des SPA-Frameworks freuen. Außerdem wurde die Website erneuert und soll künftig als Beispiel herhalten können. Version 4.2 des Frameworks zum Entwickeln von Single-Page-Anwendungen Angular steht seit Kurzem zum Download bereit. Passend zum Release hat das Angular-Team zudem die angular.io-Website überarbeitet, die jetzt ebenfalls in einem öffentlichen Repository zur Verfügung steht. Von der Umstrukturierung erhofft sich das Team, die Website zukünftig als Beispiel für Best Practices heranziehen und mehr Community-Mitglieder zum Mitwirken an der Dokumentation bewegen zu können. Vor allem bei der Animation hat sich seit dem letzten Release einiges getan. So lassen sich unter anderem Optionen konfigurieren, wiederverwendbare Animationen definieren, innere Elemente abfragen, wartende Elemente als Auslöser für Animationen verwenden und letztere programmatisch steuern. Darüber hinaus enthalten Angulars Formulare nun Prüfer für min- und max-Attribute. Der Compiler ist mit einem Flag alwaysCompileGeneratedCode ausgestattet, das in zukünftigen Versionen standardmäßig aktiviert sein soll, und die Werkzeuge zur Internationalisierung wurden erweitert. Komponenten lassen sich nach dem Update direkt laden, indem eine Elementreferenz an die bootstrap-Methode einer ApplicationRef weitergegeben wird. (jul) noch mehr Computer Nachrichten noch mehr Gadgets im...

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Analyse der Mausbewegungen: Mit KI gegen Identitätsdiebstahl

Identitätsdiebstahl kann die Opfer teuer zu stehen kommen. Identitätsdiebstahl bedeutet für die Opfer im schlimmsten Fall schweren finanziellen Schaden, weshalb sich Entwickler und Forscher seit Jahren an sicheren Methoden zur Identifikation eines Nutzers versuchen. Ein Team aus Italien hat nun eine neue Methode zur Erkennung von gefälschten Identitäten anhand von Mausbewegungen und unerwarteter Fragen vorgestellt. Die Identität eines Nutzers wird häufig über vordefinierte Fragen festgestellt, doch diese Methode hat sich in der Vergangenheit als leicht zu knacken herausgestellt. Mal in Form einer Phishing-Mail, die sich als Umfrage zu Wohn-, Geburtsorten oder Familiennamen tarnt, mal in Form von Social Engineering oder der Auswertung öffentlicher Informationen, Facebook-Profilen beispielsweise. Wie ein Team aus italienischen Entwicklern und Wissenschaftlern herausgefunden hat, ermöglicht der Einsatz von Künstlicher Intelligenz eine weitaus größere Sicherheit bei der Identifikation eines Nutzers. Die eingesetzte KI muss dafür keinerlei Vorwissen über den eigentlichen User oder die zu verifizierende Identität haben. KI weise hohe Trefferquote auf Konkret funktioniert das folgendermaßen: Eine Künstliche Intelligenz wertet aus, wie der Nutzer sich bei der Identifikation verhält. Wie das Team in der wissenschaftlichen Arbeit auf PLOS One erklärt, reagieren ehrliche Nutzer anders auf präsentierte Fragen als Nutzer mit unehrlichen Absichten. Während der ehrliche User automatisch auf eine Frage reagiert, muss der ?Faker? seine Antworten erst überdenken und überprüfen. Dieses zögerliche Verhalten spiegelt sich laut Merylin Monaro, Luciano Gamberini und Giuseppe Sartori, den Verantwortlichen der Studie, in den Mausbewegungen und der Anzahl falscher Antworten wieder. Besonders unerwartete Fragen würden dafür sorgen, dass ?Faker? ins Zögern geraten und dadurch abweichend zur Kontrollgruppe handeln.  ?Parameter, die die Mausbewegungen entschlüsseln, wurden Mithilfe von Machine-Learning-Klassifizierung analysiert?, heißt es im Abstract zur Studie. ?Die Resultate deuten darauf hin, dass die Bewegungsmuster der Maus und Fehler bei unerwarteten Fragen effizient einen Lügner von einem ehrlichen Nutzer unterscheiden können.? Selbst wenn ?Faker? die korrekte Antwort geben, könne die vorgestellte Methode einen legitimen Nutzer von einem ?Faker? unterscheiden. Laut eigenen Angaben liegt die Trefferquote bei 95 Prozent. /nf Die besten Angebote bei ebay finden! Bild-Quellen: Blue Coat Photos News Redaktion am Montag, 12.06.2017 18:03 Uhr Tags: studie internet online identitätsdiebstahl ki identität künstliche intelligenz phishing online-identität Weitere interessante News >...

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