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Istio: IBM, Google und Lyft kommen bei Microservice-Projekt zusammen

Istio ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen IBM, Google und Lyft zur Unterstützung des Datenverkehrsmanagements, der Zugangskontrolle und der Aggregation von Telemetriedaten zwischen Microservices. IBM und Google haben vorige Woche die Einführung von Istio angekündigt. Das ist eine offene Technik, die Entwicklern die Möglichkeit bietet, Netzwerke unterschiedlicher Microservices zu vernetzen, zu verwalten und zu sichern ? unabhängig von Plattform, Quelle oder Anbieter. Die Idee hinter dem Hypethema Microservices sind möglichst kleine deploybare Softwareartefakte, die sich getrennt voneinander verteilen lassen. Die Softwareverteilung sollte dabei so unabhängig wie möglich sein ? idealerweise also, ohne dass andere Artefakte ebenfalls neu zu deployen oder zu starten wären. Best of Breed Istio ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit von IBM, Google und dem kalifornischen Unternehmens Lyft zur Unterstützung des Datenverkehrsmanagements, der Zugangskontrolle und der Aggregation von Telemetriedaten zwischen Microservices. Das alles geschieht offenbar, ohne dass Entwickler Änderungen am Anwendungscode vornehmen müssen. Die zentralen Istio-Features sind automatische Lastverteilung für HTTP-, gRPC- und TCP-Traffic, die Kontrolle über das Traffic-Verhalten über Routing-Regeln sowie die Auslieferung in die Tiefe gehender Telemetriedaten und Reportings. Darüber hinaus ist von Traffic-Verschlüsselung, Service-to-Service-Authentifizierung und die systemübergreifende Durchsetzung von Richtlinien die Rede. In Istio sind die Arbeiten aus IBMs Projekt Amalgam8, Googles Service Control und von Lyfts Proxy und Kommunikations-Bus Envoy geflossen. Das IBM-Projekt kümmert sich um die Entwicklung eines vereinheitlichten Service-Mesh, das im vergangenen Jahr als Open-Source-Software vorgelegt wurde und sich intern wie extern bei A/B-Tests, Canary Releases und bei der Überprüfung der Widerstandsfähigkeit der Systeme nutzen lässt. Die Google Service Control ist ebenfalls ein Service-Mesh, das sich auf das Einhalten von Richtlinien wie Zugriffsteuerungslisten, Durchsatzratenbegrenzung und Authentifizierung konzentriert. Der Envoy-Proxy hat wohl Lyft bei deren Reise unterstützt, eine monolithische App in ein Produktionssystem mit mehr als 10.000 VMs umzuwandeln, die mehr als 100 Microservices betreiben. Envoy wurde in C++11 geschrieben und funktioniert im Zusammenspiel mit Microservices in C++, Go, Java, PHP und Python. Die Applikations- und Netzwerküberwachung von Istio lässt sich in mit den Monitoring-Werkzeugen Prometheus und Grafana nutzen und es ist auch mit Zipkin integriert, um Latenzprobleme zu beheben. Kubernetes und mehr Istio läuft derzeit auf Kubernetes-Plattformen wie IBMs Bluemix Container Service. Jedoch ist das Design offensichtlich nicht plattformspezifisch. So sollen laut Projektplan auch weitere Plattformen wie CloudFoundry oder virtuelle Maschinen unterstützt werden. Derzeit hat das Istio-Projekt noch Alpha-Status. (ane) weiter lesen das habe ich auch grad noch...

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FreeRADIUS: Anmelde-Server dank Sicherheitslücke viel zu gutgläubig

Bei der Wiederaufnahme von TLS-Verbindungen überprüft der Anmelde-Server FreeRADIUS unter Umständen nicht, ob der Nutzer sich jemals richtig angemeldet hat. Für eine Software, die Anmeldungen prüfen soll, ist das fatal. FreeRADIUS, die am häufigsten eingesetzte RADIUS-Software, enthält eine Sicherheitslücke beim Umgang mit TLS-Verbindungen. Um mit Verbindungsunterbrechungen umgehen zu können, verlangt der Anmelde-Server nicht bei jeder neuen Verbindungsaufnahme erneut eine komplette Anmeldung vom Client. Das ist so eigentlich auch vorgesehen und in Ordnung, wenn der Server wenigstens ein Mal eine valide Anmeldung durchgeführt hat. Die jetzt öffentlich gemachte Sicherheitslücke liegt darin begründet, dass ein Angreifer so tun kann, als ob er eine bestehende Verbindung aufgreift, ohne sich jemals korrekt angemeldet zu haben. Da der Bug im Caching-Mechanismus für TLS-Sessions steckt, lässt sich dieser Mechanismus komplett deaktivieren und eine FreeRADIUS-Installation auf diesem Wege absichern. Das führt allerdings zu mehr Overhead, wenn TLS-Verbindungen unterbrochen werden ? zum Beispiel wenn ein Mobilgerät von einer Funkzelle in eine andere wechselt. Ein am 26. Mai veröffentlichtes Update für FreeRADIUS (Version 3.0.14) sollte die Lücke permanent schließen; jedenfalls hoffen das die Entwickler. Die Lücke war zuerst im Februar entdeckt und dann mehrmals durch Patches geschlossen worden, die sich im Nachhinein als unzureichendes Flickwerk entpuppt hatten. Da auch ältere 2.x-Versionen betroffen sind, sollten Admins entweder auf den 3.x-Zweig umsteigen oder das TLS Session Caching deaktivieren. Das RADIUS-Protokoll findet vielfältigen Einsatz bei der entfernten Anmeldung von Nutzern. Manche Internet Service Provider regeln damit zum Beispiel die Anmeldung der Endgeräte beim Kunden im eigenen Netz. Außerdem wird es oft in Firmen verwendet, um den Zugang zum internen WLAN oder zu E-Mail-Systemen zu regeln. Oft wird bei der Umsetzung auf den verschiedensten Geräten dabei die Open-Source-Software FreeRADIUS verwendet. (fab) Erhalten Sie mehr Informationen Mehr...

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Gesetz gegen Hassrede im Netz: Facebook sieht Staat in der Verantwortung

Justizminister Heiko Maas hält an seinem Gesetzentwurf für das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz fest. Nicht nur Journalisten, Unternehmerverbände, Bürgerrechtler und Netzaktivisten warnen vor der angeblich ausgelagerten Justiz, auch Facebook äußert sich nun kritisch, wenngleich das angesichts der hohen Geldstrafen, die Betreibern sozialer Medien drohen, nicht verwunderlich ist. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Heiko Maas sieht vor, dass strafbare Beiträge und geteilte Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung aus sozialen Netzwerken gelöscht werden. Ist die Lage nicht so offensichtlich, werden den Providern immerhin sieben Tage Zeit eingeräumt. Bei Versäumnissen drohen laut Gesetzentwurf Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Das schmeckt Facebook selbstverständlich gar nicht. Die Betreiber des Netzwerks teilen die Ansicht anderer Kritiker, dass die Bundesregierung die Durchsetzung bestehenden Rechtes nicht privaten Unternehmen überlassen könne. ?Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen?, heißt es in einer Stellungnahme, die der Redaktion von Wirtschaftswoche vorliegt. ?Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf?, so das Unternehmen weiter. Zu den Bußgeldern heißt es, diese seien unverhältnismäßig und stünden nicht im ?Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten?. Doch selbst bei einwandfreier Einhaltung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes drohen Facebook horrende Ausgaben. Der Branchenverband Bitkom geht davon aus, dass soziale Netzwerke etwa 530 Millionen Euro jährlich investieren müssten, um eine entsprechende Infrastruktur aus Anwälten und Mitarbeitern, die sich ausschließlich um diesen Aspekt kümmern, unterhalten zu können. In der Stellungnahme heißt es laut Wirtschaftswoche, dass Facebook diese Ansicht teilt und die Zahlen für ?realistisch? hält. Ob das Netzwerkdurchsetzungsgesetz tatsächlich Einzug in die deutsche Gesetzgebung findet, entscheidet sich wohl noch vor der Sommerpause. Bis dahin will Heiko Maas den Entwurf im Bundestag diskutiert und durchgewunken haben. Sollte ihm das nicht gelingen, ist der Plan vorerst vom Tisch, ist derzeit doch nicht davon auszugehen, dass die SPD in der kommenden Bundestagswahl wieder in der Regierung sitzt./nf Die besten Angebote bei ebay finden! Bild-Quellen: Flickr / JouWatch News Redaktion am Montag, 29.05.2017 14:07 Uhr Tags: internet facebook soziales netzwerk bitkom social media heiko maas Weitere interessante News great site visite...

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Kreta ? Neuer Flughafen in Planung

0 von 5 Sternen(0 Bewertungen) Kategorie: Europa Luftverkehr Reisen Veröffentlicht am Montag, 29. Mai 2017 Geschrieben von Dimitrios Kasprzyk Auch wenn in den Nachrichten das Bild des schuldengeplagten Griechenlands dominiert: das Land ist unter Touristen beliebt wie eh und je. Allein im Jahre 2016 fanden 27 Millionen Touristen ihren Weg nach Südeuropa, um die Pelepones, die Akropolis oder die sagenhaft schönen Ruinen von Delfi aus der Nähe zu erleben. Im Jahr 2017 soll die Zahl auf 30 Millionen steigen.  Bekannt für seine alabasterfarbenen Strände, der Samaria-Schlucht oder den Palmenstrand für Vai; Kreta ist seit Jahrzehnten eines der berühmtesten und bekanntesten Urlaubsziele für Touristen aus ganz Europa und es scheint, dass die Kapazitäten des örtlichen Flughafens ihre Grenzen erreicht haben. Der Flughafen Nikos Kazantzakis muss zum wiederholten Male mit dem Vierfachen dessen, was seine Kapazitäten hergeben, fertig werden, aber damit ist, so der kretische Hotellier-Expete Dimitris Sgouromallis, in absehbarer Zeit Schluss. Investitionen in Millionenhöhe Ein griechisch-indisches Konsortium, Terna-GMR, soll eine entsprechendes Angebot in einem Volumen von mehreren Hundert Millionen Euro vorgelegt haben und ist damit einer der Vorreiter in einer ganzen Reihe von Investoren, die Angebote unterbreitet haben. Verhandlungsspielraum ist die nächsten Monate also genug gegeben, um zu bestimmen, welches Privatunternehmen oder Konsortium den Zuschlag erhält und somit in den kommenden Jahren gewährleisten wird, dass Griechenland den steigenden Tourismuszahlen Herr wird. noch mehr Unterhaltung weiteres aus...

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Car2Go, DriveNow & Co.: Carsharing-Anbieter im Test

Car2Go, DriveNow, Cambio, Flinkster oder Greenwheels: Welcher Carsharing-Anbieter kann im COMPUTER BILD-Test am meisten überzeugen? Das eigene Auto ist für manche Deutsche Statussymbol und für viele Garant der Unabhängigkeit. Auch wenn hierzulande kein SUV auf dem Weg zum Supermarkt durch einen Wildbach brettern und kaum ein Sportwagen wild driftend auf der Rennpiste rasen muss ? es genügt schon das Versprechen, dass man es könnte. Und zwar jederzeit. Entsprechend gern jagen die Hersteller in Werbeclips ihre Autos durchs Gelände oder über einsame Straßen. In der Realität bleiben von der großen Freiheit neben dem täglichen Stau hohe Kosten für Anschaffung, Versicherung, Steuer, Reparaturen, Sprit und den mühsam ergatterten Parkplatz in der Stadt. Immer mehr Deutsche suchen daher nach einer stressfreien und womöglich günstigeren Alternative, die trotzdem ihre Mobilität nicht einschränkt. Carsharing empfiehlt sich da als die moderne und perfekte Lösung. Wobei vom ursprünglichen Gedanken ? ein paar Privatleute teilen sich ein Auto ? wenig übriggeblieben ist. Stattdessen tummeln sich eine ganze Reihe großer Anbieter mit unterschiedlichen Konzepten und Preismodellen auf dem Markt. Ihr Versprechen klingt so verlockend wie einfach: Per Smartphone-App ein Auto in der Nähe aussuchen, einsteigen, losfahren und es irgendwo wieder abstellen, wo es der nächste Kunde übernehmen kann. Das Ganze natürlich zum Sparpreis. Doch klappt das bei Car2Go, DriveNow und Flinkster tatsächlich so einfach? COMPUTER BILD hat fünf große Anbieter genauer unter die Lupe genommen. Carsharing: Fünf Anbieter im Test 5 Carsharing-Dienste Zu den Testkandidaten Was kostet Carsharing? Je nach Anbieter setzen sich die Kosten aus mehreren Faktoren zusammen: Anmeldegebühren: Alle Anbieter bis auf Greenwheels verlangen eine einmalige Anmeldegebühr zwischen 9 (Car2Go) und 50 Euro (bei Flinkster für Kunden ohne Bahn Card). Car2Go und DriveNow bieten zeitweise Gratis-Anmeldungen oder Rabatte, indem sie die Gebühr zum Teil mit Freifahr-Minuten ausgleichen. Grundgebühr: Cambio und Greenwheels verlangen in ihren Standardtarifen eine monatliche Grundgebühr zwischen 10 und 25 Euro, beide bieten aber auch eine Variante ohne diese feste Monatszahlung an. Dann sind die Preise für die Nutzung (Zeit- und Kilometer-Kosten) jedoch höher. Wer nur alle paar Wochen mal ein Auto braucht, fährt so günstiger. Bei regelmäßiger Nutzung ist der Tarif mit Grundgebühr unterm Strich teils deutlich preiswerter. Zeitpreis: Bei Car2Go und Drive Now kostet die Nutzung je nach Art des gemieteten Autos zwischen 0,24 und 0,34 Euro pro Minute. Beim Zwischenparken fallen 0,15 Euro (DriveNow) beziehungsweise 0,19 Euro (Car2Go) an. Beide bieten auch günstigere pauschale Stundentarife oder Zeitpakete an, die aber nach einem Monat verfallen und sich zum Teil monatlich erneuern, ähnlich einer Flatrate. Die anderen drei Kandidaten rechnen die erste Stunde pauschal ab, danach im Viertelstundentakt. Die Kosten liegen umgerechnet zwischen 0,01 und 0,13 Euro pro Minute, je nach Wagenart. Kilometerpreis: Bei Car2Go und DriveNow sind je Fahrt die ersten 200 Kilometer im Zeitpreis enthalten. Danach kostet es 0,29 Euro pro Kilometer zusätzlich. Bei Cambio, Flinkster und Greenwheels kostete der gefahrene Kilometer zum Testzeitpunkt im Standard-Tarif zwischen 0,15 und 0,35 Euro. Der genaue Preis ist vom Ort der Anmietung, der gewählten Wagenklasse (ein Transporter ist teurer als ein Kleinwagen) und vom aktuellen Benzinpreis abhängig und wird in regelmäßigen Abständen von den Anbietern angepasst. Benzinkosten: Kein Anbieter erhebt separate Spritkosten. Ist der Tank bei Abgabe des Wagens zu weniger als einem Viertel gefüllt, muss der Mieter das Auto bei einer kooperierenden Tankstelle auftanken ? bezahlt wird mit der Tankkarte im Handschuhfach. Zuschläge...

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Fußball-Kreisliga B7 Enz/Murr: Packung für Sternenfels

Nach dem Wechsel steckten die Gastgeber auch in Sicht der heißen Temperaturen etwas zurück. Kevin Blattert trug sich viermal in die Schützenliste ein, Marcel Bauer traf einmal. Großglattbach ? Gündelbach 3:4. In der torreichen Begegnung lag Großglattbach nach zwei Müller-Toren zur Pause mit 2:1 vorne. Nachdem der Gast die Führung gedreht hatte, glich Geiger noch einmal aus, ehe Gündelbach in der 85. Minute trotz Unterzahl den Siegtreffer setzte. Lomersheim II ? Wiernsheim 3:1. Lochmüller machte die Gästeführung vor der Pause wett. Nach dem Wechsel markierten Sträter und Weber die verdienten Siegtore. Häfnerhaslach ? Sternenfels 7:0. Keine Chance gab es für Sternenfels im Nachbarschaftsduell in Häfnerhaslach. Beim 0:5-Pausenrückstand mussten die ?Sandhasen? sogar eine zweistellige Niederlage befürchten. Doch soweit kam es dann doch nicht. Artikel Quelle klicken für...

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Irreführung: 2000 Euro Schadenersatz nach Textnachricht mit Emojis

Emojis sind nicht nur lustige Bilder. Wer Emojis in eine Nachricht einbaut, muss damit rechnen, dass Richter sie als Teil des Textes verstehen – zumindest in Israel. Dort urteilte ein Gericht zu Ungunsten einer Israelin und erklärte, dass die von ihr verwendeten Emojis eine bestimmte Intention ausdrücken. Ein Vermieter war gegen sie vor Gericht gezogen, weil sich die Dame nach der positiven Emoji-Nachricht nicht zurückgemeldet hatte. Emojis und Emoticons sind aus Kurznachrichten und Social Media kaum noch wegzudenken. Da sollte es wenig verwunderlich sein, wenn auch Richter inzwischen der Ansicht sind, dass die Bilder und Icons Teil der Kommunikation und als solche zu betrachten sind. Im konkreten Fall bot der Israeli Yaniv Dahan sein Haus online zur Miete an und suchte nach Interessenten. Daraufhin meldete sich eine Dame per Textnachricht, die mit mehreren Emojis versehen war und darauf hindeutete, dass sie an der Wohnung interessiert und auf jeden Fall dort einziehen wolle. Emojis seien ein Zeichen der Täuschung gewesen Daraufhin nahm der Vermieter die Anzeige vom Netz, erkundigte sich nach notwendigen Angaben und deutete an, dass der Vertrag in der kommenden Woche unterzeichnet werden könnte. Zwei Ausreden später ließ die Interessentin nichts mehr von sich hören, was den Vermieter offenbar so ärgerte, dass er deshalb vor Gericht zog und 14.500 Schekel, rund 3600 Euro, Schadenersatz forderte, wie Room 404 berichtet. Das zuständige Gericht entschied zugunsten von Yaniv Dahan und widmete dem Gebrauch und der Interpretation von Emojis im Urteil einen ganzen Absatz. Demnach bedeuten die verwendeten Icons keinesfalls, dass die Verhandlungen zu einem bindenden Ergebnis geführt hätten. Nichtsdestoweniger seien die eingebauten Symbole ein Zeichen dafür, dass die Beklagte in der Absicht zu täuschen gehandelt habe. Die mehrfache Verwendung von Smileys, auch in den nachfolgenden Nachrichten, habe signalisiert, dass alles in Ordnung ist, während die Beklagte eigentlich schon kein Interesse mehr an dem Haus hatte. Der Vermieter hatte sich jedoch auf die Zusage verlassen und konnte das Haus daher nicht rechtzeitig neu vermieten, weshalb das Gericht der Klage schlussendlich in Teilen zustimmte und einen Schadenersatz von 8000 Schekeln, umgerechnet etwa 2000 Euro, verordnete. /nf Die besten Angebote bei ebay finden! Bild-Quellen: Theus Falcão News Redaktion am Dienstag, 23.05.2017 16:43 Uhr Tags: internet gericht israel soziales netzwerk sms social media soziale netzwerke schadenersatz emoticons emoji Weitere interessante News noch ein Blog aus Deutschland weitere...

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Rime im Test: Eine wundervoll mysteriöse Reise

Der namenlose kleine Held kämpft sich in ?Rime? durch die Rätsel einer einsamen Insel ? und das sieht meist sehr hübsch aus. Ein kleiner Junge wird an den Strand einer offenbar unbewohnten Insel gespült. Nach einigen Kletterpartien kann er den Strand verlassen und findet einen kleinen Fuchs, der ihm von jetzt an immer wieder den richtigen Weg weist. Aber wohin führt der? Wer ist der Junge? Warum ist er hier? Diese Fragen sind die eigentliche Geschichte des Spiels, die Rime komplett ohne hör- oder lesbaren Text erzählt. Fazit: Rime ?Rime? ist in seinen besten Phasen wie ein Traum, durch den man sich bewegt: Es erklärt wenig, zeigt aber viel und ermuntert den Spieler jederzeit, seine eigenen Schlüsse zu ziehen, worum es hier wohl gehen könnte. Obwohl es auf dem Papier ein Adventure mit Klettereinlagen ist, entzieht sich ?Rime? durch seine ganz besondere Atmosphäre fast jedem Vergleich. Dieses Spiel muss man tatsächlich selber spielen, denn erst ganz am Ende versteht man die Reise, auf die es einen mitnimmt. Pro Grafisch wunderhübsch Kommt komplett ohne Text und Menüs aus Extrem stimmiges Gesamtbild Faire Rätsel Eindringliche Atmosphäre Kontra Nicht immer eindeutig, wo es weitergeht Nicht einfach zugänglich Relativ kurz Testnote der Redaktion 1,83 gut Zuerst zu den profanen Dingen: ?Rime? lässt sich problemlos mit einem Controller steuern, da der kleine Held ohnehin nur wenig Möglichkeiten hat, mit seiner Umgebung zu interagieren. Aber die reichen völlig, um viele ansprechende, aber stets lösbare Rätsel zu lösen und sich weiter ins Innere der Insel vorzuarbeiten. Dabei geht es sowohl um klassische Schiebe- und Knopfdrückrätsel, aber auch um perspektivische Lösungen, die der Spieler finden muss. So lassen sich beispielsweise Schlüssel zusammenfügen, indem man einfach aus der richtigen Entfernung und dem richtigen Standpunkt aus darauf schaut. Naturgesetze gelten dabei nur bedingt. Rime: Mehr Details zum Spiel 6 Bilder Rime: Mehr Details zum Spiel Besonderer Look Das funktioniert deshalb sehr gut, weil der einfach gehaltene grafische Stil des Spiels Hinweise deutlich erkennen lässt. Und der erinnert, obwohl von der Unreal-Engine erzeugt, am ehesten an ?Zelda?-Spiele: simpel, aber unverkennbar und einfach sehr hübsch. Sie zieht den Spieler in eine scheinbar untergegangene Welt, in der es überall bröckelt, die aber erahnen lässt, wie strahlend sie früher einmal war. Ein Hauch von Melancholie schwingt mit, wenn der namenlose Junge sich durch die verschiedenen verfallenen Tempelanlagen und Paläste kämpft, die überall auf der Insel stehen. Wie die Grafik ist auch die Musik deutlich darauf ausgelegt, Stimmungen und Emotionen zu transportieren: Streicher bestimmen den Sound des Spiels, der den leicht traurigen Touch von ?Rime? auch akustisch erfahrbar macht. Denn letztlich ordnet sich hier alles der Story unter, unterstreicht bestimmte Momente und führt den Spieler langsam immer weiter in die Insel und die Geschichte hinein. Das wird alte Konsolenhasen an Spiele wie ?Flower? oder ?Journey? erinnern, die ebenfalls mehr auf das Erzeugen von Gefühlen als auf dynamischen Spielspaß setzten. Für Klettermaxe und Rätselfans Doch man tut ?Rime? Unrecht, wenn man es nur auf Emotionen reduzieren: Denn das Klettern, Springen und Umsehen, um den richtigen Weg zu finden, macht Spaß. Und auch die zahlreichen Dinge, die im Spiel versteckt sind, locken Spieler garantiert zum Weiterspielen ? auch wenn sie die Story komplett abgeschlossen haben. Darunter sind etwa Wandbilder, die ebenfalls einen tieferen Einblick in die Geschichte geben. Erstaunlich ist auch, wie gut die wenigen Hilfsmitteln...

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Cloud Native Computing Foundation nimmt Container Networking Interface CNI auf

Die von CoreOS vorgeschlagene Schnittstelle kommt als zehntes Projekt bei der von der Linux Foundation beherbergten CNCF unter. Sie reiht sich damit zwischen Projekten wie dem Container-Orchestrator Kubernetes und dem Monitoring-Tool Prometheus ein. Das Technical Oversight Committee der Cloud Native Computing Foundation hat dafür gestimmt, das Container Networking Interface zur Vernetzung von Linux-Containern in die Stiftung aufzunehmen. Das Projekt besteht aus einer Spezifikation, die eine API zwischen Laufzeitumgebungen und Netzwerk-Plug-in für den Aufbau eines Containernetzwerks beschreibt, Plug-ins und einer Bibliothek, die eine Go-Implementierung der Spezifikation enthält. Als Sponsor für die einstmals von CoreOS vorgeschlagene Schnittstelle tritt Ken Owens, CTO von Cisco, auf. An dem Projekt arbeiten derzeit 56 Contributors, die aus Unternehmen wie CoreOS und RedHat, beziehungsweise den Teams verschiedener Open-Source-Projekte wie Apache Mesos, Cloud Foundry und Kubernetes stammen. Zu den Nutzern von CNI zählen beispielsweise Ticketmaster und BMW, außerdem kommt es in Angeboten wie dem Multi-Host-Docker-Netzwerk Weave zum Einsatz. CNI ist das zehnte Projekt, das von nun an unter dem Schirm der Cloud Native Computing Foundation entwickelt wird. Die zur Linux Foundation gehörende Organisation will die Verbreitung containerisierter, dynamisch orchestrierbarer und an der Microservice-Architektur ausgerichteter Open-Source-Software vorantreiben. Die von ihr geförderten Techniken sollen es ermöglichen, Anwendungen zwischen privaten und öffentlichen Clouds zu portieren, ohne sich an einen Anbieter binden zu müssen. (jul) umgeleitet...

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DNA-Test von Ancestry.com: Unternehmen hat Besitzrecht an DNA-Proben

Ahnenforschung mit versteckter Falltür: AncestryDNA Ancestry.com ist seit fast 20 Jahren am Netz und versucht bestehende, aber vergessene Familienbande aufzudecken. Mit AncestryDNA bietet die Seite eine Identifikation einer möglichen Familienzugehörigkeit über eine DNA-Probe an. Wer sich darauf einlässt, sollte aber besser die Geschäftsbedingungen lesen, denn Ancestry.com räumt sich selbst Besitzrechte an den eingeschickten Proben ein. Die Geschäftsbedingungen von Ancestry.com haben es in sich und zwar so richtig. Grundsätzlich besteht das Angebot namens AncestryDNA darin, dass interessierte Kunden für 99 US-Dollar eine Speichelprobe einschicken und untersuchen lassen können. Das Unternehmen versucht dann anhand der Probe, die ethnische Zugehörigkeit sowie nahe Verwandte zu identifizieren. Im Gegenzug räumt sich Ancestry.com jedoch das Recht ein, die DNA des Kunden unbefristet lange selbst nutzen zu können, ohne ihn dafür zu vergüten oder gar davon in Kenntnis zu setzen. Selbst die Weitergabe der Probe sowie der gewonnenen Informationen ist laut den Geschäftsbedingungen möglich. Darin heißt es, dass der Kunde ?AncestryDNA und den Ancestry-Group-Unternehmen eine unbefristete, gebührenfreie, weltweite und übertragbare Lizenz an seiner DNA und allen DNA-Proben von jedweder Person, die vom Kunden mit seiner Einwilligung eingesendet wurden? überlässt. Auch die Weitergabe an Dritte ist darin klar geregelt. Ancestry.com behält sich außerdem die Veröffentlichung der Daten durch jedwedes Medium oder Technologie vor – auch zu DNA-Proben, die nicht direkt vom Kunden stammen, sondern mit dessen rechtlicher Einwilligung an AncestryDNA gesendet wurden. Einverständnis kann Ancestry.com entzogen werden In den Geschäftsbedingungen lassen die Betreiber der Ahnenforschungs-Webseite kaum etwas offen und können auf dieser Grundlage die DNA sowohl für Forschungszwecke als auch zum Verkauf nutzen, zum Beispiel an Versicherungsunternehmen, die sich für mögliche genetische Veranlagungen und deren Häufigkeit interessieren. Es besteht immerhin die Möglichkeit, Ancestry.com das Einverständnis dazu zu entziehen, wie ThinkProgress auf Medium.com schreibt. Allerdings hat sich das Unternehmen auch für diesen Fall große Freiheiten herausgenommen. Sobald Daten in laufenden oder veröffentlichten Forschungen eingebunden sind, ist ein Widerspruch nicht mehr möglich. Ist das nicht der Fall, behält sich die Firma einen Zeitraum von 30 Tagen vor, bevor die Daten in der Forschung nicht länger genutzt werden. Doch selbst bei erfolgreichem Widerspruch bleibt die DNA-Probe in den Händen von Ancestry.com. Für eine Zerstörung der Probe muss der Kunde sich anschließend noch per Telefon für ?zusätzliche Schritte? melden, die jedoch nicht näher beschrieben sind. Update (25. Mai 2017): Ancestry hat inzwischen eine Stellungnahme veröffentlicht, in der unter anderem darauf hingewiesen wird, dass die AGB angepasst worden sind. Darin heißt es nun, dass AncestryDNA keine Besitzansprüche auf eingereichte DNA stellt und dass die Proben nicht an Dritte (wie Versicherungen, Angestellte und Vermarkter) weitergegeben werden. /nf Die besten Angebote bei ebay finden! Bild-Quellen: IBBL News Redaktion am Dienstag, 23.05.2017 16:30 Uhr Tags: dienstleister internet allgemeine geschäftsbedingungen dna dna-analyse agb forschung dna-probe Weitere interessante News Hier gehts weiter...

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