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Barzahlung trifft Nerv der „GEZ“ – Rechtslage aber offenbar klar

Gepostet am Jun 20, 2015

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Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ sträubt sich gegen eine Barzahlung der Rundfunkgebühren.

Mit seiner Idee, auf Bargeldzahlung bei der „GEZ“ zu bestehen, hat Journalist Norbert Häring wohl einen Nerv getroffen. Die Idee ist in aller Munde und der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, im Volksmund GEZ genannt, veröffentlichte ein Schreiben, das aber eigentlich nur zeigt, dass man offenbar Panik bekommt. Dabei ist die Rechtslage laut Anwälten aber eigentlich klar.

Der Journalist Norbert Häring schlug vor kurzem vor, dass man die Rundfunkgebühren an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, im Volksmund GEZ genannt, doch bar bezahlen soll. Schließlich würde das Bundesbankgesetz vorsehen, dass man immer und überall bar mit dem Euro bezahlen kann. Häring geht davon aus, dass man damit das System zum Einsturz bringen könnte, sofern genug Leute mitmachen.

GEZ will keine Barzahlung der Rundfunkgebühren akzeptieren

Die „GEZ“ hatte sich bisher noch nicht dazu geäußert. Doch jetzt wurde auf der Website ein offener Brief veröffentlicht, in dem steht, dass die Rundfunkgebühren grundsätzlich nicht bar bezahlt werden können – ohne jedoch einen entsprechenden gesetzlichen Paragraphen zu nennen. Es würde allerdings bei einigen Banken die Möglichkeit bestehen, dies zu tun, was jedoch mit Gebühren zwischen fünf und 15 Euro verbunden wäre. § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG würde nicht für den Rundfunkbeitrag gelten, allerdings, ohne eine wirkliche Begründung dafür zu liefern.

Der Hessische Rundfunk hat sich ebenfalls geäußert und erklärte, dass man keine Barzahlung akzeptieren würde. Die Barzahlung von Rundfunkbeiträgen wäre mit der Rechtslage nicht vereinbar. Denn die Rundfunkgebühren würden eine spezielle Abgabe darstellen, welche nicht unter das Bundesbankgesetz fallen würde. Die ganze Aktion sei albern.

Doch niemand will eine wirkliche hieb- und stichfeste Erklärung abgeben oder entsprechende Paragraphen nennen. Handelt es sich also wirklich um ein Schlupfloch, dass offenbar bisher niemand bedacht hat? Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht die Rechtslage als eindeutig an. Er erklärt, dass § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG nur beschreibt, dass der Euro als Zahlungsmittel bei Barzahlungen akzeptiert werden muss und nicht, dass man bei der Währung Euro immer auf eine Barzahlung bestehen kann. Schließlich kann man bei einer Bestellung etwa im Internet auch nicht auf Barzahlung bestehen, wenn man eine Rechnung erhält. Es ist klar, dass die „GEZ“ keine Barzahlung akzeptieren möchte, weil der Verwaltungsaufwand und die Kosten, die dies mit sich bringen würden, enorm hoch wären. Das könnte wohl überhaupt nicht gestemmt werden. /ab

Bild-Quellen: SUPERSCHEELI / FLICKR

News Redaktion am Freitag, 19.06.2015 13:07 Uhr

Tags: bezahlung gez rundfunkgebühr

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