Facebook erleidet vor dem Bundesgerichtshof eine Schlappe.
Der Bundesgerichtshof gab einer Klage des Verbraucherschutzes statt, in welcher Facebook vorgeworfen wurde, Nicht-Mitglieder durch die „Freunde finden“-Funktion zu belästigen. Es sei nicht eindeutig ersichtlich, ob die entsprechende Mail von Bekannten oder von Facebook selbst stammen würde.
Ist eine Funktion zum Finden von Freunden in einem sozialen Netzwerk Werbung? Verbraucherschützer legten beim Bundesgerichtshof Klage gegen Facebook ein.
Facebooks „Freundfinder“ ist unzulässig
Die Frage von Facebook lautete: „Sind deine Freunde schon bei Facebook?“ Wer seine Freunde dazu einladen wollte, sich ebenfalls für das soziale Netzwerk anzumelden, sodass man mit ihnen darüber kommunizieren konnte, der hatte die Möglichkeit, sein E-Mail-Adressbuch freizugeben, sodass Facebook an diese Personen eine Einladung schicken konnte.
Daraufhin gingen Unmengen an Beschwerden beim Verbraucherschutz ein, denn vielen war überhaupt nicht klar, ob die Einladungen von ihren Freunden oder von Facebook stammen würden. Handelte es sich also um Werbung oder um eine Nachricht eines Bekannten oder Freundes? Der Verbraucherschutz argumentierte, dass die angeschriebenen Personen keine Einwilligung gegeben hätten, Werbung zu erhalten.
Die Sprecherin des Bundesverband der Verbraucherzentralen, Carola Elbrecht, erklärt: „Aus unserer Sicht ist es definitiv keine private E-Mail, die die Nutzer hier über Facebook versenden lassen. Facebook versucht die eigenen Nutzer natürlich schon mehr oder weniger zu instrumentalisieren, den ‚Freundefinder‘ auch zu nutzen.“ Facebook dagegen sah dies anders, man würde nur Hilfestellung leisten, sodass neue Mitglieder sich ein Freunde-Netzwerk aufbauen können.
Doch der Bundesgerichtshof war nun aber der Meinung, dass dieser „Freundefinder“ unzulässig sei. Zum einen sei es eine Belästigung für diejenigen, die angeschrieben werden und die Personen, die ihr Adressbuch offen legten, hatten offenbar keine Ahnung, was sie da überhaupt machten. Es sei nämlich nirgends ersichtlich gewesen, dass auch Nicht-Mitglieder von Facebook angeschrieben werden würden. Nach dem Urteil änderte Facebook das System. Allerdings will der Verbraucherschutz dieses weiterhin im Auge behalten. /ab
Bild-Quellen: Facebook
News Redaktion am Freitag, 15.01.2016 11:10 Uhr
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