Personalausweise im Scheckkartenformat werden künftig standardmäßig mit einer einsatzbereiten Online-Funktion ausgegeben. Dies beschloss der Bundestag am späten Donnerstagabend und votierte auch für eine weitere Änderung des Personalausweisgesetzes: Sicherheitsbehörden können künftig massenhaft auf die Ausweisbilder zugreifen ? Datenschützer sind alarmiert.
Der im November 2010 eingeführte Personalausweis im Scheckkartenformat hat den elektronischen Identitätsnachweis, eID, integriert. Mit dieser Online-Funkion können sich Bürger online ausweisen, einkaufen oder sich gegenüber Behörden authentifizieren. Bislang aber nutzt kaum jemand diesen Service, den man in einem zusätzlichen Verfahren aktivieren muss.
Laut Bundesinnenministerium wurde der Ausweis seit 2010 an 45 Millionen Bürger ausgegeben. Aber schätzungsweise nur ein Drittel hätte die Online-Funktion aktiviert, was bislang freiwillig war. Durch die Gesetzesänderungen sollen die Online-Ausweisfunktionen erweitert und leichter anwendbar werden.
Scharfe Kritik kam vom ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Er beklagte, in dem Gesetz stecke eine „datenschutzrechtliche Ungeheuerlichkeit“. Vorgesehen ist darin auch, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern in Zukunft das biometrische Lichtbild im Ausweis „zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren“ abrufen dürfen. Bislang ist dies nur in begrenzten Fällen und durch weniger Stellen erlaubt. Schaar befürchtet eine Massenüberwachung. Er sprach von einem „Big-Brother-Gesetz“.
Auch FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat Bedenken. Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland sagte er: „Zusammen mit der geplanten Ausweitung der Videoüberwachung sind wir dann gefährlich nah am Überwachungsstaat.“
Der Chaos Computer Club nannte den elektronischen Personalausweis in einer Stellungnahme ein „totes Pferd“. Die Menschen misstrauten dem System, eine automatische Aktivierung der Online-Funktion ändere daran nichts.