München – Für ausländische Bundesliga Live-Streams, zum Beispiel aus Russland und China, tricksen findige Internet-User das Geoblocking aus. Ein Rechtsanwalt erklärt, ob das legal oder illegal ist.
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Oft bieten ausländische Plattformen Live-Streams zu Bundesliga-Spielen an
Live-Streams im Internet sind für viele Sport-Fans ein Thema. Dabei stellt sich für die User zuallererst die Frage, ob diese Angebote legal oder illegal sind. Zwischen den Rechteinhabern auf der einen Seite und den Anbietern und Nutzern solcher Streams auf der anderen Seite findet ein regelrechtes Katz- und Mausspiel statt. So werden beliebte Übertragungen, zum Beispiel von Fußball-Bundesliga- oder Champions-League-Spielen, oft nach wenigen Minuten gestoppt. Dann beginnt für viele Fans die Suche nach einem Live-Stream mit akzeptabler Qualität von vorn.
Findige User weichen gerne auf ausländische Streams aus, die zum Beispiel von russischen oder chinesischen Plattformen stammen, wenn sie deutschen Fußball sehen wollen. Im Ausland kann die Bundesliga und die Champions League durchaus im Free-TV laufen, für deutsche Zuschauer aber im Live-Stream gesperrt sein – versehen mit dem Hinweis, dass das Angebot im Land des Users nicht verfügbar ist. Geoblocking heißt dieser Mechanismus, der von technikaffinen Usern mit Diensten wie Cyberghost, OkayFreedom und Hotspot Shield umgangen wird.
Dabei wird über einen ausländischen Proxy-Server oder einen VPN-Client eine Anfrage beim Anbieter gestellt. Der Online-Mittelsmann erhält den Zugriff, weil er sich in einem Gebiet befindet, das auf die Inhalte zugreifen darf, und leitet das Signal an den User weiter.
Aber sind ausländische Live-Streams, insbesondere Tricks gegen Geoblocking, auch legal?
Christian Solmecke, Rechtsanwalt der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Somecke, vertritt bei „Express.de“ folgende Ansicht: „Reine Live-Streams von Sky-Übertragungen sind ebenso wie das Umgehen von Geosperren legal.“ Er wertet dies, wohlgemerkt beim privaten Gebrauch der Streams, nicht als Verstoß gegen das gesetzliche Verbot, so genannte wirksame technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Die Juristen der Rechteinhaber sehen das vermutlich anders. Wegweisende Gerichtsurteile zum Thema Geoblocking fehlen bislang.
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kim
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