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Informationsfreiheitsgesetz: FragdenStaat.de erringt Teilerfolg im Kampf für Informationsfreiheit

Gepostet am Jul 16, 2014

Das Bundesinnenministerium wollte dem Portal mit Verweis auf das Urheberrecht verbieten, ein internes Dokument zu veröffentlichen. Der Versuch ist vorerst gescheitert.

Informationsfreiheitsgesetz: FragdenStaat.de erringt Teilerfolg im Kampf für Informationsfreiheit

Bundesinnenministerium in Berlin  |  © Tobias Kleinschmidt / dpa

Jeder deutsche Bürger darf von den Bundesbehörden einen Zugang zu amtlichen Informationen verlangen, ohne Begründung. Doch was im Informationsfreiheitsgesetz steht, wird im Bundesinnenministerium (BMI) nur widerwillig umgesetzt. Mit verschiedenen Tricks haben Mitarbeiter des Ministeriums in der Vergangenheit versucht, eine Herausgabe zu verhindern oder maximal zu erschweren. Als das im Fall einer Stellungnahme zur Europawahl nicht klappte, versuchten die Beamten, zumindest deren Veröffentlichung im Netz zu unterbinden. Erst ein Dreivierteljahr später ist klar: Der Versuch ist gescheitert, jedenfalls in diesem einen Fall.

Begonnen hatte alles im Oktober 2013, mit der Anfrage eines Bürgers, der Einsicht in ein Dokument verlangte. Es handelte sich um eine zu dem Zeitpunkt einigermaßen brisante Stellungnahme zur Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl. Der Bürger wusste von der Existenz des Papiers, weil Der Spiegel es in einem Artikel erwähnt hatte. Über die Plattform FragdenStaat.de reichte der Bürger eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein.

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Einen Monat später rückte das Bundesinnenministerium das Dokument heraus, untersagte aber dessen Veröffentlichung. Die Begründung hatte nichts mit dem Inhalt zu tun. Vielmehr hieß es, das Gutachten sei vom BMI verfasst worden, man habe also ein Urheberrecht. Es war der Versuch, das Informationsfreiheitsgesetz zu unterlaufen. Denn das Papier hätte möglicherweise ein schlechtes Licht auf die Arbeit des Ministeriums geworfen.

FragdenStaat.de ließ sich nicht einschüchtern und veröffentlichte die Stellungnahme trotzdem. Daraufhin leitete das Ministerium rechtliche Schritte gegen den Verein Open Knowledge Foundation ein, den Betreiber von FragdenStaat.de. Der Verein sollte eine Unterlassungserklärung abgeben und 887 Euro Anwaltsgebühren zahlen. Außerdem beantragte das Ministerium eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin, scheiterte damit aber in zwei Anläufen.

FragdenStaat.de wiederum setzte sich gegen die Abmahnung zur Wehr. Mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage wollten die Macher der Seite die Position der Behörde gerichtlich widerlegen lassen. Sprich, die Richter sollten entscheiden, dass selbst „Werke, deren Urheberrechte bei der Bundesregierung liegen, nach dem Informationsfreiheitsgesetz angefragt und dann frei verbreitet werden können“.

Nun feiern sie einen Teilerfolg. Das Innenministerium „hat alle Ansprüche der Klage anerkannt und das Landgericht Berlin ein Anerkenntnisurteil gesprochen“, teilte FragdenStaat.de mit. Das bedeutet, die Plattform darf das Papier weiterhin im Netz verbreiten und bekommt die Abmahngebühr zurück.

Die Anwälte des Ministeriums wollten es nicht zum Prozess kommen lassen, wohl weil sie ahnten, dass sie verlieren würden. Denn schon beim Versuch, die einstweilige Verfügung zu beantragen, hatten erst das Land- und dann das Kammergericht festgestellt: Das Papier, um das es hier geht, erreicht keine Schöpfungshöhe. Damit ist es urheberrechtlich nicht schützenswert. Die Verteidigungsstrategie des Ministeriums war also gescheitert, die Anwälte haben sich deshalb aus „prozessökonomischen Gründen“ zurückgezogen, wie sie schreiben.

Der Trick der Behörde könnte weiter funktionieren

Nicht mehr als ein Teilerfolg ist es für FragdenStaat.de deshalb, weil es vorerst kein Grundsatzurteil gibt. Theoretisch könnte eine Behörde auch in Zukunft versuchen, die Veröffentlichung eines Dokuments mit dem Verweis auf das Urheberrecht zu verhindern ? falls es sich wirklich um ein schützenswertes Werk handeln sollte.

Stefan Wehrmeyer von der Open Knowledge Foundation kündigte bereits an, dann einen erneuten Versuch zu unternehmen, die Abwehrtaktik der Behörde für prinzipiell unzulässig erklären zu lassen. Das Urheberrecht dürfe, so hatte er schon zuvor geschrieben, „als einfaches Mittel gegen unbequeme Veröffentlichungen von staatlichen Dokumenten keinen Bestand haben, sonst wird journalistische Arbeit und gesellschaftliche Debatten auf Grundlage von Quellmaterial stark erschwert“.

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