Kreuzfahrten im Mekong-Delta
3 von 5 Sternen(1 Bewertungen) Kategorie: Asien Kreuzfahrt Natur Veröffentlicht am Donnerstag, 4. August 2016 Geschrieben von Marc Bohländer Freiburg. Das Mekong-Delta in Vietnam gilt als gigantische Flusslandschaft und beliebte Urlaubsdestination für Asienfreunde. Seit einer Dekade bietet die deutsch-vietnamesische Reederei ?Mekong Eyes? Trips auf dem Wasser an. Im Herbst nimmt das Unternehmen ein weiteres Schiff für Kurzkreuzfahrten in Betrieb: die ?Mekong Eyes Explorer?. Wie das Unternehmen mitteilte, habe man das Schiff eigens für die Strecke zwischen Vietnam und Kambodscha konzipiert und biete trotz eines bezahlbaren Preises viel Luxus. Im Angebot sind verschiedene Flusskreuzfahrten mit mehrtägigen Möglichkeiten zur Übernachtung. ?Wir haben beim Design der Mekong Eyes Explorer, unserem neuen Kreuzfahrtschiff, darauf geachtet, dass wir damit die kleinen Flussarme und Kanäle befahren können. Dadurch sind unsere Kunden nah am Geschehen und können das Leben im Mekong-Delta, das sich meist zum Wasser ausrichtet, bequem von Bord aus besichtigen?, erklärte der Leiter des Europageschäftes. Mehrere Zwischenstationen Jede Woche fährt die ?Mekong Eyes Explorer? die Strecke zwischen Can Tho und Tan Chau an der Grenze zu Kambodscha: Donnerstags wird gestartet, die Ankunft ist für Sonntag veranschlagt. Zusteigen können Gäste an den Zwischenstationen Cai Be am Freitag/Dienstag, Cao Lanh am Samstag/Montag und Chau Doc/Tan Chau am Sonntag. Das Schiff wartet mit 12 Deluxe-Außenkabinen mit gehobener Ausstattung, Panoramafenstern und eigenem Bad auf. Die vier Suiten liegen auf dem Oberdeck und haben einen Panorama-Alkoven sowie einen privaten Balkon. Fahrgäste können ein Restaurant, eine Lounge mit Bar, ein Sonnendeck sowie eine kleine Bibliothek in Anspruch nehmen. hier Meinung dazu...
mehrl+f: Wenn klar ist, wo das Bild geknipst wurde, schlagen die Fahnder zu
Ermittler sollten sich im Darknet Produktbilder von Drogen, Waffen & Co. ganz genau anschauen. Betreiber von Online-Schwarzmärkten löschen derzeit vermehrt EXIF-Metadaten aus Produktbildern. Denn mitunter könnten Fahnder aus den Ortsinformationen eines Bildes erfolgreich auf den Aufenthaltsort eines Händlers schließen und zuschlagen. Darüber berichten die Harvard-Studenten Michael Rose und Paul Lisker im Ergebnis ihrer entsprechenden Studie. Dabei analysierten sie mehr als 220.000 Produktfotos. In 229 Bildern stießen sie eigenen Angaben zufolge auf Koordinaten, die den Ort an dem das Foto gemacht wurde auf ein bis zwei Kilometern eingrenzen. Über Ortsinformationen von Produktbildern aus Online-Schwarzmärkten könnten Fahnder auf den Aufenthaltsort von Händlern schließen. Bild: Paul Lisker/Michael Rose lost+found: Die heise-Security-Rubrik für Kurzes und Skurriles aus der IT-Security (des) weitere empfehlenswerte Artikel News im...
mehrMedion Akoya E2216T: Aldi-Notebook im Test
Ab 29. September 2016 bei Aldi-Nord: Das 11,6 Zoll große Convertible-Notebook Medion Akoya E2216T. Testfazit: Das müssen Sie wissen Das nur 249 Euro teure Aldi-Notebook E2216T schlug sich recht beachtlich. Das Tempo ist für ein Gerät dieser Preisklasse ausreichend und die Akkulaufzeit lang. Nicht selbstverständlich für ein derart günstiges Notebook: der drehbare Bildschirm, mit dem sich das Gerät auch als vielseitig einsetzbares Convertible qualifiziert. Obendrein hat das Aldi-Notebook einen Full-HD-Bildschirm und schnelles WLAN-ac. Aber es gibt auch Schatten: So fiel der Arbeitsspeicher mit 2 Gigabyte sehr knapp aus und auch der Speicherplatz für Programme, Fotos, Videos und Musik ist mit 58,23 Gigabyte alles andere als großzügig bemessen. Pro Vielseitig einsetzbar Lange Akkulaufzeit Hohe Bildschärfe Leichte, handliche Bauweise WLAN-ac Kontra Langsames Arbeitstempo Etwas verfälschte Farbdarstellung Knapper Speicher Testnote der Redaktion 2,95 befriedigend Diese Kalkulation ist verdammt knapp: Für das mit Windows 10 ausgestattete Aldi-Notebook Medion Akoya E2216T müssen Kunden nicht einmal 250 Euro hinblättern. Dabei ist es alles andere als ein Standardgerät: Im nachfolgenden Test entpuppte sich das kleine Convertible als durchaus vielseitig einsetzbar, den Rotstift konnte es jedoch nicht immer verheimlichen. Klein und kompakt Das Medion Akoya E2216T ist ein Notebook im handlichen 11,6-Zoll-Format (Bilddiagonale: 29,4 Zentimeter), dessen unaufdringliches Gehäuse die schlichte Farbe Silber trägt. Klasse: Es wiegt nur 1.088 Gramm, das beigelegte Netzteil 126 Gramm. Erstaunlich in dieser Preisklasse: Das Notebook zeigt Bilder und Videos in Full HD mit 1.920×1.080 Bildpunkten sehr scharf. Die Farbtreue erwies sich im Test jedoch als gering (58,10 Prozent), Fotos wirkten daher etwas blass. Medion Akoya E2216T: Produkt- und Detailfotos 10 Produkt- und Detailfotos Medion Akoya E2216T Bildschirm drehbar Klasse: Das Display lässt sich um 360 Grad auf die Rückseite der Tastatur klappen. So nutzen Kunden das Medion wahlweise als klassisches Notebook, als Tablet oder wie ein umgekehrtes ?V? fürs bequeme Angucken von Urlaubsbildern oder Spielfilmen. Ebenfalls gut: Die Tastatur lässt sich per separatem Knopf bei Bedarf abschalten ? etwa wenn sie auf dem Rücken des Displays liegt. Der Touchscreen setzte im Test Eingaben per Fingertipp recht präzise, aber teils mit kleiner Zeitverzögerung um. Schwacher Antrieb Das liegt weniger am Touchscreen als am Antrieb. Im Medion Akoya werkelt nur ein Einstiegsprozessor aus Intels Atom-Reihe: Der im Februar 2016 vorgestellte Z8350 hat vier Kerne, die im Standard-Modus mit bis zu 1,44 Gigahertz arbeiten, bei Bedarf kann eine einzelne Recheneinheit kurzzeitig mit 1,92 Gigahertz werkeln. Eine weitere Bremse ist der für Windows 10 mit 2 Gigabyte sehr knapp bemessene Arbeitsspeicher. Zudem arbeitet das Medion nur mit Windows 10 in der 32-Bit-Version anstelle der sonst gängigen 64-Bit-Variante. So war das Aldi-Notebook im Test kein Überflieger und erreichte nur ?ausreichende? Tempowerte. Das geht für ein 250-Euro-Notebook aber in Ordnung, zumal die meisten Nutzer das Akoya E2216T ohnehin nur für das Surfen im Internet, die Videowiedergabe und Office-Anwendungen einsetzen dürften. Notebook-Tablet-Kombis (Convertibles) im Test 18 Bilder Convertibles ansehen Knapper Speicher Texte per Word tippen und das Erstellen von Excel-Tabellen klappt mit leichten Einschränkungen auf der kleinen Tastatur recht ordentlich. Auch wenn das Tastaturbett bei einem etwas stärkeren Druck leicht nachgibt. Das für dieses kleine Notebook vergleichsweise große Touchpad setzte Eingaben schnell und präzise um. Den Rotstift hat Medion beim Speicher angesetzt: Nur 58,32 Gigabyte (Typ: eMMC) stehen dem Kunden zur Verfügung. Immerhin lässt sich der Speicher wahlweise per microSD-Karte, externer Festplatte und USB-Stick erweitern. Auch gut: Das Medion...
mehrDrei Silberränge für Ellmendingen Radsportler
In der Klasse U15 hatte nach 21 kurvenreichen Runden lediglich Felix Bauer aus Hofweier mehr Sprintpunkte als Plinius Naldi auf dem Konto. Zehn Schleifen mehr standen bei der U19 auf dem Programm. Im Verlauf des Wettkampfes konnten Simon Mild (Hofweier) und Johannes Janik jeweils einen Rundengewinn herausfahren, Mild hatte am Ende die schnelleren Beine und holte Platz eins. 33 Kilometer hatten die Senioren 4/70+ zu absolvieren. Göhringer unterlag hier nur Ernst Zeh aus Groß-Gerau. In der Nachwuchsklasse U11 fuhren Noah Ratz und Fabrice Gremmer als Sechster und Siebter über den Zielstrich, Elias Ratz (U13) wurde Fünfter. Auch in Wilferdingen beim LBS-MTB-Cup waren fünf RSV-Kids (Tino Wild, Marvin Witt, Elias Ratz, Max Schüßler und Christian Wiggisser) am Start. Bei der U11 schrammte Tino mit einem sensationellen 4. Platz haarscharf am Podest vorbei. >...
mehrUefa-Gelder für Karlsruher SC und Co.
Wie aus Uefa-Kreisen durchsickerte, fließen etwas mehr als sieben Millionen Euro als Solidarzahlung aus den Erlösen der Zentralvermarktung der Königsklasse für die Saison 2015/16 an die Deutsche Fußball-Liga. Die DFL hatte beschlossen, dieses Geld nach einem Erfolgsschlüssel unter den Zweitligavereinen aufzuteilen. Außer den Solidarzahlungen an die Ligen gibt es seitens der Uefa auch eine Subvention der Europa League. Meinst du das?...
mehrInoffizielles Let’s-Encrypt-Tool wechselt vorsichtshalber den Namen
Das Skript zum Managen von SSL-/TLS-Zertifikaten LetsEncrypt.sh heißt ab sofort Dehydrated. Der Autor des Tools LetsEncrypt.sh Lukas Schauer hat sich für einen Namenswechsel entschieden und sein Skript heißt nun Dehydrated. Darauf weist Schauer in der Liesmich-Datei der aktuellen Version hin. Bei dem Wechsel handelt es sich Schauer zufolge um eine vorbeugende Maßnahme, um einem möglichen Rechtsstreit um den Markennamen Let’s Encrypt aus dem Weg zu gehen. Sein Tool ist nämlich nicht von offizieller Seite abgesegnet. Auslöser dafür sei eine freundliche formulierte E-Mail des Let’s-Encrypt-Teams gewesen, mit der Bitte, den Namen zu wechseln, berichtet The Register. Wer das Tool automatisiert einsetzt, hat aktuell durch die Umbenennung noch keine Probleme, SSL-/TLS-Zertifikate zu verwalten. Das dafür verantwortliche Wrapper-Skript will Schauer aber in einigen Wochen entfernen. Spätestens dann müssen Admins die auf das Tool setzen Dehydrated aktualisiert einpflegen. Bereits im Juni dieses Jahres zeichnete sich ein möglicher Rechtsstreit um den Markennamen Let’s Encrypt ab, als die Zertifizierungsstelle Comodo drei Registrierungs-Anträge beim US-amerikanischen Patentamt einrichte. Doch bereits einige Tage später zog Comodo die Anträge zurück, um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen. (des) zusätzliche Lesung Hier erfahren Sie mehr...
mehrTesla Model S lässt sich von fern kapern
Screenshot aus dem Demo-Video der Forscher (Bild: Keen Security Lab) Forscher des chinesischen Internetunternehmens Tencent demonstrieren, wie sie manche Funktionen eines Tesla Model S unautorisiert von fern steuern. Dabei gelang es ihnen auch, ein fahrendes Auto anzuhalten. Besitzer eines Autos der Marke Tesla sind dringend aufgerufen, die Firmware ihres Elektroautos auf die neueste Version zu aktualisieren. Forscher des chinesischen Internetunternehmens Tencent haben sich nämlich die Software des Tesla Model S vorgeknöpft und nach eigenen Angaben mehrere Sicherheitslücken entdeckt. Durch diese sei es Mutwilligen möglich, Funktionen des Fahrzeugs zu übernehmen, sei es parkend oder fahrend. In einem Video demonstrieren die Forscher des Keen Security Lab von Tencent, wie sie von fern die Dachluke eines parkenden Models S öffnen, den Blinker betätigen und den Fahrersitz verstellen. Zudem konnten sie das Infotainmentsystem übernehmen und die Türen öffnen. In einem fahrenden Auto setzten sie die Scheibenwischer in Gang, verstellten die Außenspiegel und öffneten den Kofferraum. Schließlich gelang es ihnen auch, ein fahrendes Model S anzuhalten. Dafür nutzten die Forscher die Mapping-Funktion, die einen Tesla zur nächsten Ladestation führen soll. Von dort unternahmen sie ihre Versuche. Das Keen-Lab hatte sich dabei auf den CAN-Bus von verschiedenen Varianten des Tesla Model S konzentriert, über den diverse Fahrzeugfunktionen gesteuert werden. Es sei anzunehmen, dass der Softwarefehler auch andere Tesla-Modelle betreffen. Die Softwarefehler seien dem Hersteller übermittelt worden, sie seien von dessen Produktsicherheitsteam bestätigt worden. Zusammen mit dem Keen-Lab habe Tesla die Sicherheitslücken geschlossen. Bei Problemen mit der Wiedergabe des Videos aktivieren Sie bitte JavaScript (anw) Wichtiger Artikel...
mehriPhone-Entsperrung: US-Medien verklagen das FBI
Mehrere Medien haben am Freitag Klage gegen die US-Bundesbehörde FBI eingereicht, um Informationen über die Entsperrung des iPhones des San-Bernardino-Attentäters zu erhalten. Das FBI müsse offenlegen, wer der Behörde mit einer speziellen Software Zugriff auf das iPhone ermöglichte und wie viel es dafür bezahlte, hieß es in der Klage. Dies sei für eine „effektive Aufsicht der Öffentlichkeit über die Regierung“ sehr wichtig. Eingereicht haben die Klage die Nachrichtenagentur AP, Vice Media, und der Medienkonzern Gannett, der unter anderem die Zeitung USA Today herausgibt. Um die Entsperrung des iPhones des San-Bernardino-Attentäters hatte es Streit gegeben. Syed Farook und seine Frau hatten Anfang Dezember 2015 in der kalifornischen Stadt San Bernardino 14 Menschen getötet. Das Paar, das die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) unterstützt haben soll, starb bei einer Schießerei mit der Polizei. Apple weigerte sich trotz richterlicher Anweisung, US-Behörden ein Programm zu liefern, das den Passwortschutz eines iPhone 5c aushebeln kann. Das FBI erklärte, man habe sich Zugang zu Informationen auf dem Gerät mithilfe eines externen Dienstleisters, eines Profihackers, verschafft. Das FBI hatte mehr als eine Million Dollar gezahlt, um das Smartphone des Islamisten Syed Farook zu entsperren. Da die Ermittlungsbehörden den Fall als Terrorismus einstuften, gab es auch politischen Druck auf Apple, dem FBI nachzugeben, um möglicherweise wichtiges Beweismaterial ans Licht zu bringen. Apple vs. FBI Der Fall Apple vs. FBI Das FBI will ein iPhone 5c des getöteten San-Bernadino-Attentäters Syed Rizwan Farook auswerten, braucht dazu nach eigenen Angaben aber die Hilfe von Apple. Per Gerichtsbeschluss hat die Staatsanwaltschaft deshalb das Unternehmen aufgefordert, eine spezielle Version des Betriebssystems iOS zu entwickeln und auf das Gerät aufzuspielen. Das FBiOS Diese Version ? auf Twitter oft #FBiOS und von Apple selbst GovtOS genannt ? soll erstens die automatische Löschfunktion des iPhones deaktivieren, für den Fall, dass Farook sein Gerät so eingestellt hat, dass es nach der zehnten falschen PIN-Eingabe alle Daten löscht. Zweitens soll das Spezial-OS eine unbeschränkte Eingabe von PINs ermöglichen und drittens die mit iOS 9 eingeführte zunehmende Zeitverzögerung zwischen den einzelnen Versuchen aufheben. So hofft das FBI, die PIN beziehungsweise das Passwort für das iPhone mit purer Rechenkraft knacken zu können Apples Reaktion Apple aber weigert sich, eine solche Version von iOS zu entwickeln, mit der Begründung, keinen Präzedenzfall schaffen zu wollen. Das Unternehmen befürchtet, immer wieder juristisch dazu gezwungen zu werden, die eigenen Sicherheitsmaßnahmen in iOS nachträglich auszuhebeln ? sei es mit einem GovtOS oder mit anderen Methoden. Apple argumentierte damals, durch ein Entsperrprogramm würde die Datensicherheit für alle Nutzer geschwächt. Der Konzern störte sich zudem daran, dass die Regierung als rechtliche Grundlage für ihre Forderungen den All Writs Act von 1789 vorbrachte ? ein Gesetz, das Richter grundsätzlich bevollmächtigt, nötige Maßnahmen zu verfügen. Apple warnte, die Folge eines solchen Präzedenzfalles könne weitreichende Überwachung elektronischer Geräte sein. Klicken hier gehen Sie...
mehrApple: Wenn schon ein iPhone 7, dann das große
Das iPhone 7 und das iPhone 7 Plus sind seit dem 16. September 2016 in Deutschland erhältlich. Neu sind unter anderem eine Kamera mit zweitem Objektiv beim Plus-Modell, der Vierkern-Prozessor und eine kombinierte Lade-Kopfhörer-Buchse. Besonders die fehlende Klinkenbuchse führte zu vielen Diskussionen in den sozialen Netzwerken. Den Klinkenanschluss für Kopfhörer komplett wegzulassen, scheint für viele einem Tabubruch nahezukommen. Golem.de hat sich das neue iPhone 7 Plus genau angeschaut und dabei besonders auf die Dual-Kamera, den Prozessor und eben jenen fehlenden Klinkenanschluss geachtet. Auf einen separaten Test des iPhone 7 verzichten wir, da die beiden Modelle bis auf die Unterschiede bei der Größe und der Kameraausstattung technisch gleich sind. Optisch unterscheidet sich das iPhone 7 Plus auf den ersten Blick nicht von seinen Vorgängern 6 und 6s. Erst beim näheren Hinsehen fällt die aufgeräumtere Rückseite auf: Die Kunststoffeinlagen für die Antennen zieht Apple jetzt unauffälliger am Rand durch das Metall. Beim goldenen und roségoldenen Modell sind die Streifen weiterhin auffällig weiß ? Apple zufolge mit Absicht, da dies zum Look gehört. Beim silbernen Gerät sind die Einlagen grau, bei den beiden neuen schwarzen iPhones schwarz und damit nicht sichtbar. Auch beim Display fallen zunächst keine Unterschiede auf ? die Größe von 5,5 Zoll und die Auflösung von 1.920 mal 1.080 Pixeln sind gleich geblieben. Den neuen P3-Farbumfang bemerken wir auch im direkten Vergleich zum iPhone 6s Plus nicht. Das liegt daran, dass er nur bei entsprechend aufgenommenem Material sichtbar ist. Im Normalfall gefällt uns der Bildschirm schlicht genauso gut: Inhalte sehen aus wie gedruckt und sind scharf. iPhone 7 Plus hat für sein Display ein recht großes Gehäuse Die Ausmaße des iPhone 7 Plus sind wie beim Vorgänger 6s Plus verhältnismäßig groß für ein Smartphone mit 5,5 Zoll großem Display. Das Gehäuse ist 158,2 nal 77,9 Millimeter groß und 7,3 Millimeter dick. Das Gewicht liegt bei knapp 190 Gramm. Das iPhone 7 Plus hat wie das iPhone 7 erstmals Stereolautsprecher: Neben dem üblichen Speaker am unteren Rand des Rahmens haben die Smartphones jetzt einen zweiten hinter der Lautsprecheröffnung oberhalb des Displays. Der Klang ist beim iPhone 7 Plus entsprechend satt und voluminös, damit besser als der Vorgänger und viele Geräte der Konkurrenz. Auf der Vorderseite des iPhone 7 Plus gibt es eine weitere Änderung, die nicht sofort auffällt: der Homebutton mit eingebautem Fingerabdrucksensor. Dieser wird jetzt nicht mehr eingedrückt, sondern gibt mittels einer Taptic Engine ein haptisches Feedback. Das bedeutet, dass ein kleiner Motor unter dem Button eine Vibration erzeugt, wenn der Knopf gedrückt wird. Dadurch wird die Illusion erzeugt, dass wir tatsächlich einen echten Knopf drücken. Homebutton benötigt zwingend Hautkontakt Allerdings hat Apple bei den neuen iPhones offenbar nicht an Nutzer mit Handschuhen gedacht: Sobald auch nur ein dünnes Stück Stoff den Finger bedeckt, lässt sich der Homebutton nicht mehr betätigen. Dass der Fingerabdrucksensor dann nicht mehr funktioniert, leuchtet ein. Dass wir aber mit einem behandschuhten Finger nicht mal mehr in den Homescreen kommen, verwunderte uns doch etwas. Man mag jetzt anmerken, dass man als Nutzer ohnehin seine Handschuhe ausziehen muss, um das Smartphone zu bedienen. Das Display des iPhone 7 Plus lässt sich allerdings auch hervorragend mit einem dünnen Handschuh bedienen. Der Homebutton hingegen kommt mit derartiger Winterkleidung nicht klar. aus der Zeitung weiter...
mehrInternetüberwachung: Erstes Unternehmen verklagt den BND
Inhalt Seite 1 ? Erstes Unternehmen verklagt den BND Seite 2 ? Maulkorb statt Erklärungen Auf einer Seite lesen Wenn Kommunikationsunternehmen einen Brief vom Bundesnachrichtendienst bekommen, haben sie kaum eine Wahl: Sie müssen die Gesprächs- und Internetdaten ihrer Kunden herausrücken. Selbstverständlich sollen sie über das ganze Verfahren schweigen. Und nicht nur das, sie können sich auch nicht dagegen wehren. Sie dürfen nicht einmal beim BND oder beim Innenministerium nachfragen, ob die geforderte Überwachung rechtens ist. Der Frankfurter De-CIX, der größte Internetknotenpunkt der Welt, hat jahrelang solche Überwachungsanordnungen bekommen und widerstrebend befolgt. Jetzt will der Betreiber des Netzknotens das nicht länger hinnehmen. „Wir haben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen den Bundesnachrichtendienst eingereicht“, sagt Klaus Landefeld. Er ist einer der Vorstände des Internetverbandes eco, zu dem die Firma gehört, die den De-CIX betreibt. Es ist das erste Mal, dass ein Unternehmen dagegen klagt, dem BND beim Spionieren helfen zu müssen. Sollten die Betreiber des De-CIX gewinnen, müssten Überwachungsnormen wie das sogenannte G10-Gesetz oder das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst wohl völlig neu verhandelt werden. Der De-CIX ist ein Netzknoten. Er verbindet die Internetleitungen von hunderten Internetanbietern miteinander, sodass sie Daten austauschen können. Nur dadurch ist es möglich, dass ein Internetnutzer in Deutschland sich Websites ansehen kann, die auf Servern in Russland oder in Australien liegen. Der Datenverkehr von Millionen Menschen geht durch die Leitungen des De-CIX in Frankfurt am Main, mehrere Terabyte in jeder Sekunde. Nicht nur für den BND ist der Netzknoten eine Fundgrube. Im Jahr 2014 wurde bekannt, dass der BND am De-CIX in Frankfurt Daten absaugte, durchsuchte und die Ergebnisse der Suche mit dem amerikanischen Geheimdienst NSA teilte. Eikonal lautete der interne Tarnname des Projektes, das international für Aufregung sorgte. Im Jahr 2008 stand der BND das erste Mal beim De-CIX vor der Tür und wollte Daten aus den Internetleitungen. Das Betreiberunternehmen des Netzknotens hatte damals schon Zweifel an der Rechtmäßigkeit, sagt Landefeld. Heute ist er überzeugt, dass der BND und die Bundesregierung gegen das Grundgesetz verstoßen, wenn sie versuchen, nach der derzeitigen Praxis das Internet zu überwachen. Damit ist er nicht allein. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, hat sich den Fall angeschaut und ein Rechtsgutachten geschrieben, das der Klage zugrunde liegt. Kai Biermann Kai Biermann ist Redakteur im Team Investigativ/Daten bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier. Laut Gesetz ist der BND für die sogenannte strategische Fernmeldeüberwachung zuständig. Das bedeutet, dass er Kommunikation zwischen Deutschland und dem Ausland wie mit einem Schleppnetz nach bestimmten Stichworten durchsuchen darf. Geregelt ist das in Paragraf 5 des G10-Gesetzes. Die Stichworte für die Suche muss sich der BND von einer Kontrollkommission genehmigen lassen, der G10-Kommission des Bundestages. Das Gesetz stammt aus einer Zeit, als das Internet noch keine Rolle spielte. Trotzdem ist es bis heute die gültige Rechtsgrundlage. Geschützte Kommunikation ist ein Menschenrecht Will der BND Daten sammeln und durchforsten, die sich komplett im Ausland befinden und keinen Bezug zu Deutschland oder Deutschen haben, gibt es gar kein Gesetz. Der BND darf das nach Auffassung der Bundesregierung einfach tun, da Spionage international nicht geregelt oder verboten ist. Und so sind BND und Bundesregierung bis heute überzeugt, sie dürften beim De-CIX sämtliche Daten einsammeln, die von ausländischen Kommunikationsverbindungen stammen. Hans-Jürgen Papier ist da ganz anderer Meinung. Die Annahme, dass dieses Vorgehen mit dem Grundgesetz vereinbar sei, „ist schlicht falsch“, sagt...
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