Berlin. Wer einen Flug stornieren muss, hat zumeist einen guten Grund. Sagt ein Kunde seine Buchung ab, behalten viele Airlines aber das Geld für das Ticket ein. Wie das Onlineportal der Stiftung Warentest mitteilte, tun die Fluggesellschaften dies aber oft zu Unrecht. Dies zeigten erste Urteile, hieß es in einer Pressemeldung.
Weniger Ausgaben für Kerosin
Bei einer Flugbuchung komme ein Werkvertrag zustande, hieß es. Ihn könne der Passagier ohne Angabe von Gründen vor der Reise kündigen. Dies besagt der Paragraf 649 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wer vor dem Abflug absagt, müsse deshalb anteilig etwas vom entrichteten Flugpreis zurückerhalten.
Die Stiftung Warentest führte dazu an, dass die Airline bei weniger Passagieren weniger Ausgaben für Kerosin hat. Zudem sinken die Kosten für Speisen und Getränke. Auch die Gebühren und Steuern, die über den Ticketpreis abgerechnet werden, fallen weg. Deshalb müsse eine Fluggesellschaft dem Kunden die ersparten Ausgaben erstatten.
Das Unternehmen habe gar keinen Schaden, wenn es den Sitzplatz zum gleichen Preis nochmal verkaufen kann. Die Verbraucherschützer raten deshalb bei einer Stornierung, die Fluggesellschaft dazu aufzufordern, den Ticketpreis zu erstatten.