l+f: XXS’s not dead
Nur weil es keine Schlagzeilen mehr macht, ist es noch lange nicht aus der Welt. Das beweist etwa eine XSS-Lücke bei Amazon. Cross Site Scripting hat deutlich an Sichtbarkeit verloren. Es ist einfach keine Nachricht mehr, dass auch Seite XYZ eine XSS-Lücke aufweist, wenn faktisch nahezu alle das tun. Das heißt aber keineswegs, dass XSS weniger gefährlich oder nicht mehr anzutreffen wäre. Vor wenigen Tagen dokumentierten Forscher etwa eine XSS-Lücke bei Amazon; immerhin reagierte der Konzern innerhalb von wenigen Tagen. Erschreckend ist jedoch, wie einfach der Demo-Exploit gestrickt ist. lost+found: Die heise-Security-Rubrik für Kurzes und Skurriles aus der IT-Security (ju) Check This Out Schauen Sie sich...
mehrGoogle deckt erneut Missbrauch im SSL-Zertifizierungssystem auf
(Bild: dpa, Sven Hoppe/Archiv) Über das Public-Key-Pinning im Webbrowser Chrome ist Google auf gefälschte Zertifikate für Google-Domains gestoßen. Diese werden von der Root-CA CNNIC beglaubigt, der viele Betriebssysteme und Browser beim Aufbau verschlüsselter Verbindungen vertrauen. Google ist auf mehrere gefälschte SSL-Zertifikate für Google-Domains gestoßen, die von der Zwischen-Zertifizierungsstelle MCS Holding herausgegeben wurden. Deren CA-Zertifikat wird von der Root-Certificate-Authority China Internet Network Information Center (CNNIC) beglaubigt. CNNICs Root-Zertifikat findet sich in den meisten Betriebssystemen und Browsers, die damit den gefälschten Zertifikaten von MCS vertrauen. Einzig die Webbrowser Chrome und Firefox (ab Version 33) sowie ChromeOS weisen sie für Google-Domains zurück, da den Domains dort SSL-Zertifikate ausdrücklich zugeordnet werden (Public-Key Pinning). Viele Betriebssysteme (hier Windows 7 Professional) und Browser vertrauen von CNNIC beglaubigten Zwischenzertifizierungsstellen wie MCS, die gefälschte Domain-Zertifikate in Umlauf gebraucht haben. Google hat CNNIC und die großen Browser-Hersteller inzwischen informiert sowie die Zertifikate von MCS in Chrome blockiert. CNNIC erklärte daraufhin, dass ihr Vertrag mit MCS nur die Zertifikate umfasst, die MCS auch selbst registriert habe. MCS habe allerdings ihren Private-Key auf einem Man-in-the-Middle-Proxy installiert, der damit wie eine öffentliche Zertifizierungsstelle agierte. Laut Google ist das eine schwere Verletzung des gesamten CA-Systems vergleichbar mit den Verfehlungen der französischen Sicherheitsbehörde ANSSI im Jahr 2013. Derartige Man-in-the-Middle-Proxies werden üblicherweise in Firmennetzen eingesetzt. Dabei wird in der Regel auf allen Clients eine Extra-Zertifikat für diesen Zweck eingerichtet. Durch den Private-Key von MCS im Proxy war das Präparieren der Client-Geräte unnötig, da die vom Proxy ausgestellten Domain-Zertifikate über das in den Clients bereits installierte Root-Zertifikat von CNNIC beglaubigt werden. Google beklagt, dass CNNIC seine Verantwortung und Autorität weiterhin einer Organisation leiht, die nicht in der Lage ist, diese angemessen einzusetzen. Das Unternehmen habe bislang keine Hinweise auf einen Missbrauch und empfehle auch nicht, etwa Passwörter zu ändern. Derzeit überlege der Suchmaschinenbetreiber, was sonst noch gegen den Missbrauch getan werden kann. (rek) Deutsche Shclagzeilen Computer...
mehrMortal Kombat X: Diese Kämpfer erwarten euch
In den vergangenen Tagen sind mit Jason oder dem Predator verschiedene Kämpfer aufgetaucht, die das Roster des Prüglers ‚Mortal Kombat X‘ erweitern. Nun haben die NetherRealm Studios eine offizielle Liste veröffentlicht, welche alle bislang enthüllten Kämpfer umfasst. In der insgesamt 29 Namen umfassenden Liste finden sich bekannte Gesichter wie zum Beispiel Johnny Cage oder Scorpion sowie einige DLC-Kämpfer wie der besagte Predator. Die Liste im Überblick: Cassie Cage D?Vorah Ermac Erron Black Ferra/Torr Jacqueline Briggs Jax Johnny Cage Kano Kenshi Kitana Kotal Kahn Kung Jin Kung Lao Liu Kang Mileena Quan Chi Raiden Reptile Scorpion Shinnok Sonya Blade Sub-Zero Takeda Tanya (DLC) Tremor (DLC) Predator (DLC) Jason Voorhees (DLC) Goro (Pre-Order) mehr … diese...
mehrIspringen und TGS-Reserve mit deutlichen Erfolgen
TV Ispringen ? HSG Linkenheim/Hochstetten 39:28. Nach Wochen mit großen Personalproblemen konnte Ispringen mit Kehm, Lukas Kunz und den Schneider-Brüdern wieder einmal einen Rückraum nach Maß aufbieten. Sie sorgten zusammen mit Außen Stoll für eine 16:10-Führung. Nach dem 17:13-Pausenstand langten die Gastgeber Halbzeit zwei noch einmal kräftig hin. TV Ispringen: Bergler, Vogt ? Stoll 7/1, J, Schneider 6/1, Kehm 10, A. Schneider 4, Apelt 2, P. Kunz 1, Morlock 1, S. Kunz 2, Kautz, L.Kunz 6 TGS Pforzheim II ? TSV Graben 38:28. Einen ähnlich deutlichen Erfolg wie Ispringen meldet auch die TGS. Pforzheims Schlussmann Ludwig entnervte den Gegner mit vier parierten Siebenmetern bereits in der Anfangsphase (7:1). Die Kanoniere Blum und Pietrucha sowie Konterspezialist Steven Heintz besorgten den Rest. gl. TGS Pforzheim II: Ludwig ? Kusterer 3, Heintz 11/2, Krust 1, Blum 10/3, Bogner 2, Pietrucha 9, Ast 2, Herkens, Hermann Erfahren Sie mehr Lesen Sie hier...
mehrHTC One M9: Mega schlägt Ultra
Die Ultrapixel-Kamera des HTC One M8 war der einzige Schwachpunkt des Top-Smartphones. Die 20-Megapixel-Kamera des neuen M9 ist besser. Dessen Problem liegt woanders. Das HTC One M9 wurde auf dem Mobile World Congress vorgestellt. | © Gustau Nacarino / Reuters Das HTC One M8 galt bei seiner Markteinführung vor einem Jahr als eines der besten Android-Smartphones überhaupt. Das Spitzenmodell der Taiwaner dürfte erheblichen Anteil daran gehabt haben, dass HTC nach drei schlechten Quartalen wieder die Gewinnzone erreichte. Einen großen Schwachpunkt jedoch hatte das M8 von seinem Vorgänger, dem M7, übernommen: Die Kamera mit nur vier Megapixeln, die HTC Ultrapixel nannte, weil sie mehr Licht aufnehmen konnten. Ein Irrweg: Zwar macht die Ultrapixel-Kamera in schummrigen Umgebungen tatsächlich gut belichtete, rauscharme Fotos. Gerade bei Tageslichtaufnahmen aber blieb sie hinter der Oberklasse-Konkurrenz zurück. Nun kommt das HTC One M9 auf den Markt, und anstelle der Ultrapixel-Kamera hat es eine Kamera mit 20 „normalen“ Megapixeln. Macht sie aus dem M9 ein noch besseres Smartphone? Die Kollegen von golem.de haben es getestet. Anzeige So viel vorweg: Die 20-Megapixel-Kamera des M9 stellt eine deutlich sichtbare Qualitätsverbesserung zur Kamera des M8 dar. Die Fotos sind viel schärfer und haben bei Tageslicht merklich weniger Artefakte. Insbesondere die verbesserte Schärfe fällt im direkten Vergleich sofort auf: Wo beim M8 die Kanten noch unscharf wirken, sind diese beim M9 klar erkennbar. Die Bildqualität des M9 liegt auf dem gleichen Niveau anderer Top-Smartphones wie Samsungs Galaxy S5 oder dem iPhone 6: Bei Tageslicht entdecken wir erst bei starker Vergrößerung Artefakte, der Detailreichtum bei vergrößerten Bildern ist sehr gut. Selbst bei stark vergrößerten Bildausschnitten können wir feine Details noch als solche erkennen, etwa einzelne Äste in Baumkronen. Hier haben wir bei anderen Top-Smartphones schon weniger gute Erfahrungen gemacht, etwa bei Sonys Xperia Z3. Der allgemeine Bildeindruck stimmt ebenfalls: Der voreingestellte Kontrast ist gut gewählt, der automatische Weißabgleich passt in den meisten Fällen sehr gut. Das M9 macht auch in dunkler Umgebung gute Fotos Bei Aufnahmen in schummrigen Lichtbedingungen bringt auch die Kamera des M9 ein gutes Bildergebnis. Im direkten Vergleich zum M8 mit seiner gesteigerten Lichtempfindlichkeit sehen wir kaum einen Unterschied, was die Belichtung und die Artefakte angeht. Im Gegenteil, die Fotos des M9 sind auch in schummrigen Lichtsituationen schärfer und deutlich weniger verrauscht. Mit der Entscheidung, von einer niedrig auflösenden Kamera zu einer mit 20 Megapixeln sehr hoch auflösenden Kamera zu wechseln, hat HTC unserer Meinung nach den größten Makel der One-Serie beseitigt. Auch wenn andere Tester, etwa die von The Verge und Engadget, weniger überzeugt von der neuen Kamera sind. Auf der Strecke geblieben ist jedoch die zweite Kamera auf der Rückseite, die beim M8 für die Erfassung von Tiefeninformation zuständig ist. Dementsprechend gibt es beim M9 nicht mehr die Möglichkeit, mit Hilfe von diesen Daten den Fokus eines Fotos im Nachhinein neu zu setzen. Auch auf die stereoskopischen „Wackelbilder“ müssen Nutzer jetzt verzichten. Den Refokussierungseffekt hätte HTC durchaus einfach mit einer Software-Lösung auch auf das M9 bringen können. Stattdessen gibt es die Funktion „Bokeh“. Mit ihr wird der Hintergrund einer Nahaufnahme künstlich stärker weichgezeichnet. Das mag mancher nützlich finden, ein wirklicher Ersatz für die Refokussierungsmöglichkeit wäre uns aber lieber gewesen. Auf der Vorderseite wurde die Fünf-Megapixel-Kamera des M8 durch das Ultrapixel-Modell ersetzt. Die Argumentation von HTC ergibt hier durchaus Sinn: Häufig werden Selbstporträts in weniger guten Lichtsituationen aufgenommen, in denen...
mehrDer perfekte Urlaub mit dem Baby
Auch als frisch gebackene Eltern will man selbstverständlich nicht auf den Luxus von regelmäßigen Urlaubsreisen verzichten. Doch natürlich muss man sich zu Beginn der Urlaubsplanung die Frage stellen, ob die Reise, die einem vorschwebt, auch geeignet für den kleinen, neuen Mitreisenden ist. Aber keine Bange: Für beinahe jede Altersklasse des Babys gibt es eine geeignete Urlaubsform. Wichtig für Eltern und Baby: Urlaub möglichst stressfrei gestalten. Für die ganz Kleinen: Unterwegs mit Wohnmobil und Tragetuch Babys, die noch nicht krabbeln können, brauchen nicht viel Platz und nicht viel Unterhaltungsprogramm.Für ihr Wohlbefinden ist quasi nur von Bedeutung, dass sie die Nähe ihrer Eltern spüren. Und wo ist man näher auf engstem Raum zusammen als im Wohnmobil? Während einer Reise im WoMo haben Sie ihr Baby immer im Blick, zudem haben Sie die Möglichkeit, die Reise flexibel selbst gestalten zu können. Unterwegs sollten sie stets nur gemütliche kleine Teilstrecken zurücklegen, damit es nicht zu stressig wird. Auch können Sie bei können bei dieser Urlaubsform gegebenenfalls ohne Weiteres wieder nach Hause fahren. Als Ziele sind Nord- oder Ostsee empfehlenswert, wo das Baby gesunde Seeluft atmen kann. Natürlich kann man mit dem Mini-Mitfahrer auch Sehenswürdigkeiten besichtigen: Einfach den Säugling ins Tragetuch stecken und der entspannte Spaziergang kann beginnen! Für die Einjährigen: Viele Möglichkeiten an Land und zu Wasser Sobald die Babys größer und mobiler geworden sind, muss man bei der Urlaubs-Auswahl natürlich verstärkt auf ihre Bedürfnisse achten ? aber es tun sich auch wieder viele Möglichkeiten der Urlaubsgestaltung auf. Camping ist natürlich aufgrund der erwähnten Flexibilität immer noch eine gute Wahl, allerdings sollte nun darauf geachtet werden, dass es auch genügend Raum zum Spielen und Toben auf dem Campingplatz gibt. Ein Klassiker mit Kleinkind ist sicherlich der Strandurlaub, da es bekanntlich alle Kinder lieben, im Sand zu spielen und im Wasser zu planschen. Äußerst angenehm für Eltern ist in dieser Zeit ein Urlaub im Babyhotel. Hier ist alles, was man an Ausstattung benötigen könnte, schon vorhanden, außerdem knüpfen Jung und Alt schnell Kontakte zu Gleichgesinnten. Auch Kreuzfahrten können Sie mit Ihrer kleinen Familie nun unternehmen ? denken Sie aber daran, genügend Windeln und Babyutensilien einzupacken, die sind an Bord nämlich teuer. Ein weiterer Tipp: Wenn Sie mehrere Reisen im Jahr mit ihrem Baby unternehmen wollen, lohnt sich der Abschluss einer Reise-Jahresversicherung. Falls das kleine Goldstück mal vor Reiseantritt krank wird, kann man so stressfrei ohne hohe Stornokosten von der Reise zurücktreten. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie in jedem Fall viele gute Reisen! Web Site Get More...
mehrDisney arbeitet an Virtual-Reality-Disneyland
Das Disneyland soll auch als VR-Erfahrung verfügbar werden. Nach Disneyland zu fahren kann teuer werden. Die Anreise und die Übernachtungen kosten viel Geld, weswegen viele darauf verzichten, den Vergnügungspark zu besuchen. Disney arbeitet nun aber an einer Virtual-Reality-Version des Disneylands, welche man mit einer VR-Brille besuchen kann. Daneben sollen die „echten“ Parks auch um VR-Elemente erweitert werden. Eigentlich sollte Creative Technical Designer Bei Yang sich überlegen, wie man Virtual-Reality-Elemente in die Attraktionen des Disneylands integieren könnte. Doch da kam ihm die Idee, wieso nicht den gesamten Vergnügungspark als virtuelles Erlebnis anbieten? Das VR-Disneyland kommt Disneyland gehört zu den bekanntesten Vergnügungsparks des Welt. Doch nicht jeder kann diese besuchen. Immerhin sind oft weite Anreisen und Übernachtungen nötig, die einerseits teuer sein können, andererseits sind manche Personen nicht in der Lage, diese Reise auf sich zu nehmen. Da Virtual Reality derzeit in aller Munde ist und auf der Game Developers Conference die neuesten Headsets vorgestellt wurden, ist es nur eine logische Überlegung, Disneyland auch als virtuelle Attraktion anzubieten. Bei Yang glaubt, dass die echten Parks und die virtuellen koexistieren können. „Überlegt man sich, wie wir Technologie allgemein angehen, dann steht die Walt Disney Company dafür, Content zu erschaffen“, erklärte Yang dem Magazin GamesBeat. „Es geht darum, durch Geschichten Verbindungen zu Freunden und Familien aufzubauen. Das tun wir durch viele Medien und VR ist nur eines davon.“ Disney hätte noch nie ein Medium aufgegeben, nur weil etwas Neues auf den Markt kam. Das Unternehmen vertreibt noch immer Bücher, obwohl es auch Film und Fernsehen gibt. Dieser Trend würde sich fortsetzen. Bei Yang sieht den „echten“ Vergnügungspark als etwas Eigenes und Anderes an, obwohl man die Attraktionen auch virtuell erleben können wird. Bei Yang vergleicht dies mit einem Film, den man sich zu Hause oder im Kino ansieht. Es wäre zwei verschiedene Erfahrungen, obwohl der Inhalt grundsätzlich derselbe ist. Noch gibt es keine konkreten Pläne, wann Disneyland als Virtual-Reality-Erfahrung umgesetzt wird, schließlich sind auch die entsprechenden Produkte für Verbraucher noch nicht verfügbar. Doch das Virtual-Reality-Disneyland soll definitiv kommen. /ab Bild-Quellen: Disneyland News Redaktion am Freitag, 13.03.2015 15:00 Uhr Tags: disney virtual reality vergnügungspark Weitere interessante News zusätzliche Lesung Hier erfahren Sie mehr...
mehrDie Entwicklung und der Boom des Online-Glücksspiel-Marktes
Online-Glückspiele boomen nicht nur in Deutschland immer mehr. Online-Glücksspiele haben in Deutschland einen schweren Stand und unterliegen strikten Regulierungen. Allerdings boomt der Markt und wächst trotzdem immer weiter. Für dieses Jahr werden Umsätze von fast 200 Milliarden Euro weltweit erwartet. Kein Wunder, dass das Online-Glücksspiel-Verbot in Deutschland hinterfragt wird. Das Bundesland Schleswig-Holstein hat das Verbot inzwischen sogar aufgehoben. Das Glücksspiel hat eine lange Tradition. Vor dem Boom des Internets wurde in Casinos gespielt und jeder hoffte, den Jackpot zu knacken. Casinos sind nach wie vor beliebt. Vor allem Glücksspiele im Internet werden immer erfolgreicher. Schließlich ist es sehr einfach und bequem von zu Hause aus am PC zu spielen. Allerdings unterliegt das Online-Glücksspiel in Deutschland strikten Regulierungen und gilt in den meisten Bundesländern sogar als verboten. Das richtige und seriöse Online-Casino finden Für diejenigen, die am Online-Glücksspiel interessiert sind, ist es daher nicht einfach, seriöse Casinos im Internet zu finden, die sicher sind und bei denen man sich im legalen Bereich bewegt. Hier helfen online Casino-Portale wie www.casinodino.com weiter und bieten vertrauensvolle Tipps zu entsprechenden Webseiten an. Zudem findet man dort auch ausführliche Hinweise rund um das Online-Glücksspiel und die Regulierungen sowie eine Auswahl an guten Spielen. Nicht überall ist übrigens das Glücksspiel per Internet verboten. Schleswig-Holstein beispielsweise vergibt offiziell Lizenzen für seriöse und sichere Online-Casinos und ermöglicht es so, dass problemlos und legal gespielt werden kann. Kein Wunder, ist das Glücksspiel über das Internet doch ein Markt, der stetig wächst und in dem Milliarden-Umsätze erzielt werden. Marktforscher schätzen, dass für das Jahr 2015 der Umsatz durch Glücksspiele rund 200 Milliarden Euro weltweit betragen wird. Daran verdient dann auch die Landesregierung mit. Bei Pokerrunden etwa müssen 20 Prozent des Rohertrags abgegeben werden, was die Kassen klingeln lässt. Dies führt natürlich zur Überlegung, ob das Online-Glücksspiel-Verbot in Deutschland noch lange Bestand haben wird, wenn dadurch die Staatskassen gefüllt werden könnten. Marktforscher geben weiter an, dass der Glücksspielmarkt in den kommenden fünf Jahren weltweit um 9,2 Prozent wachsen wird. In Deutschland entwickelt sich der Glücksspielmarkt stabil weiter und legt immer mehr zu. Private Unternehmen übernehmen zunehmend bestehende Lizenzen, wodurch sich was Wachstum des Markts immer weiter beschleunigt. Dies liegt auch an der immensen Verbreitung von sozialen Netzwerken, die in diesem Bereich als Wachstumstreiber gelten. So scheint es nicht mehr eine Frage zu sein, ob Online-Glücksspiele in Deutschland irgendwann komplett legalisiert werden, sondern wann und mit welchen steuerlichen Regulierungen man rechnen muss. Bild-Quellen: Dennis Skley / Flick R News Redaktion am Samstag, 14.03.2015 11:02 Uhr Tags: boomen online-glücksspiel online-casino Weitere interessante News dieser wundervolle Text mehr...
mehrLinux-Container: Docker kauft Kitematic
Das nun zu Docker gehörende Open-Source-Projekt bietet eine Anwendung zum Ausführen und Verwalten von Docker-Containern. Demnächst soll sie auch Windows-Nutzern zur Verfügung stehen. Docker hat nach der SocketPlane-Übernahme Anfang März den zweiten Zukauf des Jahres bekannt gegeben. Kitematic ist ein Open-Source-Projekt, das den Einstieg in die Arbeit mit Docker erleichtern soll, indem es eine grafische Oberfläche anbietet, mit der sich Container aus der Registry Docker Hub vergleichsweise einfach auswählen und nutzen lassen. Über die finanziellen Einzelheiten der Übernahme ist nichts bekannt. Kitematic stellt Mac-Nutzern eine Anwendung zur Verfügung, mit der sich Container aus der Docker-Registry wählen und ausführen lassen. Bild: Kitematic Technisch greift das Projekt auf andere quelloffene Angebote wie Atom Shell, ein Framework zum Erstellen plattformunabhängiger Desktop-Anwendungen, und Oracles Virtualisierungsprojekt VirtualBox zurück. Derzeit ist Kitematic nur für Mac-Nutzer verfügbar. Laut der auf GitHub verfügbaren Roadmap ist allerdings für Mai und Juni 2015 geplant, das Projekt für Windows zu portieren. Das drei Mann starke Team hinter Kitematic kommt bei Docker unter und wird sich auch weiterhin um das Projekt kümmern. Auch der Open-Source-Status des Angebots soll sich nicht ändern. Docker verspricht sich durch den Neuerwerb auf lange Sicht wahrscheinlich neue Nutzer, da es mit der Kitematic-Anwendung auch Nutzer ansprechen kann, denen das bisherige Vorgehen zu umständlich ist. Docker ist eine Technik, mit der sich Anwendungen samt ihrer Abhängigkeiten in Container verpacken lassen. Letztere lassen sich dann vergleichsweise einfach verteilen und bieten zudem eine Umgebung, in der sich die Anwendungen ausführen lassen. (jul) weitere Panorama News lesenswerte Info zum...
mehrLandgericht: Vermietung über ?airbnb? rechtfertigt Kündigung
VN:F [1.9.22_1171] 0.0 von 5 Sternen(0 Bewertungen) Kategorie: Allgemeines Hotels und Unterkünfte Internet Reiserecht Veröffentlicht am Dienstag, 10. März 2015 Geschrieben von Marc Bohländer Berlin. Wer seine gemietete Wohnung über die Unterkunft-Plattform ?airbnb? an Touristen weitervermietet, riskiert eine fristlose Kündigung. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Berlin hervor. Nach Auffassung der Zivilkammer 67 kann der Vermieter in einem genannten Fall den Mietvertrag sofort beenden, wenn die Wohnung über das Internetportal Feriengästen zur Verfügung gestellt wird. Abmahnung und Gebrauchsüberlassung Allerdings mit einer Einschränkung: Der Vermieter muss seinen Mieter abmahnen. Reagiert er darauf nicht, kann er ihm dann kündigen. Anders sieht es aus, wenn der Mieter im Vorfeld eine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung eingeholt hat. Alles andere sei vertragswidrig, dies besagt auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Zivilkammer war diesem Urteil bereits in einer früheren Entscheidung gefolgt. ?Schwerwiegender Pflichtverstoß? Es handele sich um einen derart schwerwiegenden Pflichtverstoß, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten sei, hieß es in der Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin. Sogar eine fristlose Kündigung ist möglich ? falls der Mieter seine Wohnung trotz Abmahnung weiter im Netz offeriert. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Internet ein Dritter als ?Gastgeber? angeführt wird. Es entspreche der allgemeinen Erfahrung, dass eine Wohnung von einem Dritten nur dann öffentlich zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung angeboten werde, wenn er dazu vom Mieter zuvor ermächtigt worden sei, so das Gericht. Lesen Sie hier mehr Erfahren Sie mehr...
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